Datum: 14.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:03 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf Baugenehmigung Anbau an ein bestehendes Zweifamilienhaus, Finsinger Straße 23, Fl.Nr. 370/15 Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Baugenehmigung Sanierung des denkmalgeschützten "Waxhauses" mit Aufteilung in 5 Wohneinheiten, Erdinger Straße 9 Fl.Nr. 256/3 Beratung und Beschlussfassung
4 Antrag auf Baugenehmigung Tektur zum Neubau eines Zweifamilienhauses: Dachausbau zu Wohnzwecken Hans-Watzlik-Weg 9, Fl.Nr. 367/29 erneute Beratung und Beschlussfassung
5 Antrag isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung einer Einfriedung mit Doppelstabmattenzaun anstatt Holzlattenzaun Burgerfeld 39 c, Fl.Nr. 329/5 Beratung und Beschlussfassung
6 Bauvoranfrage Errichtung von Flachdachgaragen für den Neubau von zwei Doppelhäusern Pfarrer-Ostermayr-Straße 12, 14, 16, 18, Fl.Nrn. 1685, 1686, 1687, 1688 Beratung und Beschlussfassung
7 Bauleitplanverfahren der Gemeinde Poing Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46.3 Schulareal, Änderung an der Gruber Straße für Schwimmbad und Mensa Sachstandsinformation
8 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö 1

Sachvortrag

Zweite Bürgermeisterin Walentina Dahms stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Antrag auf Baugenehmigung Anbau an ein bestehendes Zweifamilienhaus, Finsinger Straße 23, Fl.Nr. 370/15 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 34 Agrob.
Es soll ein Anbau mit 2 Wohneinheiten an das bestehende Wohnhaus errichtet werden. 

Es werden folgende Befreiungen vom Bebauungsplan benötigt:
  1. 40 Meter Sichtdreieck mit 20 Meter Annäherungsfahrt

Begründung vom Architekten:
Maßgeblich für das erforderliche Sichtdreieck sind die anzusetzende Höchstgeschwindigkeit auf den Fahrbahnen der Finsinger Straße, sowie das Sichtdreieck zur Haltesicht.
Die neue Lage des Sichtdreiecks wurde mit dem staatlichen Bauamt Rosenheim (Straußenbauamt) abgestimmt und ist in der Planung dargestellt. 

  1. Max. Sockelhöhe von 0,30 m und maximale Traufhöhe von 5,80 m über dem natürlichen Gelände festgesetzt. Es ist kein Kniestock zulässig.

Begründung vom Architekten: 
Es handelt sich um einen atypischen Einzelfall.
Aufgabe des damaligen Bebauungsplans aus dem Februar 1968 war es die damals neu geplante Bebauung entlang der Ludwig-Thoma-Straße städtebaulich zu ordnen. Das betroffene Grundstück ist wohl wegen dem notwendigen Sichtdreieck in den Geltungsbereich mit aufgenommen worden.
Städtebaulich wird das Bauvorhaben mehr von der umliegenden Bebauung entlang der Finsinger Str. geprägt, als von der vorhandenen Bebauung der Ludwig-Thoma-Str., weshalb sich grundsätzlich, auch mit dem Gebot sparsam mit Grund um Boden umzugehen, das Bauvorhaben als Nachverdichtung städtebaulich einfügt.
Die maximale Wandhöhe an der südlichen Traufseite beträgt 7,385 m und wegen dem abfallenden Gelände beträgt die max. Wandhöhe an der nördlichen Traufseite 8,41 m über dem natürlichen Gelände. Der geplante Kniestock im Dachgeschoss ab RFB DG beträgt 1,25 m. 
Bei dem Bauvorhaben sind weder das Dachgeschoss noch das Kellergeschoss als Vollgeschoss ausgebildet. Diese maßgebliche Festsetzung der Vollgeschosse wird durch den neu geplanten Anbau weiterhin eingehalten. Auch die städtebaulichen Kennwerte GRZ 0,4 und GFZ 0,7 als Höchstgrenze werden eingehalten. 
 
Für das Vorhaben werden insgesamt 6 Stellplätze benötigt. Für den Bestand sind 2 Garagen vorhanden. Für die beiden neugeschaffenen Wohneinheiten mit jeweils mehr als 100 m² Wohnfläche sind insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen. 4 von den Stellplätzen werden im Norden mit einer Zufahrt von der Finsinger Straße und 2 im Westen des Grundstücks von der Ludwig-Thoma-Straße erschlossen. 

Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden, da sich hier um eine Nachverdichtung handelt, sich das Vorhaben einfügt und die Befreiungen vertretbar sind.

Beschluss

Für das Vorhaben „Anbau an ein bestehendes Zweifamilienhaus“ wird das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen (Sichtdreieck, Wandhöhe, Kniestock) 
erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung Sanierung des denkmalgeschützten "Waxhauses" mit Aufteilung in 5 Wohneinheiten, Erdinger Straße 9 Fl.Nr. 256/3 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Das Baugrundstück befindet sich im nicht überplanten Innenbereich. Somit ist die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. 
Beim sogenannten „Waxhaus“ handelt es sich um ein Baudenkmal (Eintrag in der Denkmalliste unter Nr. D-1-75-127-4), das einen älteren nördlichen Kern hat und 1911 /1917 sowohl nach Süden erweitert als auch im nördlichen Bereich aufgestockt wurde. Das gesamte Gebäude wurde mit einer einheitlichen Gebäudehülle versehen.
Laut Planer war es Aufgabe, im Zuge einer Entwurfsplanung ein Konzept für das „Waxhaus“ zu entwickeln, mit dem sowohl der gewünschten Nutzung – Aufteilung des Gebäudes in 5 Wohneinheiten – als auch dem Denkmalstatus Rechnung getragen werden. 

Im Zuge der Sanierungsmaßnahme werden unter anderem die betroffenen schadhaften Wände saniert. Bei Bedarf wird der befallende Putz entfernt. Die Decken werden im Zuge der Malerarbeiten mittels Armierungsgewebe gesichert. 

Im Erdgeschoss sollen 2 Wohnungen, im Obergeschoss 2 Wohnungen und im Dachgeschoss wird 1 Wohnung entstehen. Die gesamte Wohnfläche soll 312,49 m² betragen. Die Kubatur, GRZ und GFZ bleiben unverändert, da sich das Gebäude außen nicht verändert. 
Für das Vorhaben werden insgesamt 9 Stellplätze benötigt. Diese werden alle auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Seitens des Landratsamtes Ebersberg wurden auch das Staatliche Bauamt und das Landesamt für Denkmalpflege um Stellungnahme zum Bauvorhaben gebeten. Seitens des Staatlichen Bauamtes Rosenheim werden keine Bedenken geltend gemacht, sondern lediglich Auflagen, die berücksichtigt werden müssen. Vom Landesamt für Denkmalpflege liegt noch keine Stellungnahme vor. Laut Landratsamt ist auch hier von keinen Einwänden auszugehen, da vorab die Sanierung komplett mit dem Landesamt abgesprochen wurde. 

Aus Sicht der Bauverwaltung kann daher das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss 1

Zu dem geplanten Vorhaben „Sanierung des denkmalgeschützten „Waxhauses“ mit Aufteilung in 5 Wohneinheiten“ wird das gemeindlichen Einvernehmens erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Beschluss 2

Die Verwaltung wird bevollmächtigt das Einvernehmen zu dem auf dem Grundstück Erdinger Straße 9 geplanten Vorhaben (Aufteilung des Gebäudes in fünf Wohneinheiten) zu erteilen für den Fall, dass ein Antrag mit einem Stellplatznachweis vorgelegt wird, der einen Erhalt der am Fahrbahnrand der Straße Am Fischgrieß bestehenden Parkmöglichkeit beinhaltet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung Tektur zum Neubau eines Zweifamilienhauses: Dachausbau zu Wohnzwecken Hans-Watzlik-Weg 9, Fl.Nr. 367/29 erneute Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

        zuletzt gefasster Beschluss:
       Auf lfd. Nr. 4 der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 03.03.2022 wird verwiesen.

Der Tekturantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses für den Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken mit dem dafür erforderlichen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 31 „Bundesbahnsiedlung“ für die Ausbildung eines Kniestocks wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 03.03.2022 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen hierfür wurde einstimmig abgelehnt. 

Mit Schreiben vom 15.03.2022 (Eingang 28.03.2022) hat das Landratsamt Ebersberg dem Markt Markt Schwaben eine Anhörung zum geplanten Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens übersandt. 

Das Landratsamt Ebersberg teilt dem Markt Markt Schwaben folgenden Sachverhalt mit:

„Gegenüber der ursprünglichen Baugenehmigung wurde die Gebäudehöhe nicht verändert. Es werden auch keine zusätzlichen Wohneinheiten beantragt. Die bereits eingebauten Küchenanschlüsse wurden nach Einstellung der Bauarbeiten zurückgebaut. 
Aufgrund der veränderten Geschosshöhen ist ein größerer nutzbarer Raum im Dachgeschoss sowie ein Kniestock von ca. 85 cm entstanden. Hier sollen nun neben zwei weiteren Zimmern zusätzliche Abstellräume und ein Technikraum entstehen. 

Mit der Erstgenehmigung wurde bereits eine Abweichung von der Stellplatzsatzung zugelassen. Ein Stellplatzmehrbedarf ergibt sich durch die Änderung nicht. Für die Erstellung des Kniestocks finden sich mehrere Bezugsfälle in der näheren Umgebung des Vorhabens. 

Für sich alleine betrachtet wäre die Änderung der Geschosshöhen gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 b) Bayerische Bauordnung auch schon vor Fertigstellung der Anlage verfahrensfrei zulässig gewesen. Lediglich wegen der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans „Bundesbahnsiedlung“ für die Ausbildung eines Kniestocks war ein Änderungsbauantrag zu stellen. 

Da im Umgriff des Bebauungsplanes bereits vergleichbare Befreiungen zugelassen wurden, das Verfahren für die Aufhebung des Bebauungsplanes zudem bereits eingeleitet ist und durch die Erteilung einer Befreiung für die Ausbildung eines Kniestocks daher im vorliegenden Fall Grundzüge der Planung nicht berührt würden, besteht nach unserer Auffassung ein Rechtsanspruch des Bauherrn auf Erteilung der beantragten Änderungsbaugenehmigung“


Aus der Mitte des Ausschusses wird der Antrag gestellt, die öffentliche Sitzung kurzzeitig zu schließen. 

Beschluss:  
Die öffentliche Sitzung wird unterbrochen.

Anwesend: 9
Ja – Stimmen: 9
Nein – Stimmen: 0

Die öffentliche Sitzung wird in der Zeit von 19:28 bis 19:38 Uhr unterbrochen.
Der Schriftführer erläutert dem Gremium mögliche rechtliche Folgen im Falle einer rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens.
Die Abstimmung über den Beschlussvorschlag erfolgt in öffentlicher Sitzung. 

Beschluss

Aufgrund der vom Landratsamt Ebersberg geschilderten Sach- und Rechtslage wird dem Antrag auf Tektur zum Neubau eines Zweifamilienhauses für den Dachausbau zu Wohnzwecken das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Bauaufsichtsbehörde wird gebeten nach Umsetzung des Vorhabens zu prüfen, ob die Nutzung des Gebäudes entsprechend der Baugenehmigung erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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5. Antrag isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung einer Einfriedung mit Doppelstabmattenzaun anstatt Holzlattenzaun Burgerfeld 39 c, Fl.Nr. 329/5 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Das Grundstück Burgerfeld 39 c, Fl.Nr. 329/5 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 52 „Neufassung des Bebauungsplans Burgerfeld, hier: Teilbebauungsplan Burgerfeld I“. 

Einfriedungen sind in diesem unter D „Festsetzungen durch Text“, Ziff. 8 Festsetzungen zu Grünordnung und Gestaltung“, 8.2 Einfriedungen, geregelt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a) Bayerische Bauordnung verfahrensfreies Vorhaben. 

Der bestehende Holzlattenzaun und die Thuja-Hecke entlang der Paul-Klee-Straße sollen entfernt und durch einen Doppelstabmattenzaun in 5 m Länge gemessen ab der Straße Burgerfeld entlang der Paul-Klee-Straße mit einer Höhe von 1,00 m sowie im weiteren Verlauf in 11 m Länge und einer Höhe von 1,83 m ersetzt werden. Entlang der im Aufteilungsplan markierten Grundstücksgrenze soll der Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 1,83 m, wie im Plan dargestellt, fortgeführt werden. 

Laut Bebauungsplan sind für das Bauquartier als „Einfriedungen zu den öffentlichen Verkehrswegen, Grünflächen und frei zugänglichen Grundstücksgrenzen hin nur Holzlattenzäune ohne Betonsockel mit einer Höhe von max. 1,00 m zulässig. Zwischen den einzelnen Grundstücken sind auch sockellose Maschendrahtzäune gleicher Höhe zulässig.“

Beantragt wird die Genehmigung eines Doppelstabmattenzauns anstatt eines Holzlatten- bzw. Maschendrahtzauns sowie eine Befreiung von der festgesetzten maximal zulässigen Höhe von 
1,00 m in Teilbereichen für eine Höhe von 1,83 m. 

Der Bauherr führt hierzu folgende Begründung auf: 

„Die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans ist städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Nachbarliche Belange werden nicht berührt. Der Zaun ist ab der hinteren Gartentür und an der Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 329/4 (Paul-Klee-Straße) hin geplant. Die Thuja Hecke tut den anderen Blumen auf dem Beet schwer, gesund zu gedeihen. Der Sichtschutz dient auch als Windschutz, da der Wind im Bereich der Ecke Paul-Klee Straße / Burgerfeld stärker als woanders weht. Auf der dadurch gewonnenen Fläche (ca. 10 m²) möchten wir einige Sträucher anpflanzen.“

Der Antragsteller hat der Verwaltung eine Teilungserklärung vorgelegt, aus der hervorgeht, dass jeder Sondereigentümer berechtigt ist bei seinem Sondereigentum und Sondernutzungsrecht unterliegende Gebäude- und Grundstücksteile unter Ausschluss des anderen Sondereigentümers so zu nutzen, wie wenn er Alleineigentümer wäre. Die Einzäunung darf, lt. dieser Teilungserklärung, wie bei vermessenen Grundstücken erfolgen. 

Die Unterschriften sämtlicher Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 329/5 liegen nicht vor. 


Anmerkung der Verwaltung:

Es ist zu beachten, dass die Genehmigung der Errichtung eines Doppelstabmattenzauns zum Teil in einer Höhe von 1,83 m Auswirkungen im Hinblick auf mögliche Vorbild- und Folgewirkungen für die Umgebung bedeuten kann und somit einen Präzedenzfall darstellen würde. 

Beschluss 1

Den isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 52 „Neufassung des Bebauungsplans Burgerfeld, hier: Teilbebauungsplan Burgerfeld I“ werden, wie im Sachvortrag beschrieben, das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Beschluss 2

Die Verwaltung wird bevollmächtigt eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen für den Fall, das für das Grundstück Burgerfeld 39 c ein Antrag eingereicht wird, der eine Einfriedung mit einer Höhe von bis zu 1,03 m beinhaltet. Ein Sockel ist jedoch nicht zulässig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauvoranfrage Errichtung von Flachdachgaragen für den Neubau von zwei Doppelhäusern Pfarrer-Ostermayr-Straße 12, 14, 16, 18, Fl.Nrn. 1685, 1686, 1687, 1688 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Für das im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 a Rittermannslehen 1. Änderung liegende Grundstücke mit den Flurnummern: 1685, 1686, 1687 und 1688 liegt der Verwaltung eine formlose Bauvoranfrage vor. In der Voranfrage geht es lediglich um die Errichtung der Garagen mit einem begrünten Flachdach. 
Laut Bebauungsplan sind im gesamten Baugebiet nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 25° bis 30° zulässig. Doppelhäuser und Doppelgaragen sind jeweils mit gleicher Dachneigung und Dachneigung in einheitlicher Fassadengestaltung sowie in einheitlichen Materialien und Farben auszuführen. 
Es wird hier eine Befreiung vom Bebauungsplans benötigt. Garagendächer sind mit gleicher Dachneigung wie Wohnhausdächer auszuführen. 
Begründung für die Befreiung lautet: 
Die Bauherren möchten für eine verbesserte Regenrückhaltung und Ökologie Fertiggaragen mit einer extensiven Dachbegrünung als Flachdach erstellen lassen.
Ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hierzu möglich?

Aus Sicht der Bauverwaltung würde hier zwar ein Präzedenzfall ausgelöst werden, da bis jetzt noch keine Garagen mit Flachdächer im Bebauungsplangebiet vorhanden sind. Da die vier genannten Grundstücke noch unbebaut sind und sich ganz am nördlichen Rand des Bebauungsplangebietes liegen, wäre die Befreiung städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden hier ebenso wenig berührt. Einer Befreiung kann daher durchaus zugestimmt werden. 

Beschluss

Der formlosen Bauvoranfrage bezüglich Errichtung von Flachdachgaragen mit Dachbegrünung und der damit verbundenen Befreiung von der Festsetzung  des Bebauungsplans Nr. 41 a Rittermannslehen, 1. Änderung wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer hat aufgrund persönlicher Beteiligung an Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

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7. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Poing Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46.3 Schulareal, Änderung an der Gruber Straße für Schwimmbad und Mensa Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö Sachstandsinformation 7

Sachvortrag

Die Gemeinde Poing beabsichtigt den Neubau einer Mensa sowie einen Ersatzneubau für das Schulschwimmbad im Bereich des Schulgeländes nördlich der Gruber Straße. 

Um das Vorhaben realisieren zu können, hat der der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Poing am 27.04.2021 beschlossen, den seit 1996 bestehenden Bebauungsplan Nr. 46 Schulareal Am Bergfeld im südlichen Teilbereich zu ändern. 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den südlichen Teilbereich des Schulareals Poing und wird begrenzt von der Gruber Straße im Süden, der Plieninger Straße im Osten und der Grund- und Mittelschule im Norden. 

Das Plangebiet wird derzeit als Schulhof für die nördlich gelegene Grund- und Mittelschule genutzt. Weiterhin befindet sich ein Hausmeistergebäude auf dem Gelände, das abgerissen werden soll.

Um die Errichtung des geplanten Lehrschwimmbads und der Mensa zu ermöglichen, wird die Baugrenze gegenüber der Darstellung im bisherigen Bebauungsplan deutlich erweitert. Auch die bisherigen Festsetzungen zum Lärmschutzwall werden an die neuen Bauvorhaben auf dem Gelände angepasst.
Die bisherige Nutzungsart als „Sonstiges Sondergebiet Schulareal“ bleibt unverändert.

Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt über die südlich angrenzende Gruber Straße. An dieser befindet sich in unmittelbarer Nähe auch die Bushaltestelle „Schulzentrum“.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit bis 12.05.2022 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans keine unmittelbaren Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Poing mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

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8. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö 8
Datenstand vom 12.05.2022 12:07 Uhr