Datum: 20.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:13 Uhr bis 22:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 15.09.2022
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.09.2022
2.3 Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 29.09.2022
3 Vorstellung der Musikschule als Bestandteil des Zweckverbandes Kommunale Bildung Sachstandsinformation
4 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 93 für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs Billigung des Planentwurfs Beratung und Beschlussfassung
5 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 34 für das Gebiet „Agrob I beidseitig der Ludwig-Thoma-Straße“ Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Beratung und Beschlussfassung
6 Bauleitplanung Flächennutzungsplan -21. Änderung- für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
7 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

zum Seitenanfang

2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö beschließend 2
zum Seitenanfang

2.1. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 15.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 15.09.2022 zu genehmigen. Es sind keine nichtöffentlichen Beschlüsse zu veröffentlichen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift des Haupt- und Bauausschusses vom 15.09.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.09.2022 zu genehmigen. Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben:

Neubau kommunales Schulzentrum 

Vergabe Gewerk Kücheneinrichtungen
Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag Küchen (Tischlerarbeiten) an HoGaKa Profi GmbH in Höhe von brutto 421.452,78 € zu vergeben.

Vergabe Leistungen Abbruchplaner
Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für die Leistung Abbruchplanung stufenweise an die Arcadis Germany GmbH zum Gesamthonorar in Höhe von brutto 168.258,79 € zu vergeben.

Erweiterung PV-Anlage
Das Gremium beauftragt die Verwaltung die Variante 2 in der weiteren Planung und Ausschreibung zu verfolgen und genehmigt die Mehrkosten in Höhe von ca. 48.000 €.

Nachträge Heizung-Sanitär
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Daume in Höhe von brutto 7.088,98 €.

Nachtrag Elektroarbeiten
Das Gremium genehmigt den Nachtrag der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 11.928,83 €.

Nachtrag Lüftung
Das Gremium genehmigt den Nachtrag der Fa. Kaefer in Höhe von brutto 5.971,72 €.

Nachtrag Holztragwerk
Das Gremium nimmt den Nachtrag 6 zur Kenntnis und genehmigt den Nachtrag 5 der Fa. Pletschacher in Höhe von brutto 5.613,36 €.

Abschluss eines Fernwärmegestattungsvertrages mit dem KUMS Markt Schwaben
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Fernwärmegestattungsvertrages mit dem KUMS Markt Schwaben und genehmigt diesen vorbehaltslos in allen Teilen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.09.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 29.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 2.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 29.09.2022 zu genehmigen. Es gibt keine nichtöffentlichen Beschlüsse zur Veröffentlichung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusses vom 29.09.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vorstellung der Musikschule als Bestandteil des Zweckverbandes Kommunale Bildung Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö Sachstandsinformation 3

Sachvortrag

Musikschulleiter Wolfgang Ostermeier stellt dem Marktgemeinderat die Musikschule als kommunale Einrichtung vor:

  • Dimensionen der Musikschule
  • Finanzierung der Musikschule
  • Leitungsmodell 2022
  • Musikschulwege
  • Belegungen nach Unterrichtsformen 2022
  • Was leistet die Musikschule für Markt Schwaben
  • Finanzierung

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 93 für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs Billigung des Planentwurfs Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
25.02.2021
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.04.2022
1
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
30.06.2022
7
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
30.06.2022
10
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022


Der Freistaat Bayern plant den Neubau eines Rechenzentrums auf dem Grundstück Fl.Nr. 1063, nachdem er im Vorwege mehrere Grundstücke auf deren Eignung für eine solche Nutzung hat untersuchen lassen. Der Marktgemeinderat ist in den Sitzungen am 25.02.2021 und 28.04.2022 ausführlich über die vorgenannten Untersuchungen und das Vorhaben informiert worden.
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 erfolgte mit Beschluss vom 30.06.2022 nach vorangegangenem Antrag des Grundstückseigentümers auf Überplanung der genannten Fläche. Die Gründe für die Überplanung sowie die städtebaulichen Ziele können der Niederschrift über die Sitzung vom 30.06.2022 sowie dem der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht entnommen werden.

Im Zuge der Anfertigung des Bebauungsplanentwurfs und der Abstimmung mit dem Planungsteam des Freistaats hat sich ergeben, dass entgegen dem Wortlaut des Aufstellungsbeschlusses, der die Festsetzung eines Gewerbegebiets enthält, die Ausweisung zweier Sondergebiete geboten ist.
Folgende Sondergebiete werden gemäß dem der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf festgesetzt:
Sondergebiet 1:
Fläche für besonderen Nutzungszweck gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 9 Baugesetzbuch
Rechenzentrum, dem Rechenzentrum zugeordnete technische Anlagen, Büro- und Werkstattnutzungen, mobile Kälte- und Netzersatzanlagen, Zisternen, Tank- und Löschwasseranlagen, Lagergebäude und Garagen, Fahrradabstellplätze und Parkplatzanlage, Feuerwehrumfahrung
Sondergebiet 2:
Fläche für Rückhaltung von Niederschlagswasser gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 14 Baugesetzbuch
Regenrückhaltebecken

Der Freistaat Bayern hat zwischenzeitlich Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1094 und 1110 für die Umsetzung der für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen benannt. Die Festlegung der genauen Maßnahmen erfolgt durch ein vom Freistaat beauftragtes Landschaftsarchitekturbüro. Die Eignung der Flächen sowie der Maßnahmen werden im Zuge des Verfahrens mit den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange, insbesondere dem Landratsamt als untere Naturschutzbehörde abgestimmt. Die beiden genannten Grundstücksteilflächen sind in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufzunehmen.

Gemäß Aufstellungsbeschluss liegt das Grundstück Fl.Nr. 1063/1 im Plangeltungsbereich. Dieses Grundstück kann aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen werden. Einzelheiten können dem Beschlussvorschlag sowie dem Entwurf der der Beschlussvorlage beigefügten Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden.

Für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans erforderlich.

Beschluss 1

Auf Antrag von Herrn Markus Steffelbauer beschließt der Marktgemeinderat darüber abzustimmen, ob 25 Stellplätze als Fixzahl oder ob 0,8 Stellplätze je Arbeitsplatz gefordert werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt, dass 25 Stellplätze als Fixzahl gefordert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 14

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat beschließt, dass 0,8 Stellplätze je Arbeitsplatz gefordert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Beschluss 4

1.
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 werden ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 30.06.2022 Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1094 und 1110, Gemarkung Markt Schwaben in den Plangeltungsbereich aufgenommen. Die beiden Grundstücksteilflächen werden als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.

2.
Der Plangeltungsbereich wird reduziert um das Grundstück Fl.Nr. 1063/1. Dieses Grundstück liegt damit nicht mehr im Geltungsbereich, weil das von der Regierung von Oberbayern genehmigte Biomasseheizwerk das gesamte Grundstück beansprucht und keine weitere städtebauliche Entwicklung dieses Grundstücks zu erwarten ist. Das Bauleitplanverfahren macht lediglich eine Erhöhung der bestehenden Abgaskaminanlage erforderlich.

3.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Festsetzung zweier Sondergebiete auf dem Grundstück Fl.Nr. 1063, Gemarkung Markt Schwaben entsprechend dem der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf des Bebauungsplans beabsichtigt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 93 für das Gebiet „nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs“ einschließlich Begründung und Umweltbericht wird in der Fassung vom 20.10.2022 gebilligt.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 34 für das Gebiet „Agrob I beidseitig der Ludwig-Thoma-Straße“ Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.09.2022
7
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022


Für die Ludwig-Thoma-Straße hat der Markt vor mehreren Jahrzehnten den Bebauungsplan „Agrob I Ludwig-Thoma-Straße“ aufgestellt.
Auf einigen Grundstücken, die seinerzeit mit überwiegend kleinen Wohnhäusern bebaut worden sind, erfolgt seit längerem schrittweise eine Nachverdichtung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums.
Der Verwaltung liegt ein von mehreren Anliegern der Ludwig-Thoma-Straße unterschriebenes Schreiben vom 29.07.2022 vor, mit dem die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans beantragt wird.

Aktuell ist die Verwaltung mit einem Bauwerber im Gespräch, dessen Erweiterungsabsichten aufgrund der zwischenzeitlich nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht genehmigungsfähig sind.
Für ein vor einiger Zeit genehmigtes Bauvorhaben (Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit in ein Bestandsgebäude mit Anbau eines Balkons und einer Treppe zur Schaffung eines eigenen Zugangs) war die Erteilung mehrerer Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Im Zuge der zu erwartenden Nachverdichtung werden Bauwillige regelmäßig Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans einreichen. Der inzwischen alte Bebauungsplan enthält mehrere nicht mehr zeitgemäße Regelungen. Eine Aufhebung des Bebauungsplans ist geboten, weil das wiederholte Erteilen von Befreiungen dazu führen kann, dass einzelne Regelungen des Bebauungsplans oder aber die gesamte Satzung obsolet sein können.

Nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der anhaltend große Bedarf an zusätzlichem Wohnraum sowie die hohen Grundstückspreise in Markt Schwaben werden zukünftig immer wieder zu Überlegungen betreffend die Schaffung von zusätzlichen Wohnflächen für die im Plangebiet liegenden Grundstücke führen. Dabei wird jeweils zu untersuchen sein, ob eine Erweiterung oder der Ersatzneubau bestehender Wohngebäude sinnvoll und zielführend ist.

Der Haupt- und Bauausschuss hat sich am 15.09.2022 in öffentlicher Sitzung mit dem Bebauungsplan befasst. Ein Erfordernis für die Neuaufstellung hat der Ausschuss nicht gesehen. Vielmehr hat der Ausschuss einstimmig den Beschluss gefasst dem Marktgemeinderat zu empfehlen, ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans einzuleiten.

Beschluss

1.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass der am 12.06.1969 als Satzung beschlossene und mit Bescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 11.08.1969 genehmigte Bebauungsplan Nr. 34 für das Gebiet Agrob I beidseitig der Ludwig-Thoma-Straße Festsetzungen enthält, die nicht mehr zeitgemäß sind und diese nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Überlegungen des Marktes hinsichtlich der Nachverdichtungsmöglichkeiten der innerhalb der bebauten Ortslage befindlichen Grundstücke entsprechen. Die Aufhebung wird im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt.

2.
Eine Änderung der bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans kommt nicht in Betracht.
Eine vollständige Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist aufgrund bereits erteilter Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr zu erwarten. Die Festsetzungen der Satzung sind zumindest in Teilen nicht mehr zeitgemäß, sie berücksichtigen nicht die aktuellen Bedürfnisse der Eigentümer der im Plangebiet liegenden Wohngrundstücke sowie das städtebauliche Ziel des Marktes, eine angemessene Nachverdichtung innerhalb des bisherigen Plangeltungsbereichs zuzulassen.

3.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird beauftragt den Entwurf für eine Aufhebungssatzung und die Begründung anzufertigen.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplans die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauleitplanung Flächennutzungsplan -21. Änderung- für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
14.05.2003
6
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
27.09.2011
9
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
Sachstandinformation
15.05.2018
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
03.07.2018
2
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
30.06.2022
3
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.09.2022
9
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022


In Markt Schwaben gibt es wie auch in den anderen im Münchener Umland liegenden Orten einen anhaltend großen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Benötigt werden Wohnungen in unterschiedlichen Wohnformen (kommerzieller Wohnraum, Wohnungen für Personen mit geringem Einkommen, für ältere Menschen usw.). Zudem benötigt der Betreiber eines in Markt Schwaben bestehenden Seniorenzentrums dringend einen neuen Standort, vorzugsweise in Markt Schwaben, auf dem der Bau einer neuen zeitgemäßen und auf den zukünftigen Bedarf abgestimmten Einrichtung möglich ist. Der Umbau des bestehenden Seniorenzentrums oder auch ein Ersatzneubau am jetzigen Standort ist aufgrund der geringen Grundstücksgröße nicht zweckmäßig.
Mit einer Entwicklung des Grundstücks am Hauser Weg, auf dem früher eine Tennisanlage betrieben worden ist und das sich für eine städtebauliche Entwicklung eignet, besteht zudem die Möglichkeit der Schaffung eines durchgängigen Grünzugs mit Naherholungsfunktion.
Ein Großteil des am Hauser Weg liegenden Grundstücks Fl.Nr. 402 liegt im vom Landratsamt Ebersberg durch Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Die Verordnung ist im Jahr 1998 öffentlich bekanntgemacht und im Jahr 2013 geändert worden.
Im Zuge einer Überplanung stellt der Umgang mit dem bestehenden Überschwemmungsgebiet eine der bedeutenden zu bearbeitenden Aufgaben dar. Hierbei muss sich der Markt eng mit dem Landratsamt Ebersberg, Untere Wasserbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abstimmen und insbesondere einvernehmlich festlegen zu welchem Zeitpunkt ein Antrag auf Änderung der vorgenannten Verordnung zu stellen ist. Durch hydraulische Berechnungen ist der Nachweis über eine Änderung des Überschwemmungsgebiets durch entsprechende Maßnahmen zu erbringen. Die Umsetzung der hierfür notwendigen Maßnahmen muss gesichert sein.

Zuletzt hatte sich der Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.06.2022 mit einer möglichen baulichen Entwicklung des Grundstücks befasst. Auf die Niederschrift über die Sitzung wird verwiesen. Der Haupt- und Bauausschuss stellte mit Beschluss vom 15.09.2022 ein Planungserfordernis für das genannte Grundstück fest. Der Ausschuss legte weiter die städtebaulichen Ziele für die Fläche am Hauser Weg fest. Diese können der Beschlussvorlage für einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan entnommen werden, weil sich das Gremium voraussichtlich mit der Einleitung beider Bauleitplanverfahren (Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans) befassen wird.

Sollte sich im Rahmen der Überplanung herausstellen, dass die für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft notwendigen Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen sich nicht im vollen Umfang auf dem Grundstück Fl.Nr. 402 fest- und umsetzen lassen, können weitere Flächen in den Plangeltungsbereich des Bauleitplans aufgenommen werden. Diese können auch anderer Stelle liegen.

Beschluss

1.
Für das Gebiet „zwischen Hauser Weg, Heilmaierstraße und Lippertstraße“ wird die 21. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

2.
Mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans werden folgende Ziele verfolgt:
Darstellung von Wohnbauflächen,
Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,
Grünflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Grundlage für die Überplanung bildet das dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.06.2022 vorgestellte städtebauliche Konzept, wobei sich die Inhalte im Laufe des Verfahrens teilweise noch ändern können.

3.
Der Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Grundstück Fl.Nr. 402, Gemarkung Markt Schwaben und den Hennigbach in Höhe des Grundstücks Fl.Nr. 402.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
im Norden: vom Grundstück Fl.Nr. 1349 (Kleingartenanlage),
im Osten und Südosten: vom Hauser Weg,
im Südwesten: von der Heilmaierstraße und
im Westen: von der Pfarrer-Ostermayer-Straße und der Lippertstraße

4.
Als Planfertiger wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung im Zuschauerraum Platz genommen und an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

zum Seitenanfang

7. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
14.05.2003
6
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
27.09.2011
9
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
Sachstandinformation
15.05.2018
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
03.07.2018
2
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
30.06.2022
3
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.09.2022
9
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022


In Markt Schwaben gibt es wie auch in den anderen im Münchener Umland liegenden Orten einen anhaltend großen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Benötigt werden Wohnungen in unterschiedlichen Wohnformen (kommerzieller Wohnraum, Wohnungen für Personen mit geringem Einkommen, für ältere Menschen usw.). Zudem benötigt der Betreiber eines in Markt Schwaben bestehenden Seniorenzentrums dringend einen neuen Standort, vorzugsweise in Markt Schwaben, auf dem der Bau einer neuen zeitgemäßen und auf den zukünftigen Bedarf abgestimmten Einrichtung möglich ist. Der Umbau des bestehenden Seniorenzentrums oder auch ein Ersatzneubau am jetzigen Standort ist aufgrund der geringen Grundstücksgröße nicht zweckmäßig.
Mit einer Entwicklung des Grundstücks am Hauser Weg, auf dem früher eine Tennisanlage betrieben worden ist und das sich für eine städtebauliche Entwicklung eignet, besteht zudem die Möglichkeit der Schaffung eines durchgängigen Grünzugs mit Naherholungsfunktion.
Ein Großteil des am Hauser Weg liegenden Grundstücks Fl.Nr. 402 liegt im vom Landratsamt Ebersberg durch Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Die Verordnung ist im Jahr 1998 öffentlich bekanntgemacht und im Jahr 2013 geändert worden.
Im Zuge einer Überplanung stellt der Umgang mit dem bestehenden Überschwemmungsgebiet eine der bedeutenden zu bearbeitenden Aufgaben dar. Hierbei muss sich der Markt eng mit dem Landratsamt Ebersberg, Untere Wasserbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abstimmen und insbesondere einvernehmlich festlegen zu welchem Zeitpunkt ein Antrag auf Änderung der vorgenannten Verordnung zu stellen ist. Mittels hydraulischer Berechnungen ist der Nachweis über eine Änderung des Überschwemmungsgebiets durch Planung entsprechender Maßnahmen zu erbringen. Die Umsetzung der hierfür notwendigen Maßnahmen muss gesichert sein.

Zuletzt hatte sich der Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.06.2022 mit einer möglichen baulichen Entwicklung des Grundstücks befasst. Auf die Niederschrift über die Sitzung wird verwiesen. Der Haupt- und Bauausschuss stellte mit Beschluss vom 15.09.2022 ein Planungserfordernis für das genannte Grundstück fest. Der Ausschuss legte weiter die städtebaulichen Ziele für die Fläche am Hauser Weg fest.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Zusätzlich enthält der Flächennutzungsplan für eine Teilfläche des Grundstücks den Hinweis Tennisplätze.
Aufgrund des zu beachtenden Entwicklungsgebots (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch) ist die Änderung des Flächennutzungsplans zusätzlich zur Aufstellung des Bebauungsplans notwendig.

Sollte sich im Rahmen der Überplanung herausstellen, dass die für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft notwendigen Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen sich nicht im vollen Umfang auf dem Grundstück Fl.Nr. 402 fest- und umsetzen lassen, können weitere Flächen in den Plangeltungsbereich des Bauleitplans aufgenommen werden. Diese können auch anderer Stelle liegen.

Beschluss

1.
Für das Gebiet „zwischen Hauser Weg, Heilmaierstraße und Lippertstraße“ wird der Bebauungsplan Nr. 86 aufgestellt.

2.
Mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans werden folgende Ziele verfolgt:

Schaffung eines zeitgemäßen und nachhaltigen „neuen“ Quartiers im innerörtlichen Bereich (innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsgebiets/Außenbereichsfläche i. S. d. § 35 BauGB)

Flächen für Seniorenzentrum und betreutes Wohnen:
Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Seniorentreffpunkt, Station ambulanter Dienst und Wohnungen für Mitarbeiter
Grundlage ist die aktuell gültige Fassung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Ebersberg.

Flächen für sozial schwächere Bevölkerungsgruppen mit Belegungsrecht für den Markt

Flächen Geschosswohnungsbau mit 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen und Reihen- und Doppelhäuser zur Quartiersabrundung (Verhältnis: ca. 70:30)

Gemeinschaftsflächen für die Realisierung für Konzepte moderner Arbeitsformen und zeitgleicher Kinderbetreuung

flächenoptimierte Bauweise unter Berücksichtigung von Abstandsflächen gemäß aktueller Bayerischer Bauordnung („Behutsamkeit bei der Flächenversiegelung“)

begrünte Dächer zur optimalen Nutzung von regenerativen Energien (Photovoltaik) und zur Verbesserung des Regenwasserablaufes/Umsetzung eines Konzepts zum nachhaltigen Umgang mit anfallendem Oberflächenwasser (Schwammstadt)

hoher energetischer Standard: CO²-optimiertes Energiekonzept

Erhalt eines durchgängigen Grünzugs von Ost nach West (Frischluftzufuhr)

Renaturierung und Verbesserung der Gewässerstrukturen und damit entsprechender Beitrag zur ökologischen Aufwertung des innerörtlichen Hennigbachs sowie Schaffung von Begegnungs- und Erholungsbereichen

Verbesserung bzw. Optimierung der Retentionsflächen

zeitgemäßes Mobilitäts- und Verkehrskonzept unter Berücksichtigung des Erschließungsverkehrs (Auto, Fahrrad, Fußgänger, Car- und Bikesharing)

Anfertigung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Festlegung der Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Grundlage für die Überplanung bildet das dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.06.2022 vorgestellte städtebauliche Konzept, wobei sich die Inhalte im Laufe des Verfahrens teilweise noch ändern können.

3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Fl.Nr. 402, Gemarkung Markt Schwaben, den Hauser Weg (Fl.Nr. 412) und den Hennigbach im Abschnitt zwischen Heilmaierstraße und nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.Nr. 402.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
im Norden: vom Grundstück Fl.Nr. 1349 (Kleingartenanlage),
im Osten und Südosten: von den Grundstücken Pfarrer-Hochmaier-Ring 44, 46, 48, 50, 52, Martin-Luther-Straße 32 a, 34, 36, 38, 38 a, 40, 42, 44, Hauser Weg 2, Wittenbergstraße 10 und dem Einmündungsbereich der Wittenbergstraße
im Südwesten: von der Heilmaierstraße und
im Westen: von der Pfarrer-Ostermayr-Straße und der Lippertstraße

4.
Die Beauftragung eines Stadtplanungsbüros obliegt dem Planungsbegünstigen. Die Beauftragung hat in Abstimmung mit der Abteilung Bauen und Umwelt des Marktes zu erfolgen.

5.
Die Verwaltung wird beauftragt, das für die Planung erforderliche wasserrechtliche Verfahren vorzubereiten (z. B. Abstimmung mit den zuständigen Behörden, Beauftragung erforderlicher Planungen, Klärung einer evtl. Förderung der Maßnahme).

6.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung im Zuschauerraum Platz genommen und an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

zum Seitenanfang

8. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö 8

Sachvortrag

Frau Elfriede Gindert informiert, dass am Sonntag in der Theaterhalle ein Benefizkonzert stattfindet. Beginn: 19 Uhr. Einlass ab 17 Uhr. Spenden seien erwünscht.

Dr. Joachim Weikel kritisiert, dass eine Abbruchmaßnahme in der Herzog-Ludwig-Str. schlecht abgesichert und beschildert sei. Bürgermeister Michael Stolze informiert, dass das Staatliche Straßenbauamt sowie die Polizei in der Angelegenheit bereits involviert seien. Zuständige Bauaufsichtbehörde sowie Straßenverkehrsbehörde ist jeweils das staatliche Landratsamt.

Datenstand vom 10.11.2022 09:48 Uhr