Datum: 17.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:01 Uhr bis 23:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 06.10.2022
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.10.2022
2.3 Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 27.10.2022
3 Projekt „Jugend entscheidet“ – die Jugendteams stellen die beiden finalen Projektanträge („Verschönerung Badeweiher“ und „Grill/Chillplätze“) dem Marktgemeinderat vor Beratung und Beschlussfassung
4 Finanzen Umsetzung § 2 b UStG Haushaltsscreening Beratung und Beschlussfassung
5 Finanzen Umsetzung § 2 b UStG Satzungsscreening Beratung und Beschlussfassung
6 Wertstoffsammelstellenausbau - Resultat Beratung und Beschlussfassung
7 Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Beratung und Beschlussfassung
8 Veranstaltungen im Jahr 2023 - Rechtsverordnung Sonntagsöffnung Beratung und Beschlussfassung
9 Grundsatzentscheidung LVP (Leichtverpackung; "gelber Sack") Beratung und Beschlussfassung
10 Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Markt Schwaben Beratung und Beschlussfassung
11 Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR -Vorstellung des Ausbaukozeptes iKWK Sachstandsinformation
12 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö beschließend 2
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2.1. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 06.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 06.10.2022 zu genehmigen.  Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift des Haupt- und Bauausschusses vom 06.10.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.2. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.10.2022 zu genehmigen. Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben:

Nachtragsgenehmigung und Freigabe der Schlussrechnung - Bauwerk - RÜ 2
Die sieben Nachtragsaufträge (Nachträge) und die Schlussrechnung für die Baumaßnahme werden genehmigt.

Ersatzbeschaffung eines Kompakttraktors mit Anbaugeräten für den Bauhof
Der Marktgemeinderat beschließt die Anschaffung eines neuen Kompakttraktors mit Schneepflug, Streuer, Mähwerk, Grassammler und Laubsaugdüse gemäß Angebot der Fa. Endress Bayern GmbH, München zu einem Kaufpreis von 97.580,00 €. Der alte Kompakttraktor mit dem amtl. Kennzeichen EBE 2131 und seinen Anbaugeräten ist nach der Neuanschaffung auf dem freien Markt zum Verkauf anzubieten. 

Gewässerausbau Hennigbach
Antrag auf Erhöhung des Fördersatzes
Das Gremium folgt dem Vorschlag und beauftragt die Verwaltung - aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation des Marktes Markt Schwaben - den Förderantrag für den ökologischen Gewässerausbau mit einem Fördersatz von 90 % zu stellen. 
Zudem wird aufgrund der beschriebenen Änderung der Förderrichtlinien der Förderantrag für den technischen Gewässerausbau (60 % Förderung), der für die Umsetzung des Hochwasserschutzes notwendig ist, neu gestellt.

Neubau kommunales Schulzentrum
Vergabe Gewerk Möbelbau
Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag Tischlerarbeiten Einbaumöbel an werk.4 in Höhe von brutto 425.070,26 € zu vergeben.

Nachtrag Heizung-Sanitär
Das Gremium genehmigt den Nachtrag der Fa. Daume in Höhe von brutto 1.747,58 €.

Nachträge Gerüstarbeiten
Das Gremium nimmt den Nachtrag 1 der Fa. Xervon zur Kenntnis und genehmigt die Nachträge 3-5 in Höhe von brutto 36.283,54 €.



Nachträge Kernbohrarbeiten
Das Gremium genehmigt die Nachträge 1 + 2 der Fa. BE-BO-TEC GmbH in Höhe von brutto 16.416,29 €.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.10.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.3. Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 27.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 27.10.2022 zu genehmigen. Es sind keine nichtöffentlichen Beschlüsse bekanntzugeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sondersitzung des Marktgemeinderates vom 27.10.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Projekt „Jugend entscheidet“ – die Jugendteams stellen die beiden finalen Projektanträge („Verschönerung Badeweiher“ und „Grill/Chillplätze“) dem Marktgemeinderat vor Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Mit seinem zweiten Bewerbungsanlauf hat der Markt Markt Schwaben 2022 beim Projekt „Jugend entscheidet“, welches von der Hertie-Stiftung initiiert wird, gewonnen. 

Der Markt Markt Schwaben ist eine von zwölf Gemeinden in Bayern, welche im Jahr 2022 für die Teilnahme an diesem Jugendprojekt ausgewählt wurde. 

Beginnend mit den sog. Thementagen, die im Juli stattfanden, haben über 100 Jugendliche insgesamt zwölf Projektideen entwickelt. Im Rahmen weiterer Arbeitstreffen der Jugendlichen (zusammen mit dem kommunalen Team der Rathausverwaltung) wurden dann – mittels demokratischer Abstimmungs- und Auswahlverfahren – zwei Projekte definiert, auf deren Umsetzung sich die Jugend verständigt hat.
Diese beiden Projekte werden nun in der Novembersitzung von den Jugendlichen den Gremiumsmitgliedern präsentiert und zur Beschlussfassung übergeben. 

Verschönerung Badeweiher 

Der Badeweiher im Sportpark soll für Jung und Alt attraktiver gestaltet werden. Ideen dazu sind standfeste, absperrbare Umkleidekabinen, die Erweiterung der bestehenden Dusche mit Sichtschutz sowie der Bau eines Stegs an das Ufer des Weihers. 

Die Kosten für die Erweiterung der Dusche und die Umkleidekabine werden aktuell auf ca. 3.000,00 € geschätzt. Fotos zur Veranschaulichung sind in der PowerPoint Präsentation der Jugendlichen zu sehen.

Der Badesteg soll an die im Anhang zu sehende Position eingebaut werden. 
Das Metallgitter, welches gerade noch an dieser Stelle steht, soll teilweise für den Zugang entfernt werden. 
Für den Bau des Stegs in den Badeweiher sind die haftungsrechtlichen Aspekte zu beachten. 
Vor dem Aufbau muss ein entsprechendes Sicherheitskonzept erstellt werden. 
Für die Erstellung dieses Sicherheitskonzeptes hat die Verwaltung die Fachanwaltskanzlei Dingler aus Vaterstetten identifiziert und bereits erste Vorgespräche geführt. Die Kosten für das Sicherheitskonzept belaufen sich auf ca. 1.500,00 € - 5.000,00 €. 

Für die notwendige Beschilderung (z. B. „Betreten auf eigene Gefahr“) und weitere Sicherheitshinweise wird mit Kosten von max. 500,00 € gerechnet. 

Für den Bau des Badestegs wurde bisher die Fa. Anton Reich aus Isen identifiziert und auch hier haben bereits erste Abstimmungsgespräche stattgefunden. Die Firma verfügt über die notwendige Kompetenz, einen Badesteg für uns zu bauen (Bau-Maße: Länge 5 m bei einer max. Wassertiefe von 3 m).
Eine belastbare Kostenschätzung liegt bisher noch nicht vor. Erste vorsichtige Schätzungen gehen von ca. 5.000,00 € aus. Die Verwaltung wird nach der Erstellung einer Ausführungsskizze die Fa. Reich und auch noch weitere Firmen zur Erstellung eines verbindlichen Angebotes auffordern.

Fotos zur Veranschaulichung eines solchen Badestegs sind in der PowerPoint Präsentation hinterlegt. 

Chill- und Grillplatz 

Von den Jugendlichen wurde im Rahmen der Thementage zurecht bemängelt, dass es in Markt Schwaben zu wenig Orte gibt, die als „Aufenthaltsorte“ für Jugendliche gelten. Vor diesem Hintergrund wurde von den Jugendlichen die Idee entwickelt, einen Platz zu schaffen, an dem sie sich treffen und sogar gemeinsam grillen können – ohne direkte Anwohner zu stören.
 
Der Bauhof kann einen Grillplatz (wie auf dem Bild unten zu sehen) in Eigenleistung errichten. 
Die Jugendlichen können an dieser Stelle sogar selbst tatkräftig unterstützen. 

Wird ein solcher Grillplatz errichtet, muss die aktuelle Satzung des Sportparks abgeändert bzw. neu aufgesetzt werden. Eine Novelle dieser Satzung ist ohnehin längst überfällig.
Die Jugendlichen wollen darüber hinaus eine „Regeltafel“ für den Grillplatz erstellen, sowie Solarlichter für den Sicherheitsaspekt anbringen.

Zusätzlich möchten die Jugendlichen eine Art Pavillon installieren, damit sie auch bei schlechter Witterung den Treffpunkt nutzen können. Hierzu gibt es ebenfalls erste Vorschläge für die Ausführung und entsprechende Kostenschätzungen (max. 6.500,00 €).

Um einen solchen Pavillon zu bauen, ist folgende Vorgehensweise erforderlich: 

Sofern der geplante Pavillon nicht größer als 75 m³ wird (was in unserem Fall definitiv zutrifft), handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a Bayerische Bauordnung. 
Nachdem dies im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche errichtet werden soll, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich. Für die Genehmigung ist die Marktgemeinde selbst zuständig. Den Antrag könnten wir dann im Haupt- und Bauausschuss behandeln.



Beschluss

Beschlussvorschlag 1:

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag „Verschönerung des Badeweihers“ mit allen vorgetragenen Aspekten wohlwollend zur Kenntnis. Zugleich beauftragt er die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der im Sachvortrag genannten Einzelmaßnahmen einzuleiten und die entsprechenden Finanzmittel im Haushalt 2023 einzustellen.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, beim Kreisjugendring Ebersberg Fördergelder zu beantragen. 

Beschlussvorschlag 2:

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag „Grill- und Chillplatz“ mit allen vorgetragenen Aspekten wohlwollend zur Kenntnis. Zugleich beauftragt er die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der im Sachvortrag genannten Einzelmaßnahmen einzuleiten und die entsprechenden Finanzmittel im Haushalt 2023 einzustellen.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, beim Kreisjugendring Ebersberg Fördergelder zu beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Finanzen Umsetzung § 2 b UStG Haushaltsscreening Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Die Verwaltung erläutert, dass der BKPV am 13.05.2019 mit der Abwicklung und Unterstützung der steuerrechtlichen Vorgänge im Hinblick auf die Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) beauftragt worden ist. 

§ 2 b UStG verändert die steuerliche Landschaft der öffentlichen Hand dauerhaft. Er tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Im Zuge der Umsetzung mussten alle 3.300 Haushaltsstellen auf deren Steuerbarkeit geprüft werden. In den Jahren 2021 und 2022 fanden im 6wöchigen Turnus regelmäßige Vor-Ort-Termine mit dem BKPV statt, bei denen jede einzelne Haushaltsstelle geprüft worden ist, letztmalig und abschließend am 09.11.2022. Der neue Haushalt 2023 beinhaltet bereits alle relevanten Ergänzungen und Änderungen der Prüfung. 

Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des BKPV zum Haushaltsscreening liegt der Verwaltung vor.

Beschluss

Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich des Haushaltsscreenings zur Kenntnis. Es billigt die vorgenommenen steuerrechtlichen Vorgänge für die Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Finanzen Umsetzung § 2 b UStG Satzungsscreening Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Die Verwaltung erläutert, dass der BKPV am 13.05.2019 mit der Abwicklung und Unterstützung der steuerrechtlichen Vorgänge im Hinblick auf die Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) beauftragt worden ist.

§ 2 b UStG verändert die steuerliche Landschaft der öffentlichen Hand dauerhaft. Er tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Im Zuge der Umsetzung mussten alle Satzungen geprüft werden. Mit Datum vom 17.11.2022 und zum Stichtag 01.01.2023 liegen rechtskräftige Satzungen vor. Der BKPV hat die Satzungen gesichtet und stellte fest, dass die Konformität zu § 2 b UStG gegeben ist. 

Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des BKPV zum Satzungsscreening liegt der Verwaltung vor.

Beschluss

Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich des Satzungsscreenings zur Kenntnis und billigt die vorgenommenen steuerrechtlichen Vorgänge für die Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Wertstoffsammelstellenausbau - Resultat Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Die Sauberkeit und Ordnung an den gemeindlichen Wertstoffsammelstellen ist seit vielen Wochen immer wieder Thema - u. a. im Marktgemeinderat. Auf verschiedenen Wegen wird inzwischen versucht, die je nach Örtlichkeit inzwischen deutlich verbesserten Zustände weiter zu optimieren: Sensibilisierung der Bürger durch Information über verschiedenste Kanäle, Anpassung der Leerungszyklen, Überwachung durch eine Detektei aber auch das Bemühen, neue Wertstoffsammelstellen zu bauen oder Bestehende zu erweitern.

Zuletzt hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 21.10.2021 per Beschluss die Verwaltung beauftragt, die Machbarkeit für die Errichtung zusätzlicher Wertstoffsammelstellen am neuen Wertstoffhof (Am Erlberg), auf dem Gelände der ehemaligen Tennisanlage am Hauserweg, auf einem gemeindlichen Grundstück im Höhenrainerweg sowie im Bereich der bestehenden Sammelstelle in der Wallbergstraße zu prüfen und die jeweiligen Kosten zu ermitteln. 

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung:
 
Am Erlberg 8
Gedacht war hier, die innerhalb des Wertstoffhofes eingerichtete Sammelstelle außerhalb der Öffnungszeiten von außen zugänglich zu machen. 
Das Gebäudemanagement hat hier alle Möglichkeiten in Betracht gezogen und geprüft; eine Umsetzung ist vor allem aufgrund des Höhenunterschiedes nicht möglich.

NEU: Am Erlberg 1
Aufgrund der Schwierigkeit Sammelstellen neu zu schaffen oder zu erweitern wird nochmals das Grundstück östlich vor dem Feuerwehrhaus am Erlberg 1 vorgeschlagen. Auf diesem Grundstück könnte eine vollwertige Sammelstelle errichtet werden, wichtig ist hier, dass Bürger für die Entsorgung unbedingt auf das Grundstück fahren können um ein Parken auf der Straße im Bereich der Feuerwehreinfahrt zu verhindern. Allerdings ist dieses Grundstück laut Bauleitplanung im Außenbereich gelegen, sodass ein Antrag auf Baugenehmigung sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich wären. Der Hochwasserschutz ist an dieser Stelle nicht betroffen. Der Marktgemeinderat sollte diese Möglichkeit aber nicht unbeachtet lassen, da keine Alternativen im Ort zur Verfügung stehen und dringend weitere Sammelstellen nach Wegfall am Jugendzentrum und in Kürze auch am neuen Schulzentrum benötigt werden.

Wallbergstraße
Die bestehende Sammelstelle ist zu klein und zu eng. Die Vorstellung der Verwaltung war, eine westlich angrenzende weitere Fläche zu pachten und dort eine größere Sammelstelle zu errichten. 
Dies lehnte der Eigentümer ab.
Denkbar wäre zumindest ein geringfügiger Ausbau in nördlicher Richtung auf dem derzeitigen Grünstreifen direkt an der Straße. Hier könnte man die Sammelstelle seitens des Weges schließen und längs der Straße ausbauen. Ein Aufstellen eines 20 m³ Containers ist aufgrund der Leerungstechnik nicht möglich, allerdings kann hier mit 1,1 m³ Containern aufgefüllt und somit die Kapazität erhöht werden. Hier würde sich empfehlen, die Glascontainer in den geschlossenen Bereich zu stellen um den Lärm eindämmen zu können. Je nach Ausbau ist mit Kosten von ca. 10.000 € zu rechnen und kann noch im Jahr 2023 eingeplant werden.
Des Weiteren könnte so ggf. sogar eine Haltefläche für die Entsorgungszeit für Fahrzeuge geschaffen werden, sodass ein Parken auf dem Weg oder der Straße nicht mehr nötig wäre. Eine Beschilderung wäre hier entsprechend möglich. 

Höhenrainerweg
Das angedachte Grundstück Höhenrainerweg/Ecke Heubergweg ist im Besitz des Marktes Markt Schwaben. Im Rahmen der Ermittlungsarbeiten wurde von Seiten der Bauleitplanung und vom Herrn ersten Bürgermeister Michael Stolze mitgeteilt, dass das Grundstück nicht mehr zur Verfügung steht, da mögliches Baurecht dort geprüft werden soll.

Hauserweg
Die geplanten Flächen stehen nicht zur Verfügung.

Die Verwaltung wird sich weiter bemühen, größere Verschmutzungen und unerlaubte Ablagerungen an den zu wenigen Sammelstellen durch Aufklärung und Information der Bürger und Nutzer zu verhindern. Die weitere Überwachung durch eine Detektei wurde inzwischen durch Beschluss des Marktgemeinderates eingestellt. Anfang September wurden mit dem Müllratgeber mehrsprachige Informationsblätter an alle Haushalte verteilt, die auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.markt-schwaben.de/Wertstoffsammelstellen und https://www.markt-schwaben.de/Abfuhrkalender nachzulesen sind.

Es ist festzuhalten, dass die Gemeinde aufgrund eines Vertrages mit dem Landkreis verpflichtet ist, ausreichend Wertstoffsammelstellen zur standortsnahen Entsorgungsmöglichkeit in den verschiedenen Bereichen von Markt Schwaben vorzuhalten. Mit den Baumaßnahmen Schulneubau und Wertstoffhof wurden zwei Wertstoffsammelstellen abgebaut und nicht neu errichtet, was mit zu der derzeitigen Situation führt. Daher sollte unbedingt bei neuen Bauvorhaben darauf geachtet werden, Flächen zur Wertstoffsammlung einzuplanen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Ausbau der Sammelstelle an der Wallbergstraße in nördlicher Richtung auf dem derzeitigen Grünstreifen zu. Die Kosten sind im Haushalt 2023 einzustellen. Damit kann die vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Landkreis (fehlende Sammelstellen) ein wenig ausgeglichen werden.

Zusätzlich sind alle notwendigen Schritte einzuleiten, um vollwertige Sammelstellen direkt am Wertstoffhof, im Umfeld des Schulzentrums und temporär am Hauser Weg auszubauen. Die Verwaltung wird die Angelegenheit erneut dem Marktgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Änderung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Der Marktgemeinderat hat am 22. September 2022 die Einführung einer Baumschutzverordnung beschlossen, die am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist.
Um das Genehmigungsverfahren verfahrensökonomisch zu gestalten, wird vorgeschlagen eine Klarstellung in die Geschäftsordnung des Marktgemeindesrates aufzunehmen. Das Genehmigungsverfahren wird damit rechtssicher und bürgerfreundlich beschleunigt. Zudem werden Personalressourcen geschont bzw. eingespart.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt in § 12 Absatz 2 der Geschäftsordnung nach Ziffer 4 folgenden Passus einzufügen:

5.  Vollzug der Baumschutzverordnung (Erteilung von Genehmigungen mit/ohne Bedingungen und Auflagen, Ordnungswidrigkeitenverfahren).   Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss erhält hierüber je Quartal eine Sachstandsinformation. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 12

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8. Veranstaltungen im Jahr 2023 - Rechtsverordnung Sonntagsöffnung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Im kommenden Jahr finden die gemeindlichen Warenmärkte an folgenden Terminen statt:
Wintermarkt                12.02.2023
Frühlingsmarkt        07.05.2023
Sommermarkt                02.07.2023
Herbstmarkt                08.10.2023

Wie auch in den vergangenen Jahren sollen zum Winter-, Frühlings-, Sommer- und Herbstmarkt die Geschäfte in Markt Schwaben die Möglichkeit zu einer Sonntagsöffnung bekommen. Nach § 14 LadSchlG dürfen in Abweichung von den Ladenschlussvorschriften Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. 

Die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung erteilt die Gemeinde durch Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung. Die zu beschließende Rechtsverordnung ist beigefügt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Erlass der „Verordnung über die Offenhaltung der Verkaufsstellen im Rahmen des Wintermarktes am 12. Februar, des Frühlingsmarktes am 7. Mai, des Sommermarktes am 2. Juli sowie des Herbstmarktes am 8. Oktober“ in der vorliegenden Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Grundsatzentscheidung LVP (Leichtverpackung; "gelber Sack") Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

Aufgrund des Antrags der CSU und der FDP vom 18.03.2021 wurde die Verwaltung beauftragt Lösungen oder Alternativen zum gelben Sack-System zu finden.
Da es derzeit im Landkreis zwei Systeme gibt, das Hol- und das Bringsystem, haben wir als Gemeinde nur wenig Spielraum bei der Umsetzung.
Derzeit ist in Markt Schwaben das Holsystem aktiv. Dies bedeutet, die Bürgerinnen und Bürger legen die gelben Säcke am Vorabend oder am Tag der Abholung vor deren Grundstücken bereit. 
Zusätzlich haben sie derzeit die Möglichkeit gelbe Säcke zwischen den Abholungsterminen an den Wertstoffhof zur Presse zu bringen. 

Der Antrag der CSU/FDP vom 18.03.2021 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob anstelle des Sackholsystems auch Container an den Sammelstellen aufgestellt werden können oder eine gelbe Tonne eingeführt werden kann. Wie bereits in dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt der Wertstoffsammelstellen dargestellt, hat Markt Schwaben zu wenige Sammelstellen, die außerdem für den erforderlichen Bedarf zu klein und nicht ausbaufähig sind. Zusätzliche Container für Leichtverpackungen können nicht aufgestellt werden. Der Wertstoffhof wäre als einzige Anlieferstelle mit einer Presse für den gesamten Ort als alternatives Bringsystem vollkommen ungeeignet. Eine Änderung des Holsystems ist daher nicht möglich.
Falls politisch gewünscht, sollte der Marktgemeinderat die Verwaltung beauftragen, beim Landratsamt auf die mögliche Einführung einer gelben Tonne zur Verbesserung des Holsystems hinzuarbeiten.

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Holsystem bei der Entsorgung der Leichtverpackungen zunächst bestehen bleiben muss, da in den Sammelstellen kein zusätzlicher Platz für entsprechende Container zur Verfügung steht und im Wertstoffhof lediglich eine Presse für den gesamten Ort im Bringsystem zur Verfügung stehen würde. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeit mit dem Landratsamt in Verhandlung zu treten, um das Holsystem auf die gelbe Tonne umzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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10. Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Markt Schwaben Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 10

Sachvortrag

Ab Januar 2023 wird der Wertstoffhof Am Erlberg 8 wieder mit eigenem Personal durch den Markt Markt Schwaben betrieben. Es wurde daher die Benutzungsordnung überarbeitet und ist untenstehend abgedruckt.
Die Benutzungsordnung fasst für die Nutzer des Wertstoffhofes alles Wissens- und Beachtenswerte zusammen. Neben den Öffnungszeiten finden sich daher in erster Linie Verhaltensregeln für die Nutzer. 

Folgende Änderungen/Ergänzungen wurden vorgenommen:

Geltungsbereich:
Hier wurden zusätzliche klärende Erläuterungen aufgenommen. 

Allgemeines:
Das Verbot für Müllsammler wurde auf öffentliche Flächen im Umgriff des Wertstoffhofes ausgedehnt.

Öffnungszeiten: 
Die neuen Öffnungszeiten waren im Rahmen der Beschlussfassung des Marktgemeinderates am 04.07.2022 zur Rekommunalisierung des Wertstoffhofes Grundlage der Kostenkalkulation und wurden damals so abgestimmt. 
Änderungen wurden am Mittwoch (die Einteilung in Sommer- und Wintermonate wurde abgeschafft), Donnerstag sowie am Samstag vorgenommen (zuvor 7:30 bis 16:00 Uhr).

Entsorgung:
Ziffer 4:
Satz 2 wurde zur weiteren Verdeutlichung ergänzt. Ebenfalls müssen diese so gut wie möglich vorsortiert sein.

Ziffer 15: 
Hier wurden zur weiteren Klarstellung die Worte „oder bei Verlust von Gegenständen“ ergänzt.

Neu eingefügt wurden folgende Ziffern: 

Ziffer 9:
Eine entsprechende Regelung erleichtert ggfs. die Ausübung des Hausrechts.

Ziffern 13 und 14 und eine Ergänzung in 15:
Mit diesen Ergänzungen wurden noch nicht klar festgeschriebene Haftungs- und Schadensersatzregelungen aufgenommen.
 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Markt Schwaben in der nachfolgenden Form. Sie tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft. 

Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Markt Schwaben

Geltungsbereich

  1. Diese Benutzungsordnung gilt für die Benutzerinnen und Benutzer des Wertstoffhofes Markt Schwaben. Sie beruht auf § 10 der gemeindlichen Abfallwirtschaftssatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  2. Mit Befahren bzw. Betreten des Wertstoffhofes erkennen die Benutzerinnen und Benutzer die Geltung dieser Benutzungsordnung verbindlich an. Sie gilt für das gesamte Gelände des Wertstoffhofes sowie den Zu- und Abfahrten. 

Allgemeines

Der Wertstoffhof Markt Schwaben dient zur Abgabe von wiederverwertbaren, wiederverwend-baren und sonstigen Wertstoffen aus Haushalten und aus Kleingewerbe (kein Restmüll) in Kleinmengen. Außerdem können gegen Gebühr Restmüllsäcke und Gartenabfallsäcke gekauft werden. Gelbe Säcke werden auf Wunsch kostenlos mit maximal 1 Rolle pro Haushalt ausgegeben.
Unbefugte Personen dürfen den Wertstoffhof außerhalb der Öffnungszeiten nicht betre­ten.
Müllsammlern ist es nicht gestattet, angelieferte Gegenstände innerhalb des Wertstoffhofes bzw. auf den öffentlichen Flächen im Umgriff des Wertstoffhofes anzunehmen.


Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sind:

Montag                                Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr                13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag                                Freitag
Geschlossen                                     13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch                                Samstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr                08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr                      13:00 Uhr bis 17:00 Uhr



Entsorgung

  1. Die Anlieferung von Wertstoffen und Abfällen ist nur zu den Öffnungszeiten möglich. Außer­halb der Öffnungszeiten ist die Anlieferung verboten. Eine Ablagerung vor dem Wertstoffhof stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 17 Abs. 1 Ziffer 5 der Abfallwirtschaftssatzung des Marktes Markt Schwaben dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

  1. Die Benutzung des Wertstoffhofes geschieht auf eigene Gefahr. Kinder unter 14 Jahren dürfen das Wertstoffhofgelände nicht ohne eine Aufsichtsperson betreten. Der Aufenthalt auf dem Gelände des Wertstoffhofes ist nur für die Dauer der Wertstoffabgabe zulässig. Hunde müssen an der Leine geführt werden. 

  2. Die Anlieferung hat so zu erfolgen, dass der Betrieb des Wertstoffhofes nicht unnötig behin­dert wird. Insbesondere sind die eingezeichneten Haltebuchten einzuhalten und die Wege im Interesse einer schnellen und reibungslosen Entsorgung so weit wie möglich freizuhalten.

  1. Die angelieferten Wertstoffe müssen so klein wie möglich zerlegt und zuvor von Fremdstoffen getrennt werden. Ebenfalls müssen diese so gut wie möglich vorsortiert sein.

  1. Über die Annahme von Wertstoffen und die Verteilung auf die jeweiligen Entsorgungsbehälter entscheidet das Personal des Wertstoffhofes. Wertstoffe, die auf Grund ihrer Menge, Größe oder sonstigen Beschaffenheit nicht für die Entsorgung auf dem Wertstoff­hof geeignet sind oder bei denen nicht erkennbar ist, ob sie geeignet sind, werden nicht angenommen.

  1. Das Personal zeigt den entsorgenden Personen, wo sich die jeweiligen Container befinden bzw. welcher Wertstoff wo entsorgt werden muss und in welcher Höhe ggfs. Gebühren zu entrichten sind (=Beraterfunktion). Die Befüllung der Container mit den angelieferten Abfällen ist von den entsorgenden Personen selbst durchzuführen. 

  1. Das Einsteigen, das Besteigen, das Öffnen oder ein anderweitiges Bedienen der Container oder sonstiger Einrichtungsgegenstände durch die Wertstoffhofnutzer ist wegen der gegebenen Unfallgefahr strengstens verboten. 

  1. Den Anweisungen des Personals des Wertstoffhofes in Bezug auf die Anliefe­rung von Wertstoffen sowie die Benutzung des Wertstoffhofes ist Folge zu leisten. Die Hinweise über die Sammelkriterien und Sortenreinheit der einzelnen Wertstoffe bzw. Abfallarten sind unbedingt zu beachten. Die Wertstoffe und Abfälle in den Sammelbehältern sind Eigentum des Marktes Markt Schwaben. Sie dürfen grundsätzlich nicht aus den entsprechenden Behältern entnommen werden. 

  1. Nach Beendigung der Entsorgungshandlung ist der Wertstoffhof direkt zu verlassen.

  1. Auf dem gesamten Gelände des Wertstoffhofes ist das Rauchen und das Hantieren mit offenem Feuer strengstens untersagt.

  1. Auf dem gesamten Gelände sind Bild- und Tonaufzeichnungen verboten.

  1. Auf dem gesamten Gelände des Wertstoffhofes gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Es darf nur mit Schritttempo gefahren werden. Es besteht eingeschränkter Winterdienst.

  1. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, Erziehungsberechtigte haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für ihre Kinder.

  1. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden oder Kosten, welche durch das nicht oder nicht im vollen Umfang zur Verfügung stehen des Wertstoffhofes (z. B. bei vorzeitiger Schließung wegen Überfüllung).          

  1. Der Markt Markt Schwaben übernimmt für Schäden die durch Zuwiderhandlung gegen diese Benutzungsordnung entstehen oder bei Verlust von Gegenständen keine Haftung.



Gebührenpflicht

Die Bemessung eventuell anfallender Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Marktes Markt Schwaben.
Der Wertstoffhof wird bargeldlos betrieben. 


Zuwiderhandlungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung oder gegen die Anweisungen des Wertstoffhofpersonals sind die Mitarbeiter berechtigt, von der Ausübung des Hausrechts Gebrauch zu machen. Im Wiederholungsfalle kann ein Hausverbot erteilt werden.


Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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11. Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR -Vorstellung des Ausbaukozeptes iKWK Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö Sachstandsinformation 11

Sachvortrag

Vertreter der Energieagentur Moosburg (Michael Penzkofer und Oliver Berghamer) werden am Sitzungsabend das Ausbaukonzept im Rahmen der iKWK-Offensive vorstellen und zugleich den Projektzeitplan für die Maßnahmenumsetzung erläutern.  

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12. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö 12

Sachvortrag

Datenstand vom 14.12.2022 16:38 Uhr