Datum: 29.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 20:59 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Vier-Jahreszeiten-Märkte: Erfahrungsbericht PKS Messevertrieb 2022 Beratung und Beschlussfassung
3 Installation Ampel Geltinger Straße/Herzog-Ludwig-Straße Beratung und Beschlussfassung
4 Verkehrssituation Im Angerl - Prüfung Erhalt verkehrsberuhigter Bereich Sachstandsinformation
5 Parksituation Gewerbetreibende Ortsmitte Beratung und Beschlussfassung
6 Blühpakt Bayern Sachstandsinformation
7 Erhöhung des jährlichen Zuschusses an den Tierschutzverein Ebersberg zur Fundtierversorgung Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 29.09.2022 ö 1
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2. Vier-Jahreszeiten-Märkte: Erfahrungsbericht PKS Messevertrieb 2022 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 29.09.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Mit Beschluss des UVSK vom 11.11.2021 wurde die Firma P.K.S Messevertrieb mit der Organisation und Durchführung der Vier-Jahreszeiten-Märkte ab dem Jahr 2022 beauftragt. Der Beschluss beinhaltete auch, dass die Verwaltung im September einen Erfahrungsbericht über die drei stattgefundenen Märkte vorlegt. 

Der Wintermarkt am 6. Februar musste aufgrund der Corona Pandemie leider abgesagt werden. Daher bezieht sich der Bericht über die Organisation und Durchführung lediglich auf den Frühlingsmarkt (8. Mai) und Sommermarkt (3. Juli). 

PKS wurden im Vorfeld sämtliche Unterlagen (z. B. frühere Teilnehmerlisten, Pläne mit Stromanschlüssen/Bäumen/Verkehrszeichen, Feuerwehrzufahrten etc.) zur Verfügung gestellt. In mehreren Gesprächen wurden die „Feinheiten“ zur Planung eines Marktes in Markt Schwaben vermittelt und abgeglichen. 

Der Frühlingsmarkt war ein voller Erfolg, zahlreiche Besucher tummelten sich bei perfektem Wetter ganztägig auf dem Markt, auf dem eine Vielzahl von Ausstellern – auch eine ganze Reihe altbekannter Teilnehmer - mit einem reichhaltigen und abwechslungsreichen Angebot vertreten waren. Auch hatten zahlreiche Markt Schwabener Vereine die Gelegenheit bekommen und genutzt, auf dem Markt mit einem Stand mitzuwirken.  Die große Professionalität der PKS war deutlich spürbar.
Der Sommermarkt war ebenfalls trotz großer Hitze gut besucht, die Zahl der Aussteller konnte durch die Firma PKS nochmals gesteigert werden. 

Es gab natürlich – wie nicht anders bei der Umstellung zu erwarten - auch ein paar Schwierigkeiten in der Abstimmung oder in der Kommunikation und es hat manchmal geknirscht; alle Fragen und Uneinigkeiten konnten aber schnell geklärt werden und bereits zum Sommermarkt waren die Abläufe schon deutlich flüssiger. Es dauert einfach seine Zeit, bis sich die Firma soweit auskennt und auch die Zusammenarbeit von Firma und Verwaltung reibungslos erfolgt. Selbstverständlich wurden nach beiden Märkten Nachbesprechung durchgeführt. So wird es sicherlich gelingen, die Abläufe und die Planungen weiter zu optimieren. 

Vor beiden Märkten wurde mit dem SG 2.3 und der Feuerwehr jeweils eine Begehung der Marktfläche durchgeführt. Die Kontrollen ergaben keine nennenswerten Beanstandungen. 

Die Verwaltung kann feststellen, dass die Zusammenarbeit mit der Firma PKS erfolgreich ist, die Märkte zu vollen Zufriedenheit organisiert und veranstaltet wurden und die langjährige Erfahrung der Firma PKS spürbar ist. Der Vertrag wird für das Jahr 2023 verlängert. 

Die Termine für 2023 wurden nach Absprache mit der Firma auf den 12.02. (Wintermarkt), 07.05. (Frühlingsmarkt), 02.07. (Sommermarkt) und 08.10. (Herbstmarkt) festgelegt.

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss UVSK nimmt den Erfahrungsbericht, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses sowie die Termine für 2023 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Installation Ampel Geltinger Straße/Herzog-Ludwig-Straße Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 29.09.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Das Staatliche Bauamt Rosenheim hat auf Antrag des Marktes Markt Schwaben zusammen mit dem Landratsamt Ebersberg für den Zeitraum 24.11.2021 bis 30.06.2022 in der Geltinger Straße/Herzog-Ludwig-Straße an der Einmündung An der Bachleiten eine Bedarfsampel installiert.
Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FÜG) legt das Verhältnis zwischen Fahrzeug- und Fußgängerverkehr fest, bei dem ein Fußgängerüberweg empfohlen oder möglich ist. Aufgrund dieser Vorschriften wurde bereits vor der Installation der Probeampel eine Zählung der Fußgänger und Fahrzeuge durch das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgenommen. Es wurde morgens und mittags an vier unterschiedlichen Tagen im Juni 2021 gezählt. Im Schnitt standen 36 Fußgänger/Stunde insgesamt 566 Fahrzeugen/Stunden entgegen. Mit diesen Zahlen sind die Anforderungen der R-FÜG nicht erreicht, allerdings wurde daraufhin eine Querungshilfe in der Bahnhofstraße geschaffen und die Bedarfsampel installiert. 
Ein Ausschnitt der Auswertung der Bedarfsampel liegt vor. Der Drücker der Ampel wurde im Zeitraum 24.11.2021 bis 30.06.2022 insgesamt 25.050-mal betätigt. Dies ergibt im Schnitt auf das Jahr gerechnet 48.634 Anforderungen und im Durchschnitt 133 Anforderungen am Tag.
Um die Ampel jedoch dauerhaft zu installieren werden 100 Querungen in der Stunde benötigt. Somit sind die Zahlen weit von den Anforderungen entfernt. 

Der Landrat würde eine feste Installation der Ampelanlange unterstützen, wenn diese von der Gemeinde gewünscht ist. Allerdings sind die Kosten für die Ampelanlage von der Gemeinde zu tragen. Nach Schätzungen belaufen sich die Kosten auf ca. 45.000 € und setzen sich wie folgt zusammen: 
  • 12.000 € Ampelanlage
  • 3.000 € Stromanschluss
  • 30.000 € Tiefbauarbeiten

Allerdings hat bereits die Feuerwehr dringend darum gebeten, bei einer dauerhaften Ampelanlage eine Alarmschaltung hinzuzufügen. Das bedeutet, wenn der Funkwecker die Kamerad*innen alarmiert, geht die Ampel automatisch in ein Orangenes Blinklicht und reagiert nicht auf den Drücker, so dass die zum Einsatz fahrenden Kamerad*innen nicht von einer roten Ampel ausgebremst werden und wertvolle Minuten schon bei der Anfahrt verlieren. Die Kosten hierfür konnte das Straßenbauamt nicht beziffern.
Hinzu kommen dann natürlich noch Wartungskosten, diese belaufen sich je nach Ausschreibungsangebot zwischen 600 und 1.200 € im Jahr. Die Stromkosten betragen ca. 300 bis 450 € im Jahr.

Das SG Tiefbau teilte auf Anfrage mit, dass die Errichtung einer Querungshilfe in diesem Bereich mit Blick auf den Ausbau Hennigbach wünschenswert ist. Eine sichere Querung der Geltinger Straße dient dem geplanten durchgängigen Spazierweg entlang des Hennigbach durch den gesamten Ort. Die unübersichtliche Einmündungssituation Bahnhofstraße, Geltinger Straße, Am Erlberg und An der Bachleiten lässt grundsätzlich daran denken, beim Straßenbauamt Rosenheim die Errichtung eines Kreisverkehrs zu beantragen. 

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss nimmt zur Kenntnis, dass Errichtung und Betrieb einer Fußgängerbedarfsampel an der Staatsstraße 2332 auf Höhe der Einmündung Bahnhofstraße, Am Erlberg, An der Bachleiten nur auf Kosten des Marktes Markt Schwaben möglich ist. Ausschreibung und Errichtung erfolgen durch das Straßenbauamt.
Er beauftragt die Verwaltung, weitere Gespräche mit dem Landratsamt Ebersberg und dem Straßenbauamt Rosenheim zu führen mit dem Ziel, eine dauerhafte Fußgängerbedarfsampel zu errichten.  Die Ampel ist mit einer Alarmschaltung für die Einsatzfahrten der Freiwilligen Feuerwehr Markt Schwaben auszustatten. Die Kosten sind für den Haushalt 2023 einzustellen.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, auch die Möglichkeit einer temporären Lösung in Form einer mobilen Ampelanlage und / oder der Unterstützung durch Schulweghelfer zu beleuchten – mit dem Wissen, dass in Kürze das ISEK Verkehrsgutachten begonnen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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4. Verkehrssituation Im Angerl - Prüfung Erhalt verkehrsberuhigter Bereich Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 29.09.2022 ö Sachstandsinformation 4

Sachvortrag

In der Sitzung des UVSK am 24.03.2022 hatte die Verwaltung ihre rechtliche Bewertung zum beantragten Erhalt des Verkehrsberuhigten Bereichs (VB) im Bereich Im Angerl, Seifensiedergasse und Kistlerweg vorgelegt. Dabei war sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen VB grundsätzlich nicht gegeben sind und daher der VB abzubauen ist. Mit Beschluss beauftragte der UVSK die Verwaltung unter Einbeziehung weiterer Fachstellen zu prüfen, ob und wie der Erhalt des Verkehrsberuhigten Bereiches im Bereich Im Angerl, Seifensiedergasse und Kistlerweg dennoch weiterhin möglich sein könnte. 

Zusammen mit der Polizei und dem Landratsamt Ebersberg wurden nochmals die Voraussetzungen eines VB’s gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 3 StVO in Verbindung mit der VwV-StVO geprüft und werden hier noch einmal im Einzelnen aufgeführt: 

  1. Ein VB kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Zudem muss durch die besondere Gestaltung der Eindruck vermittelt werden, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. 

  • Der Kistlerweg ist mit Zeichen 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ beschildert mit der Begründung: Durchgangsverkehr verhindern. Somit kann nicht von einem sehr geringen Verkehrsaufkommen in dem Bereich gesprochen werden. Auch die Aufenthaltsfunktion wird in Frage gestellt. Morgens ist zwar mit Schulkindern und Fußgängern (Richtung Bahnhof) etwas los. Allerdings ist das ein temporäres Geschehen. Dass Kinder die Straße überwiegend zum Spielen nutzen, konnte selbst bei mehrmaligen Besuchen in dem Bereich nicht festgestellt werden. Der Kistlerweg ist recht schmal, hat eine leichte Kurve und ist zudem abschüssig. Zum Spielen viel zu gefährlich und unübersichtlich. Auch die Seifensiedergasse und der Bereich Im Angerl kommen nicht zum Spielen auf der Straße in Frage, zumal sich auch gerne über zu schnell fahrende Fahrzeuge beschwert wird. Ansonsten ist hier keine Aufenthaltsfunktion wie z. B. Sitzbänke oder eine Wiese/Grünfläche gegeben. 

  1. Die nächste Anforderung ist ein niveaugleicher Ausbau, welchen wir im gesamten Bereich haben. Zudem MUSS für die verbleibende Fahrgasse durch Achsverschwenkungen oder Verschwenkungsinseln der Durchgangscharakter entfallen

  • Im gesamten Bereich gibt es keinerlei Verschwenkungen oder Inseln. Im Kistlerweg steht lediglich die Beschilderung auf einer kleinen Insel. Verschwenkungen sind nur durch Parkplatzmarkierungen geschaffen. 
Es könnten Inseln installiert werden, allerdings fallen dadurch ein Teil der Parkplätze, die eh sehr gering bemessenen sind, weg. 

  1. Zudem ist Vorsorge für den ruhenden Verkehr zu treffen. Seifensiedergasse und Im Angerl haben markierte Parkflächen, der Kistlerweg ist zu schmal zum Parken, die vorhandenen Flächen sind Privat. 

Fazit:
Nachdem öffentliche Straßen für den Verkehr nicht ohne ausreichende Begründung gesperrt werden dürfen, ist das Verbot für Kraftfahrzeuge im Kistlerweg zu entfernen. Somit ist aber auch die wichtige Voraussetzung von sehr geringem Verkehr in einem VB nicht gegeben. Zudem ist die Aufenthaltsfunktion in diesem Bereich nicht erkennbar und die Straße bietet sich nicht zum Spielen an für Kinder. 

Für den Erhalt des VB’s wäre folgendes notwendig: 
  • Reduzierung des Verkehrs: Es wird keine Möglichkeit gesehen, das Verhalten der Autofahrer zu beeinflussen. Zumal das Setzen von Pfosten, um so einen abgeschlossenen „Ring“ zu schaffen, mehrfach vom Ausschuss des MGR sowie den Anwohner abgelehnt wurde. -> Nicht umsetzbar
  • Verschwenkungen schaffen: Aufgrund der zum Teil schmalen Fahrbahnen wie im Kistlerweg ist es nicht möglich, ordentliche Inseln oder sonstige bauliche Maßnahmen zu installieren und noch die Restfahrbahnbreite zu erhalten. Seifensiedergasse und Im Angerl sind Verschwenkungen mit Blick auf das Durchkommen von größeren Fahrzeugen und den Einmündungen nicht sinnvoll anzubringen. Es könnten lediglich die markierten Parkflächen verkürzt werden um jeweils vorne und hinten eine Insel zu gestalten. –> Teilweise umsetzbar, aber nicht sinnvoll
  • Aufenthaltsfunktion: Kann von der Verwaltung nicht beeinflusst werden. Es gibt keine Flächen, die umgestaltet werden können, um die Anwohner auf die Straße zu „locken“, Kinder sind in diesem Bereich nur wenige gemeldet, die im richtigen Alter für Spielen auf der Straße sind. -> Nicht umsetzbar

In Übereinstimmung mit Polizei und Landratsamt Ebersberg muss festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für einen VB somit NICHT gegeben sind und auch nicht geschaffen werden können. Einen VB nur zu erhalten, weil die Anwohner Tempo 30-Zone für zu schnell halten, ist rechtlich nicht möglich. Es wird den Anwohner und vor allem den Kindern eine Sicherheit durch den VB vorgegaukelt, die nicht vorhanden ist! 
Es können in dem Bereich keine anderen Verkehrsberuhigungen getroffen werden. Eine Umwandlung in eine Tempo 30 Zone ist für die Verwaltung der einzig verkehrsrechtlich korrekte Weg und schnellstmöglich umzusetzen. 
Fazit: Das VZ 260(Verbot für Kraftfahrzeuge) im Kistlerweg wird abgebaut, der verkehrsberuhigte Bereich bleibt erstmal erhalten. Hier wird das ISEK abgewartet.

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5. Parksituation Gewerbetreibende Ortsmitte Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 29.09.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Mit Installation der Parkscheinautomaten in der Ortsmitte sind auch die angrenzenden Gewerbetreibenden grundsätzlich verpflichtet, ein Ticket zu lösen. Es wurde nun angefragt, ob hierfür eine Lösung geschaffen werden kann bzw. Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. 
Eine Lösung kann nur im gesetzlichen gültigen Rahmen der StVO erfolgen. Grundsätzlich kennt die StVO den Begriff „Gewerbetreibende“ oder ähnliches nicht. Im Folgenden werden nun unterschiedliche Parkmöglichkeiten betrachtet:

1. Ladetätigkeiten 
Gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 2 StVO muss für Be- und Entladetätigkeiten kein Parkschein gelöst werden. Somit ist zumindest die Ladetätigkeit eindeutig geregelt. 
Eine Ladetätigkeit muss allerdings erkennbar sein, das Fahrzeug einfach nur mit offenen Türen abzustellen, stellt keine Ladetätigkeit dar. Selbstverständlich findet dies auch in der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch unsere Kommunale Verkehrsüberwachung Berücksichtigung.

2. Dauerhaftes Parken
Für das dauerhafte Abstellen von Firmenfahrzeugen oder auch von Fahrzeugen der Mitarbeitenden wurden gerade wegen der Installation der Parkscheinautomaten bereits im Schloßgraben zu mietende Dauerstellplätze eingerichtet. Diese ist zwar bis zum Ende des Jahres vollständig vermietet, eine Warteliste für Plätze gibt es derzeit nicht. Es besteht also die Chance, zum neuen Jahr einen Parkplatz zu mieten.

Nach § 46 Abs. 1 StVO können verschiedene Ausnahmen erteilt werden. Von der Vorschrift ohne Parkschein zu parken (Nr. 4a) sind gemäß der VwV-StVO allerdings nur Ohnhänder und Kleinwüchsige ausgenommen. Ansonsten gibt es noch Nr. 11, welche eine Ausnahme zulässt von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen erlassen sind. Auch hier verweist die VwV nur auf Behinderte und Ärzte. Die AH-StVO lässt noch Ausnahmen für Handwerker, Handelsvertreter und soziale Dienst zu. Allerdings werden auch diese Voraussetzungen nicht von den in der Ortsmitte betroffenen Betrieben erfüllt.


Die Verwaltung muss daher feststellen, dass es keine verkehrsrechtliche Lösung für eine Dauergenehmigung zur Befreiung eines Parkscheins gibt. Zumal der Schloßgraben für einen solchen Fall eingeführt und auch gut angenommen wird. Auch besagt die VwV-StVO, dass Ausnahmegenehmigungen nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt sind und nur erteilt werden dürfen, wenn in zumutbarer Nähe keine anderen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. 

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss UVSK stellt fest, dass es keine Möglichkeit gibt, Ausnahmen von der Parkscheinpflicht für Gewerbetreibende in der Ortsmitte zu erteilen. Die betroffenen Firmen sind erneut auf das Angebot zur Miete von Dauerparkplätzen im Schloßgraben hinzuweisen.
Die Verwaltung wird beauftragt, sollte die Nachfrage nach Dauerparkplätzen in der Zukunft erheblich den Bestand übersteigen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Parkplätze im Schloßgraben oder auch der Tiefgarage am Marktplatz ggfs. weitere Dauerparkplätze einzurichten und auszuweisen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Blühpakt Bayern Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 29.09.2022 ö Sachstandsinformation 6

Sachvortrag

Die ZMS-Fraktion hat im Mai 2019 einen „Antrag zur unbürokratischen Begrünung und Verschönerung des Ortes“ eingereicht.
Der Markt Markt Schwaben wurde zwischenzeitlich aufgrund eines überzeugenden Konzeptes von der Regierung von Oberbayern als Blühpakt-Gemeinde für den Landkreis Ebersberg ausgewählt.
Laut dem Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ist die Anzahl der Insekten und ihr Artenreichtum massiv zurückgegangen. Mit dem Blühpakt Bayern möchte das Ministerium diesen Trend stoppen und dazu ein breites Bündnis entwickeln. Gemeinsam mit allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren sollen den Insekten ihre Lebensräume zurückgegeben werden. Ziel ist eine spürbare Erholung der Bestände und Vergrößerung der Insektenvielfalt. Mit wichtigen Zielgruppen wie der Wirtschaft, den Bürgern, den Städten und Kommunen und der Landwirtschaft werden in den nächsten Jahren konkrete Projekte umgesetzt. Mit Verbänden und Vereinen soll die Blühpaktidee weitergetragen werden und gemeinsam an der insektenfreundlichen Gestaltung der Umwelt gearbeitet werden.
Mit einem Startgeld von 5.000 EUR durch die Regierung von Oberbayern werden mehr als 1.000 qm Flächen in Markt Schwaben insektenfreundlich angelegt (z. B. Isener Str., Wagenhäuser Str., Weißgerberweg, Wittelsbacherweg, Habererweg, Emerenz-Meier-Str., Münterstr., Zinngießergasse, Burgerfeld).
Die Gestaltung ist eine Kooperation mit dem Aktivkreis Umwelt und den ansässigen Kindergärten und Schulen. Mit Schildern versehen sind diese Flächen leicht zu erkennen.
Ein Teil der Flächen bleibt vor der kalten Jahreszeit stehen, um den Insekten ein adäquates Winterquartier in den Stängeln der Gräser und Pflanzen zur Verfügung zu stellen.
Im Gemeindegebiet befinden sich derzeit 13 durch den Bauhof hergestellte Insektenhotels und es kommen stetig weitere durch Arbeitsgruppen mit Kindern und Jugendlichen engagierter Organisationen hinzu. 
Die Flächen werden von Mitarbeitern des Bauhofes fachkundig bearbeitet. Zudem wird insektenfreundliches Saatgut, Pflanzen und Blumenzwiebeln ausgebracht. Wichtig ist ein magerer Untergrund und ein abgestimmter Mähplan, um die gewünschten Pflanzenarten für den Insektenerhalt anzusiedeln.
Für Interessierte Bürger/-innen liegen im Foyer des Rathauses Flyer aus. Digital sind die Broschüren unter www.markt-schwaben.de/natur-schaetze zu finden.

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7. Erhöhung des jährlichen Zuschusses an den Tierschutzverein Ebersberg zur Fundtierversorgung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 29.09.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Die Verwaltung erläutert, dass es eine kommunale Aufgabe ist, für gefundene herrenlose oder verwilderte Haustiere zu sorgen (§ 90 a i.V.m. §§ 965 ff. BGB, § 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Fundbehörden (FundV)). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Tiere nicht nur verwahrt, sondern auch artgerecht untergebracht, verpflegt und oft tierärztlich behandelt werden müssen. 

Die Landkreiskommunen haben 1991 dazu eine Zweckvereinbarung geschlossen und den Tierschutzverein Ebersberg e.V. mit dieser Aufgabe betraut. Im Gegenzug erhält dieser von den Kommunen jährlich einen Zuschuss nach der Zahl der Einwohner, der die daraus entstehenden Kosten decken soll. Die Abwicklung des Zuschusses wird von der Stadt Ebersberg organisiert.

Die Fundtierauffangstation in Ebersberg hat ihre Gebühren letztmalig zum 01.01.2015 von 0,40 € auf 0,80 € je Einwohner erhöht. Zum 01.01.2022 mussten die Gebühren erneut angehoben werden, auf nun 1,10 € je Einwohner.
Für 2022 ergibt sich somit ein Zuschussbetrag von 15.200 € (13.818 Einwohner x 1,10 €).

Ferner steigt zur fortlaufenden Wertsicherung des Zuschusses in den Folgejahren, der auf drei Nachkommastellen zu rundende Zuschuss je Einwohner um den prozentualen Anstieg des Verbraucherpreisindex in Deutschland, Stand jeweils Dezember des Vorjahres. Im Gegenzug sind grundsätzlich Steigerungen des Betrags je Einwohner darüber hinaus ausgeschlossen. Treten Verhältnisse ein, die dem Tierschutzverein die Versorgung der Fundtiere trotzdem nicht mehr möglich machen, so hat dieser die Gründe umgehend und umfassend darzulegen und Verhandlungen über eine künftige Finanzierung aufzunehmen.

Beschluss

Das Gremium beschließt, rückwirkend zum 01.01.2022 die Pauschale für die Fundtierauffang­station in Ebersberg auf 1,10 € je Einwohner zu erhöhen sowie die künftige jährliche Wert­sicherung des Zuschusses über den Verbraucherpreisindex in Deutschland anheben zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 29.09.2022 ö 8

Sachvortrag

  1. Die Parkplätze in der Herzog-Ludwig-Straße vor der Grundschule, sowie der Einmündungsbereich Nagelschmiedgasse/Trappentreustraße soll verstärkt durch die Kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert werden. Hier stehen regelmäßig Fahrzeuge verbotswidrig.
  2. Es wurde eine Fußgängerquerungshilfe/Zebrastreifen im Burgerfeld beschlossen. Die Querungshilfe soll auf Höhe des Wassergebundenen Weges von der Paul-Klee-Straße installiert werden. Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
  3. Kann die allgemeine Verkehrssituation in der Straße Burgerfeld (Gewerbegebiet) verbessert werden. Dieser Bereich ist mit den vielen Einfahrten und parkenden Fahrzeugen extrem unübersichtlich. 
  4. Nach wie vor sammelt sich in der Bahnhofstraße zwischen der Brücke über den Hennigbach und der Fußgängerampel das Regenwasser in einer Senke. Die Ausbesserungsarbeiten haben nicht geholfen. Wann wird die Senke vernünftig behoben?
  5. Es wird erneut angefragt, wann die Gebührenanpassung der Schrebergärten behandelt wird.
  6. Während der Baumaßnahme „Hennigbach“ soll bereits in der Trappentreustraße auf Höhe Haus Nr. 12 (Seniorenheim) auf die Sperrung hingewiesen werden. 

Datenstand vom 12.10.2022 17:51 Uhr