Datum: 24.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:08 Uhr bis 22:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Verkehrssituation Im Angerl - Einsetzen von Sperrpfosten Beratung und Beschlussfassung
3 Wohnmobilstellplätze im Sportpark Beratung und Beschlussfassung
4 Zuschussantrag Kreisverkehrswacht Ebersberg e.V. - "Gemeindecent 2022" Beratung und Beschlussfassung
5 Zuschussantrag Kreisjugendring Ebersberg – Gemeindlicher Grundbetrag zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2022 Beratung und Beschlussfassung
6 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 24.03.2022 ö 1
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2. Verkehrssituation Im Angerl - Einsetzen von Sperrpfosten Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 24.03.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Die bestehende Verkehrsregelung im Bereich Seifensiedergasse, Kistlerweg und ein Teil der Straße Im Angerl wurden bei der Verkehrsschau 2019 begutachtet. Dabei wurde festgestellt, dass ein Verkehrsberuhigter Bereich (VB) verkehrsrechtlich dort nicht zulässig ist. Im Kistlerweg muss zudem die Beschilderung „Verbot für Kraftfahrzeuge“ entfernt werden. Es handelt sich um eine öffentliche Straße, welche nicht ohne Begründung für den Verkehr oder einen Teil davon gesperrt werden darf. Das Verhindern von Abkürzungsverkehr stellt keine ausreichende Begründung dar, um die Straße für den öffentlichen Verkehr zu sperren. Um die Parksituation vor allem in der Seifensiedergasse zu regeln, wird in dem genannten Straßenbereich eine Haltverbotszone eingerichtet, in der das Parken nur in gekennzeichneten Flächen gestattet ist. 

Diese Änderung wurde den Anwohner mittels Einwurfschreiben angekündigt. Daraufhin haben sich die Anwohner zusammengeschlossen und in einem Schreiben gefordert, dass die derzeitige Beschilderung bestehen bleibt. Bei einem gemeinsamen Termin mit Vertretern aus der Anwohnerschaft wurde die Regelung besprochen und durchaus akzeptiert. Allerdings haben die Anwohner die Befürchtung, dass vor allem der enge Kistlerweg von mehr Fahrzeugen befahren wird und der Abkürzungsverkehr zunimmt. Um dies zu vermeiden, besteht lediglich die Möglichkeit auf Höhe von Haus Nr. 13 (Im Angerl) Sperrpfosten einzusetzen. Die notwendigen Bodenhülsen wurden bereits vor einigen Jahren im Zuge von Kanalarbeiten gesetzt. Bereits in der Sitzung am 18.07.2017 wurde über die Sperrpfosten beraten und beschlossen. Der Vorschlag wurde allerdings abgelehnt. 
Gerade morgens, wenn dort auf den in weiten Teilen ohne Gehweg angelegten Straßen Schulkinder, Radfahrer und Fußgänger unterwegs sind, treffen sie alle in den engen Straßen mit den Autos zusammen. Durch das Setzen von Sperrpfosten kann ein großer Teil des Verkehrs aus diesen Straßen genommen werden. Dieser Vorschlag wurde auch den Vertretern der Anwohnerschaft bei dem Termin im Dezember genannt. Daraufhin wurde unter den Anwohnern Unterschriften gesammelt für das Setzen der Pfosten, die Unterschriftenliste liegt der Verwaltung vor. Ein eindeutiges Meinungsbild hat sich daraus nicht ableiten lassen. 

Die Verwaltung wird unabhängig von diesem Beschluss die Beschilderung wie oben beschrieben ändern. Zur Verkehrsberuhigung kann dann nur noch der Sperrpfosten beitragen, andere verkehrsrechtlich zugelassene Möglichkeiten stehen nicht mehr im Raum. 

Beschluss 1

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschluss beschließt, dass zur Verkehrsberuhigung in der Straße Im Angerl auf Höhe von Haus Nr.  13 ein Sperrpfosten gesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschluss beauftragt die Verwaltung, mit den entsprechenden Stellen auszuloten, ob und wie der Erhalt des Verkehrsberuhigten Bereiches im Bereich Im Angerl, Seifensiedergasse und Kistlerweg weiterhin möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Wohnmobilstellplätze im Sportpark Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 24.03.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Das Reisen mit dem Wohnmobil wird immer beliebter und mittlerweile hat die Gemeindeverwaltung mehrere Anfragen erhalten, ob es eine Möglichkeit gibt, mit dem Wohnmobil ein paar Tage in Markt Schwaben stehen zu bleiben.
Hierzu wird in der Sitzung eine Präsentation von der Verwaltung vorgestellt.
Als eine mögliche Stellfläche wird der Sportpark gesehen. Hier sind insgesamt sieben Parkbuchten vorhanden, mit jeweils einer unterschiedlichen Anzahl an Parkplätzen. Die erste Parkbucht (nach der Skateanlange) könnte als Wohnmobilstellplatz genutzt werden. Es wäre dann, je nach Größe der Wohnmobile, Platz für 8 – 10 Fahrzeuge. Gespanne, also Wohnmobil plus Wohnanhänger sollen nicht erlaubt werden.
Da es sich lediglich um einen Stellplatz und nicht um einen Campingplatz handeln soll, ist die Gemeinde in der Ausführung relativ flexibel. Die Vorschriften für einen Campingplatz (z. B. Toiletten, Wasser- und Stromanschluss etc.) müssen bei einem Stellplatz nicht erfüllt sein. Trotzdem kann eine Benutzungsordnung bzw. Verhaltensregeln aufgestellt werden. Hierunter fallen z. B.: Grillverbot, kein Feuer, kein Campingverhalten (Markisen, Stühle, Pavillon, …). 
Die Parkdauer kann auf Stunden oder Tage beschränkt werden und über einen Parkscheinautomaten und/oder App abgerechnet werden. So kann die Verkehrsüberwachung den Parkplatz auch überwachen und ein Dauerparken von Wohnmobilen wird verhindert. 
Recherchen haben ergeben, dass für einfache Plätze ohne weitere Angebote wie Wasser, Strom oder WLAN in Deutschland Gebühren zwischen 6 und 10 €/Tag verlangt werden. Da der Markt Schwabener Sportpark geographisch für Durchreisende oder auch Mitarbeitende, die Termine in München haben und mit Wohnmobil anreisen, sehr günstig in der Nähe der Autobahn liegt und im weiteren Umkreis keine Stellplätze zur Verfügung stehen, wird ein Tagespreis von 10,00 € vorgeschlagen.
Da die Mittel für einen Parkscheinautomaten erst im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt werden können, kann die Umsetzung auch erst im kommenden Jahr erfolgen.

Sollte der Platz großen Zulauf haben und verstärkt der Bedarf nach weiteren Angeboten wie Wasser, Schwarzwasserentsorgung, Stromanschluss oder WLAN angemeldet werden, kann in einem weiteren Schritt über die Einrichtung dieser Leistungen und eine Gebührenanpassung nachgedacht werden.

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, die erste Parkbucht auf der Westseite des Parkplatzes im Sportpark Markt Schwaben als Wohnmobilstellplatz auszuweisen. Die Nutzung soll schnellstmöglich umgesetzt werden und vorerst kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. 
Die maximale Stellzeit beträgt 3 Nächte. Es werden vorerst keine Zusatzangebote für die Ver- und Entsorgung angeboten. Im Wendebereich des Sportparks darf lediglich Grauwasser entsorgt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Highlight Tafel sowie eine Benutzungsordnung auszuarbeiten. Ferner soll der Stellplatz über verschiede Apps bekannt gemacht werden.

Die Mittel für einen Parkscheinautomaten sind im Haushalt 2023 einzustellen. Es ist zu prüfen, ob eine E-Ladesäule sowie ein Stromanschluss realisiert werden können. Ein entsprechender Beschluss ist im Gremium herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Zuschussantrag Kreisverkehrswacht Ebersberg e.V. - "Gemeindecent 2022" Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 24.03.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 23.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag


Aus der Historie heraus erhält die Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. bereits seit vielen Jahren (die Historie lässt sich bis 1995 zurückverfolgen) einen jährlichen Zuschuss vom Landkreis für ihre Arbeit u. a. im Rahmen der Verkehrserziehung der Schulkinder. Im Jahr 2019 wurde dieser Zuschuss von 2.000 € auf 3.000 € erhöht.

Auch die 21 Landkreisgemeinden unterstützen die Kreisverkehrswacht seit vielen Jahren mit dem sogenannten „Gemeindepfennig“. Dieser laufende Zuschuss wurde im Jahr 2018 von 0,02 € auf 0,05 € je Einwohner erhöht, um den steigenden Fixkosten Rechnung zu tragen. Der Vorschlag zur Erhöhung kam aus den Reihen der Bürgermeister anlässlich der Bürgermeister­dienstversammlung am 06.02.2017.

Mit dem „Gemeindecent“ wird die breit gefächerte Arbeit der Kreisverkehrswacht und ihrer ehrenamtlichen Mitglieder in den Bereichen Jugendverkehrserziehung, Präventions­aufklärung, Fortbildung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen sowie Lehrkräften u. v. a. m. bezuschusst.
Über die zahlreichen Aktivitäten der Kreisverkehrswacht gibt die folgende Internetseite Auskunft: http://www.verkehrswacht-ebersberg.de/

Im Vorjahr haben wieder alle 21 Landkreisgemeinden die Verkehrssicherheits­arbeit der Kreis­verkehrs­wacht mit dem „Gemeindecent 2021“ unterstützt.

Laut Kreisverkehrswacht hat insbesondere bei den Kindern das Lernen und das Sammeln von Erfahrungen im Straßenverkehr in den vergangenen zwei (Corona-) Jahren stark gelitten. 
Daher dürfe man die Verkehrssicherheitsarbeit im Landkreis keinesfalls aus den Augen verlieren. Um deren hohes Level halten zu können, sei weiterhin die Unterstützung aller Landkreis­gemeinden erforderlich.

Mit Antrag vom 07.01.2022 bittet die Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. um Überweisung des vereinbarten jährlichen „Gemeindecents“ für das Jahr 2022 in Höhe von 5 ct pro Einwohner (Stand: 30.06. des Vorjahres):

Einwohnerstand zum 30.06.2020 (13.796) x 0,05 € = 689,80 €.

Die Verwaltung schlägt vor, den laufenden Zuschuss auch in diesem Jahr wie beantragt zu gewähren.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die Haushalts­konsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushalts­mittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen.
Das Gremium beschließt, der Kreisverkehrswacht Ebersberg e. V. den „Gemeindecent“ für das Jahr 2022 in Höhe von 689,80 € zu gewähren. Der Marktgemeinderat setzt dafür aber voraus, dass die finanzielle Situation der Kreisverkehrswacht auf der Grundlage der Zuschussrichtlinien des Marktes Markt Schwaben von der Kämmerei überprüft wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Zuschussantrag Kreisjugendring Ebersberg – Gemeindlicher Grundbetrag zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2022 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 24.03.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag


Der Kreisjugendring (KJR) Ebersberg stellt mit Schreiben vom 26.01.2022 einen Antrag auf Auszahlung des sogenannten Gemeindlichen Grundbetrags zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2022. Wie vereinbart übernimmt auch dieses Jahr wieder der Kreisjugendring Ebersberg die Zuschussvergabe an die Jugend­organisationen. Die Förderung basiert auf den Zuschuss­richt­linien, die mit dem 01.01.2018 in Kraft getreten sind. Die 21 Gemeinden leisten jährlich einen pauschalen Sachkostenbeitrag, der sich an der Einwohnerzahl orientiert. Dieser Gemeindliche Grundbetrag basiert auf dem Pro-Kopf-Betrag von 0,10 € multipliziert mit der jeweiligen Einwohnerzahl der Kommune. Daraus ergibt sich für Markt Schwaben, gemäß der Einwohnerzahl zum 31.12.2016, ein Betrag i. H. v. 1.336,10 €.

Zuschüsse an Jugendorganisationen im Gemeindegebiet Markt Schwaben in 2021:

Verein/Organisation
Betrag
Corona-Pauschale für Kgl. priv. Feuerschützengesellschaft Markt Schwaben
400,00 €
Corona-Pauschale fürSpVgg Markt Schwabener Au e.V.
400,00 €
Corona-Pauschale für Tennisfreunde Markt Schwaben e.V.
400,00 €
Corona-Pauschale für Trachtenverein Neu Edelweiß Markt Schwaben e.V.
400,00 €
Corona-Pauschale für Freie evangelische Gemeinde (FEG) Markt Schwaben
400,00 €
Corona-Pauschale für Jugendfeuerwehr Markt Schwaben
400,00 €
Anschaffungen (Pauschale) für Jugendfeuerwehr Markt Schwaben
70,00 €
Summe
2470,00 €

Übersicht - Gemeindlicher Grundbetrag ab 2016:

Jahr
Betrag
2016
1.092,50 €
2017
1.016,33 €
2018
1.336,10 €
2019
1.336,10 €
2020
1.336,10 €
2021
1.336,10 €

Das Zuschusssystem ist ein landkreisweites Solidar-System aller 21 Gemeinden.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die Haushalts­konsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushalts­mittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen.

Das Gremium beschließt, dem Kreisjugendring Ebersberg den Gemeindlichen Grundbetrag zur Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2022 in Höhe von 1.336,10 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 24.03.2022 ö 6

Sachvortrag

Beantwortung der Anfragen aus der letzten UVSK Sitzung vom 11.11.2022 (für den Wortlaut der Fragen wird auf das Protokoll dieser Sitzung verwiesen):

  1. Der Eigentümer hat mit dem SG 4.1 vereinbart, dass die Markierungen der Stellplätze erneuert werden.
  2. Die Anfrage wurde bereits in der vergangenen Sitzung damit beantwortet, dass ein gemeinsamer Termin mit dem Landratsamt und der Polizei geplant ist. Eine einheitliche Beschilderung für die Geh- und Radwege an den Staatsstraßen soll dabei geklärt werden. Aufgrund von Personalwechsel und Änderungen in der StVO hat dieser Termin noch nicht stattgefunden, ist aber für das Frühjahr 2022 anberaumt. 
  3. Keine Antwort erforderlich.
  4. Aus verkehrsrechtlicher Sicht gibt es keinen Grund, das Parken an dieser Stelle zu verbieten. Ein Verbot aus der StVO ergibt sich an dieser Stelle nicht, somit kann die Verkehrsüberwachung auch keine Tickets ausstellen. Es sind auch keine Beschwerden von den Busunternehmen eingegangen, dass die parkenden Fahrzeuge ein Durchkommen verhindern oder erschweren. Es wird daher keine Notwendigkeit für die Errichtung eines Haltverbots gesehen. 
  5. Die Beschilderung wurde vom Bauhof geändert. Es handelt sich nur noch um einen Gehweg. 
  6. Die Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Ebersberg. Es wurde in den letzten Jahren die Situation mehrfach mit dem Landratsamt, Straßenbauamt, Polizei und der Gemeinde angeschaut. Die derzeitige Beschilderung wurde beim letzten vor Ort Termin besprochen. Mittlerweile wurde durch das Landratsamt Ebersberg der Bereich zwischen An der Bachleiten und Am Erlberg für den ortsauswärtsfahrenden Radfahrenden freigegeben. 
  7. Die Firma Neubert Gebäudetechnik wurde vom SG 2.3. angeschrieben. Das SG weist daraufhin, dass es sich nur um ein Hinweisschreiben/Bitte handelt. Die Firma hat keinerlei Verpflichtungen, ausschließlich die eigenen Stellplätze zu nutzen. Es handelt sich um eine öffentliche Straßenfläche, die von jedem Verkehrsteilnehmer unter Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln genutzt werden kann. 
  8. Die Papier-Union wurde vom SG 2.3. angeschrieben. Allerdings kann die Firma nicht für das Verhalten der Fahrer verantwortlich gemacht werden. Zudem weist die Verwaltung daraufhin, dass es bereits vor einigen Jahren Gespräche mit den Firmen zur Klärung dieser Angelegenheit gab. Hierbei wurde die Haltverbotsbeschilderung vereinbart. Die Papier-Union gibt den einzelnen Zulieferern Zeitfenster zur Anfahrt des Betriebsgeländes. Außerhalb dieser Zeiten ist es nicht möglich, dass die Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände parken, da ansonsten der Betriebsablauf und auch weitere Lieferungen gestört werden. Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird wieder verstärkt um Überwachung möglicher der Parkverstöße gebeten.
  9. Wurde dem SG 4.2 weitergegeben. Ein Sachstand wurde nicht mitgeteilt.
  10. Das SG 3.3 wird das Thema im Quartal 1/2 2022 im Gremium vorstellen.
  11. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht muss das Laub an Wegen, Straßen und Flächen entfernt werden. Da das Laub von den Rasenflächen ständig durch Wind auf die Straßen gelangen kann, sind auch diese von Laub zu befreien. Zudem sind viele Rasen- und Spielflächen von Laub zu befreien, da ansonsten mit Moder- und Pilzbildung zu rechnen ist. Der Bauhof lässt sehr bewusst und gezielt in Grünanlagen Laub liegen, damit Lebewesen dort einen Lebensraum haben. Auch werden die angelegten Blühflächen erst im Frühjahr gemäht und das Laub liegen gelassen. Eine Alternative zu Laubbläsern, Laubsaugern oder Rasenmähen ist lediglich das Laubrechen. Hierfür wird jedoch zusätzliches Personal benötigt. Denn die Arbeitszeit, die durch die technischen Hilfsmittel eingespart wird, kann mit dem Laubrechen und dem gleichen Personalstand nicht erzielt werden, die Verkehrssicherungspflicht bleibt jedoch bestehen.
  12. Die Beschilderung war bereits zum Zeitpunkt der letzten UVSK-Sitzung entfernt.




Informationen, Bekanntgaben vom 24.03.2022

  • Aus dem Gremium wurde die Beantwortung des vorstehenden Punktes 11 bemängelt. Personalmangel als Begründung für die – aus Sicht des Gremiumsmitgliedes – bienen- und insektenfeindliche Grünpflegearbeiten anzuführen, wird als nicht ausreichend erachtet. Der Bürgermeister sicherte zu, dass die zuständigen Stellen stets bemüht sind, die Regularien einzuhalten und der Bienen- und Umweltfreundlichkeit gerecht zu werden.  Auch zukünftig wird hierauf besonders geachtet.
  • Die Einmündung zur Schützenstraße wurde bei der Errichtung mit einem sehr breiten Einfahrtsbereich ausgestattet. Das führt dazu, dass häufig Autofahrer zügig in die Schützenstraße einfahren und das schnelle Tempo bis zum Beginn des Verkehrsberuhigten Bereichs halten. Derzeit gilt dort Tempo 50 und es soll die Einrichtung von Höchstgeschwindigkeit 30 geprüft werden.

  • Das Gremium wurde informiert, dass die Probeampel Herzog-Ludwig-Straße/An der Bachleiten noch mindestens bis zum 31.05.2022 bestehen bleibt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird die Auswertung der Zahlen erfolgen. Das Landratsamt hat signalisiert, dass die dauerhafte Errichtung einer Ampel an dieser Stelle vorstellbar ist, wenn die vorgeschriebenen Querungszahlen erreicht werden.

Datenstand vom 21.04.2022 11:27 Uhr