Datum: 28.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:11 Uhr bis 22:49 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.03.2022
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- Sozial-, und Kulturausschusses vom 24.03.2022
3 Teilnahme am Projekt "Jugend entscheidet" Beratung und Beschlussfassung
4 Antrag Freie Wähler vom 20.09.2021 - Wahlwerbung - Anpassung/Änderung der Plakatierungsverordnung
5 Überörtliche Verkehrsplanung Raum München Ost, Gründung eines Vereins „Stadt und Land München Ost e.V." Beratung und Beschlussfassung
6 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 28.04.2022 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 28.04.2022 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 28.04.2022 ö 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.03.2022 zu genehmigen.

Es werden folgende nichtöffentliche Beschlüsse öffentlich bekannt gegeben.

Neubau kommunales Schulzentrum
Nachträge Dachabdichtung
Das Gremium nimmt die Nachträge 5 und 8 zur Kenntnis. 
Das Gremium genehmigt den Nachtrag 7 der Fa. JNS in Höhe von brutto 4.899,40 €.

Neubau kommunales Schulzentrum
Nachträge Elektroarbeiten
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 28.672,83 €.

Haushaltskonsolidierungskonzept
6. Fortschreibung vom 17.03.2022
Der Marktgemeinderat beschließt die 6. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit Datum vom 17.03.2022 auf Grundlage des 10-Punkte Katalogs des Bayerischen Staats­ministeriums der Finanzen und für Heimat. Die Fortschreibung ist dem Landratsamt Ebersberg zur Weiterleitung an die Regierung von Oberbayern und an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu übermitteln.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- Sozial-, und Kulturausschusses vom 24.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 28.04.2022 ö 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial-, und Kulturausschusses vom 24.03.2022 zu genehmigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial-, und Kulturausschusses vom 24.03.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Teilnahme am Projekt "Jugend entscheidet" Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 28.04.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Unter dem Motto „Politik, die sich was traut“ gehen 15 Kommunen aus ganz Deutschland gemeinsam mit der gemeinnützigen Hertie-Stiftung neue Wege: Jugendliche sollen im Programm Jugend entscheidet durch ein eigens konzipiertes Beteiligungsformat lernen, dass es sich lohnt, sich vor Ort für die Demokratie einzusetzen – und Kommunalpolitiker sollen Methoden erproben, junge Menschen für ihre Arbeit zu begeistern. 
„Die aktuelle politische Lage zeigt, was für ein fragiles, aber auch schützenswertes Gut die Demokratie ist”, sagt Elisabeth Niejahr, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Hertie-Stiftung. „In dieser Situation möchten wir dazu beitragen, dass noch mehr Menschen früh im Leben positive Erfahrungen mit politischer Gestaltung machen und die Vorteile der Demokratie erleben.“ Daher werden im Programm Jugend entscheidet junge Menschen nicht nur konsultiert, sondern können eine konkrete politische Frage tatsächlich gestalten. 
Das Thema wird in einem mehrstufigen Verfahren festgelegt. Zusätzlich werden die Städte und Gemeinden durch erfahrene Coaches darin unterstützt, ein langfristig für sie passendes Format der Jugendbeteiligung zu entwickeln. Das Projekt bietet für Kommunen die Chance, auf ihre spezifische Situation zugeschnittene Angebote für jüngere Menschen zu verankern, da die Stiftung mit Prozessbegleitern aus der jeweiligen Region zusammenarbeitet. In der ersten Runde von Jugend entscheidet hat sich bereits gezeigt, dass die Anliegen der Kommunen vielfältig sind. Diese werden seit 2021 von der Hertie-Stiftung begleitet. 
151 Kommunen hatten sich nun für die zweite Runde des Programms beworben.

Diese Kommunen sind 2022/2023 dabei: 

Annweiler am Trifels, Rheinland-Pfalz 
Bamberg, Bayern 
Denkendorf, Baden-Württemberg 
Goslar, Niedersachsen 
Hofheim am Taunus, Hessen 
Markranstädt, Sachsen 
Markt Schwaben, Bayern 
Niesky, Sachsen 
Pohlheim, Hessen 
Preetz, Schleswig-Holstein 
Sondershausen, Thüringen 
Springe, Niedersachsen 
Sternberg, Mecklenburg-Vorpommern 
Syke, Niedersachsen 
Wilnsdorf, Nordrhein-Westfalen 

Kern des Beteiligungsprozesses ist ein mehrteiliges Entscheidungsverfahren, in dem die Jugendlichen zunächst in vom Verein “Politik zum Anfassen e.V.” moderierten Thementagen ihre Ideen, Vorschläge und Projekte einbringen und diskutieren. Im Anschluss arbeiten Politik und Verwaltung konkrete Vorschläge aus, die wiederum von den Jugendlichen diskutiert und priorisiert werden. Am Ende stimmt schließlich der Stadt- oder Gemeinderat in einer öffentlichen Ratssitzung ab und der Vorschlag wird umgesetzt. 
Jede Kommune erhält für das Projekt eine eigene, professionelle Prozessbegleitung. Um im Rahmen von Jugend entscheidet lokale Veranstaltungen vor Ort durchführen zu können, erhalten die teilnehmenden Kommunen zudem eine finanzielle Unterstützung von 5.000 €. Gefördert werden Städte und Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen es noch kein etabliertes Format der Jugendbeteiligung gibt. 
Im Rahmen der Diskussion wirft Gemeinderatsmitglied Wolfgang Korda Fragen zum Umgang der Hertie-Stiftung mit der Vorgeschichte ihres Vermögens auf.
Erster Bürgermeister Michael Stolze plädiert für eine Zustimmung zur Teilnahme am vorgestellten Projekt. Sollte ein Faktencheck ergeben, dass die Teilnahme zwingend neu überdenkt werden müsste, wird eine entsprechende Entscheidung des Marktgemeinderates herbeigeführt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat spricht sich für einen Faktencheck hinsichtlich des Umganges der Hertie-Stiftung mit der Vorgeschichte ihres Vermögens aus. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Projektvorschlag „Jugend entscheidet“ und beschließt die Teilnahme am Projekt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Antrag Freie Wähler vom 20.09.2021 - Wahlwerbung - Anpassung/Änderung der Plakatierungsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 28.04.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Aufgrund des Antrags der Fraktion Freie Wähler vom 20.09.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Plakatierungsverordnung zu überarbeiten.
Das Ziel des Antrags war die Verbesserung des Ortsbildes speziell während von Wahlen. Bei den Überlegungen zu alternativen Lösungen ist aufgefallen, dass es von Vorteil wäre, zwischen Veranstaltungswerbung und Wahlwerbung zu differenzieren.

Veranstaltungsplakatierung:
Nach der Erfahrung der letzten Jahre ist mit drei bis sieben Veranstaltungen pro Monat zu rechnen. Somit ist die Anzahl der Plakatierungsanträge meist gleichbleibend konstant und überschaubau.
Aus diesem Grund kann sich die Verwaltung vorstellen, Veranstaltungswerbung auf fest installierte Stellwände zu beschränken. Diese Stellwände wären dann an verschiedenen Standorten im Ort ganzjährig zu installieren, nach Möglichkeit auf Gemeindegrund.
Sollte diese Art der Aufstellung nicht gewünscht sein, wäre die Reduzierung der bisherigen 25 Stück pro Veranstalter oder die Eingrenzung auf verschiedene Gebiete, in denen eine Plakatierung gestattet oder eben versagt ist, als Alternative möglich. 


Wahlwerbung:
Je nach Wahl treten zahlenmäßig sehr unterschiedliche Parteien und Wählergruppen an. Bei der Kommunalwahl wollen neben den örtlichen Parteien auch die Bewerber für die Kreistagswahl und zudem meist auch noch die Bürgermeister- und Landratskandidaten werben. Es ist also schwer festzumachen, wie viele Plakate zu erwarten sind. Stellwände werden daher als nicht ausreichend erachtet, da das Recht auf Wahlwerbung einen auch gerichtlich festgeschriebenen sehr hohen Stellenwert hat. Es stehen zu wenig Flächen zur Verfügung, um für die Zeit vor den Wahlen ausreichend Stellwände temporär zu installieren. 
Daher wird vorgeschlagen, für genau festgelegte Zeiträume vor und nach den Wahlen spezielle Gebiete auszuweisen, in denen explizit eine Wahlplakatierung gestattet oder auch untersagt werden kann. Außerdem sollte unbedingt die Anzahl der zulässigen Plakatständer minimiert werden.


Selbstverständlich gelten bei der Aufstellung von Plakatständern immer die allgemeinen Regeln zur Verkehrssicherheit und Verkehrssicherungspflicht. 
Grundsätzlich gilt der Grundsatz „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Je nach Beschlussfassung oder Empfehlung des Marktgemeinderates wird die Verwaltung umgehend einen konkreten Verordnungstext erarbeiten und den Marktgemeinderäten zur Beratung und Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen vorlegen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, die derzeitige Plakatierungsverordnung nach folgenden Grundsätzen zu überarbeiten:

  • Wahlwerbung soll nur noch an ausgewählten Stellen möglich sein.
  • Die Verwaltung soll hierzu Regeln ausarbeiten, die den unterschiedlichen Wahlen Rechnung trägt.
  • Plakatierung ohne Wahlbezug soll unberührt bleiben. Die Verwaltung soll hierzu dennoch bei Bedarf einen Vorschlag ausarbeiten.
  • Durch die Verwaltung sind u. a. die ausgewählten Stellen, die Art und Weise der Anbringung, eventuelle Beschränkungen (öffentliche und/oder nichtöffentliche Flächen) usw. genau zu definieren.

Der ausgefertigte Entwurf ist, nach Fertigstellung, dem Marktgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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5. Überörtliche Verkehrsplanung Raum München Ost, Gründung eines Vereins „Stadt und Land München Ost e.V." Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 28.04.2022 ö 5

Sachvortrag

Hintergrund
Die Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirchheim b. München, Pliening, Poing, Vaterstetten, der Markt Markt Schwaben sowie die Landeshauptstadt München mit den Stadtbezirken Bogenhausen und Trudering-Riem haben seit dem Jahr 2016 in einem intensiven zweistufigen Abstimmungsprozess ein räumliches Entwicklungskonzept mit Maßnahmenvorschlägen erarbeitet. Im Jahr 2020 wurde durch Gremienbeschlüsse aller Kommunen eine Abschlusserklärung verabschiedet, die die Verstetigung der Zusammenarbeit vorsieht (vgl. Beschluss Nr. 07 vom 21.07.2020). Vertreter der Kommunen haben sich im März 2021 darauf geeinigt, hierfür die Gründung eines Vereins vorzusehen. Ein Verein ist die am besten geeignete Organisationsform, um der auf Dauer angelegten Zusammenarbeit der Kommunen einen institutionellen Rahmen zu geben. Vorbildgebende Beispiele in der Region sind der Verein Dachauer Moos e. V., der Heideflächenverein Münchener Norden e. V., der Erholungsflächenverein e. V.  und der Verein Regionalmanagement München Südwest e. V. .

Vorgesehene Themen und Maßnahmen 
Als Grundlage für die Arbeit des Vereins dienen der Bericht Stufe 2 Überörtliche Verkehrsplanung Raum München Ost vom 04.05.2020 und die darin enthaltenen Entwicklungsziele und Maßnahmen. Schwerpunkt der Zusammenarbeit sind demnach Maßnahmen in den Bereichen Verkehr/Mobilität, Siedlungsentwicklung und Landschaft. In dem Treffen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Anfang 2021 wurden weitere Themen, wie z. B. Digitalisierung, gemeinsame Anlaufstelle für juristische Fragen, z. B. Vergaben, angesprochen. Eine Zusammenarbeit in solchen zusätzlichen Themenfeldern wurde als grundsätzlich sinnvoll beurteilt und soll in der laufenden Arbeit des Vereins beraten werden.   

Vereinsgründung, Satzung, Finanzierung 
Vereinsmitglieder sollen die eingangs genannten, bisher am Prozess beteiligten Kommunen, also die Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirchheim b. München, Pliening, Poing, Vaterstetten, der Markt Markt Schwaben sowie die Landeshauptstadt München, werden. Der Zweck des Vereins ist die städte- und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der räumlichen Entwicklung zur Umsetzung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen im Raum München Ost. 

Die Gemeinde Vaterstetten hat sich bereiterklärt, die Formalitäten bei der Gründung des Vereins und zu dessen Eintragung in das Vereinsregister zu erledigen. Sie steht auch bereit, für die ersten drei Jahre den Vorsitz zu übernehmen. Die Geschäftsstelle des Vereins wird sich damit zunächst in der Gemeinde Vaterstetten befinden. Nähere Angaben zur Struktur des Vereins enthält der Satzungsentwurf (vgl. Anlage 1).

Der Verein finanziert sich über Beiträge, die die 12 Mitgliedskommunen nach einem in der Anlage festgelegten Schlüssel entrichten (vgl. Anlage 2).  Außerdem sollen öffentliche und private Zuschüsse beantragt bzw. akquiriert werden. Eine Gemeinnützigkeit des Vereins ist nach einer Auskunft des zuständigen Finanzamtes Erding wohl nicht möglich. Eine verbindliche Prüfung kann nach Gründung des Vereins erfolgen. Der entsprechende Passus in der Satzung kann dennoch verbleiben, weil er unschädlich ist. 

Beabsichtigt ist die Einstellung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin (1,0 Stelle). Der/die Mit-arbeiter/in hat seine/ihre Arbeitsstelle im Rathaus der Gemeinde Vaterstetten. Die Kommune enthält hierfür einen Kostenausgleich der Raum- und Sachkosten. 
Die Personaldurchschnittskosten eines Mitarbeiters (Vollzeit) betragen zwischen 74.550 € (E10) und 97.275 € (E14). Vorgesehen ist die Einstellung eines Mitarbeiters in E10/E 11.

Das Haushaltsvolumen des Vereins ist im Wesentlichen abhängig von dem einzustellenden/zu beanspruchenden Personal und den vorgesehenen Projektkosten.

Nach der derzeitigen Planung beträgt das jährliche Haushaltsvolumen des Vereins rund 80.000 € zzgl. der jeweiligen Projektkosten abzgl. evtl. Förderungen.  Der Vereinsbeitrag der Marktgemeinde Markt Schwaben beläuft sich demnach auf voraussichtlich 6.732 € im ersten Jahr. Der Verein rechnet jährlich den Finanzbedarf mit den Mitgliedern ab.

Weitere Schritte
Die Kommunen fassen in den kommenden Monaten die Beschlüsse zum Beitritt zu dem zu gründenden Verein. Die Gemeinde Vaterstetten wickelt die Eintragung ins Vereinsregister ab. Sie beruft künftig die Sitzungen der Vereinsorgane ein und bereitet sie vor. In diesen werden sodann die notwendigen Entscheidungen des Vereins getroffen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis und beschließt die Teilnahme an der Gründung eines gemeinnützigen Vereins „Stadt und Land München Ost e.V.“. Der Zweck des Vereins ist die städte- und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der räumlichen Entwicklung zur Umsetzung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen im Raum München Ost. Der Verein finanziert sich durch Beiträge der Mitgliedskommunen. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt entsprechende Erklärungen zur Gründung des Vereins und zur Eintragung in das Vereinsregister abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 28.04.2022 ö 6

Sachvortrag

Datenstand vom 08.06.2022 15:25 Uhr