Datum: 22.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Unterbräusaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Nichtöffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 19:12 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:13 Uhr bis 19:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
2.1 Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 10.11.2022
2.2 Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.11.2022
2.3 Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 24.11.2022
2.4 Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 01.12.2022
3 Finanzen Optierung Umsetzung UStG § 2 b zum 01.01.2023 Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
5 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 73 - 2. Änderung - für das Gebiet "Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen" Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung
6 Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Planung der Radschnellverbindung "Münchener Innenstadt – Markt Schwaben" Beratung und Beschlussfassung
7 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

zum Seitenanfang

2. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö beschließend 2
zum Seitenanfang

2.1. Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 10.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2.1

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 06.10.2022 zu genehmigen.
Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift des Haupt- und Bauausschusses vom 10.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zweite Bürgermeisterin Walentina Dahms und Marktgemeinderatsmitglied Matthias Mayr waren während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.

zum Seitenanfang

2.2. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2.2

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.11.2022 zu genehmigen. Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung werden bekanntgegeben:

Finanzen – Umsetzung § 2 b UStG Tax Compliance
Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich des Tax Compliance Manage­ment Systems zur Kenntnis und billigt die vorgenommenen steuerrechtlichen Vorgänge für die Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetzes (UStG) zum 01.01.2023.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Nachträge Gebäudeautomation
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. KR-Systemtechnik GmbH in Höhe von brutto 119.078,29 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Nachtrag Kernbohrarbeiten
Das Gremium genehmigt die Nachträge 4 und 5 der Fa. BE-BO-TEC GmbH in Höhe von brutto 22.940,58 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Vergabe Gewerk Zaunbau  
Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag Zaunbau an Weber - Holz im Garten GmbH in Höhe von brutto 70.143,06 € zu vergeben.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Vergabe Gewerk Schließanlage
Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für das Gewerk Schließanlage an
Fa. Daimer GmbH in Höhe von brutto 255.586,19 € zu vergeben.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Nachtrag Baumeister
Das Gremium genehmigt den Nachtrag 35 der Fa. Hönninger in Höhe von brutto 115.434,21 € und die damit neu zu erwartende Schlussrechnungssumme in Höhe von brutto 8.760.434,21 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Nachträge Dachabdichtung
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. JNS in Höhe von brutto 30.008,12 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Nachträge Trockenbauarbeiten 
Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Gruber in Höhe von brutto 57.798,19 €.

Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Nachträge Heizung Sanitär
Das Gremium genehmigt die Nachträge 25 - 27 der Fa. Daume in Höhe von brutto 31.563,15 €.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zweite Bürgermeisterin Walentina Dahms und Marktgemeinderatsmitglied Matthias Mayr waren während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.

zum Seitenanfang

2.3. Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 24.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2.3

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 24.11.2022 zu genehmigen.  Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift des Finanzausschusses vom 24.11.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.4. Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 01.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2.4

Sachvortrag

Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 01.12.2022 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift des Finanzausschusses vom 01.12.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Finanzen Optierung Umsetzung UStG § 2 b zum 01.01.2023 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö 3

Sachvortrag

Die Verwaltung informiert, dass die Einführung des § 2 b UStG ein weiteres Mal verschoben werden soll. Die erste Umsetzung sollte zum 31.12.2021 und die zweite Umsetzung zum 31.12.2023 erfolgen. Die aktuelle Beschlussempfehlung aus dem Finanzausschuss des Bundestages vom 30.11.2022 sieht eine Verlängerung bis zum 31.12.2024 vor. Der Bundestag wird final darüber am 16.12.2022 beschließen. 

Wie in der Marktgemeinderatssitzung vom 17.11.2022 erläutert, wird der § 2 b UStG die steuerliche Landschaft der öffentlichen Hand dauerhaft verändern.

Der Markt Markt Schwaben hat am 13.05.2019 den BKPV mit der Abwicklung und Unterstützung der steuerrechtlichen Vorgänge im Hinblick auf die Umsetzung des § 2 b UStG beauftragt. 

Der BKPV hat das Haushaltsscreening und das Satzungsscreening zum 17.11.2022 mit schriftlicher Bestätigung vollzogen. Das Tax Compliance gemäß Vorlage BKPV wurde mit der Steuerkanzlei ebenfalls mit Bestätigung zum 17.11.2022 umgesetzt.

Die Verwaltung empfiehlt die Einführung des § 2 b UStG wie ursprünglich geplant zum 01.01.2023. Die Entscheidung zur Optierung ist der Steuerkanzlei und dem Finanzamt Erding zu übermitteln.

Beschluss

Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Einführung des § 2 b UStG billigend zur Kenntnis und beschließt, die Umsetzung zum 01.01.2023 wie ursprünglich geplant durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
21.10.2021
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
16.12.2021
6
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
13.01.2022
1
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
17.03.2022
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
22.09.2022
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
22.12.2022


Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 16.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet „westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs“ gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss umfasst neben anderem die Festlegung des Plangebiets und eine Auflistung der Planungsziele. Aufgestellt wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Baugesetzbuch. Auf die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 16.12.2021 und den der Beschlussvorlage beiliegenden Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wird verwiesen.

Nach § 13 a Abs. 3 Baugesetzbuch war eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Zeitgleich wurden die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Abwägung der Anregungen, die im vorgenannten Beteiligungsverfahren beim Markt eingegangen sind, erfolgte in der Sitzung am 19.05.2022 (vgl. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 19.05.2022).
Im Zeitraum vom 01.06. bis 05.07.2022 wurde der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls in diesem Zeitraum. Ihnen wurde die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung des Marktes gegeben.

Der Marktgemeinderat wertete die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (Anregungen) in der Sitzung am 22.09.2022 aus und beschloss mehrere Änderungen des Entwurfs sowie die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung. Diese erfolgte im Zeitraum 07.10. bis 08.11.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhielten abermals die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung des Marktes.

Im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung und des vorstehenden Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen, die Anregungen oder Hinweise enthalten, von den folgenden Stellen eingegangen:

  1. Landratsamt Ebersberg – Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 30.09.2022
  2. Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 28.10.2022 und
  3. Deutsche Telekom Technik GmbH, Stellungnahme vom 27.10.2022

Zu den vorstehenden Stellungnahmen sind jeweils Abwägungsbeschlüsse zu fassen und der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

Stellungnahmen, die im Folgenden nicht wörtlich zitiert sind, haben die Mitglieder des Marktgemeinderats zusammen mit der Einladung zur Sitzung erhalten. Dem Marktgemeinderat ist das Abwägungsmaterial bekannt.

1. Landratsamt Ebersberg – Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 30.09.2022

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen obigen Bebauungsplan. Lediglich aus redaktionellen Gründen empfehle ich im Textteil noch einen Hinweis zur aktuellen Baumschutzverordnung einzubringen.

2. Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 28.10.2022

Zu obigen Bebauungsplannehmen wird wie folgt Stellung:
Es ist sicherzustellen, dass durch den Anschluss des vom obigen Bebauungsgebietes an das Kanalnetz des Marktes Markt Schwaben, zum einen die Abwasserqualität des vom Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos zu übernehmenden Abwassers nicht negativ beeinflusst und zum anderen die vertragliche Einleitmenge nicht überschritten wird.
Sofern diese beiden Punkte eingehalten werden, bestehen seitens des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos keine Bedenken gegen den obigen Bebauungsplan.
Abschließend möchten wir anfügen, dass wir die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim zum Niederschlagswasser begrüßen.

3. Deutsche Telekom Technik GmbH, Stellungnahme vom 27.10.2022

Eine Kopie des Schreibens liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Beschluss

1.
Der Marktgemeinderat nimmt von der erneuten öffentlichen Auslegung und der zeitgleich durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
Die vorliegenden Stellungnahmen, die Anregungen enthalten, werden wie folgt abgewogen:

2.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg - Untere Naturschutzbehörde vom 30.09.2022:
Die Anregung wird berücksichtigt. Die Hinweise durch Text werden ergänzt um eine Aussage zur bestehenden Verordnung über den Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern in der Gemeinde Markt Schwaben (Baumschutzverordnung).

3.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos vom 28.10.2022:
Die Stellungnahme vom 28.10.2022 enthält dieselben Aussagen bzw. Hinweise wie die Stellungnahmen des Abwasserzweckverbandes vom 07.04. und vom Juni 2022. Zu der Stellungnahme vom 07.04.2022 hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.05.2022 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 19.05.2022 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

4.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 27.10.2022:
Der Markt Markt Schwaben nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 27.10.2022 zur Kenntnis. Hinzuweisen ist darauf, dass es sich vorliegend um keine Neuerschließung eines Baugebiets handelt. Das Plangebiet ist bereits vollständig erschlossen, eine Bestandsbebauung ist vorhanden. Demgemäß werden durch die Planung keine Tiefbaumaßnahmen mit Leitungsneuverlegungen ausgelöst.
Hinweis: Der Höhenrainerweg ist nicht im Plangeltungsbereich enthalten, dieser endet an der Straßenbegrenzungslinie. Eine rechtzeitige Abstimmung bzgl. der zukünftigen Objektplanung mit den Ver- und Entsorgungsträgern im Zuge der durchzuführenden Hausanschlüsse ist dem Bauvollzug vorbehalten und obliegt dem Maßnahmenträger respektive dessen Planern.
Eine Anpassung, Ergänzung oder Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

5.
Der Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs einschließlich Begründung wird in der Fassung vom 22.12.2022 unter Berücksichtigung der beschlossenen redaktionellen Ergänzung als Satzung beschlossen.

6.
Den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

7.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 22.12.2022 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 73 - 2. Änderung - für das Gebiet "Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen" Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
08.12.2022
12
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
22.12.2022

Das Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR (KUMS) betreibt seine Wärmezentrale auf dem Grundstück Am Erlberg 6 neben dem gemeindlichen Wertstoffhof.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 73 „Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen“ in der Fassung seiner 1. Änderung.
Die im Jahr 2017 aufgestellte 1. Änderung berücksichtigt die damaligen Neubaupläne für die Wärmezentrale.
Dem Schreiben des KUMS vom 03.11.2022, das der Beschlussvorlage als Anlage beiliegt, ist zu entnehmen, dass die aktuellen Erweiterungsabsichten zum Teil den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen. Sie nehmen ein Ausmaß ein, das eine Erteilung von Befreiungen von den geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich macht. Für die Umsetzung des aktuell geplanten Vorhabens ist eine Vergrößerung des Bauraums erforderlich. Angestrebt wird die Inanspruchnahme einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 973/33. Hierbei handelt es sich um die Grünfläche neben der Ausfahrt des Wertstoffhofs. Zudem ist für die Umsetzung eine größere zulässige Höhe erforderlich. Die angestrebte Höhenentwicklung orientiert sich am Schlauchturm der Feuerwehr auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Sollte der Markt das Vorhaben unterstützten wollen, wäre die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 notwendig.

Die in § 13 a Baugesetzbuch genannten Voraussetzungen liegen vor. Eine 2. Änderung des Bebauungsplans kann wie bereits die 1. Änderung aus dem Jahr 2017 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im so genannten beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Im Zuge des im Jahr 2017 durchgeführten Bauleitplanverfahrens waren neben anderem die Untersuchung der Geräuschsituation und die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens erforderlich. Ob eine erneute Untersuchung der Geräuschsituation im Rahmen einer erneuten Überplanung des Grundstücks erforderlich ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt seitens der Verwaltung noch nicht beurteilt werden.

Der Haupt- und Bauausschuss hat sich am 08.12.2022 in öffentlicher Sitzung mit der Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplans befasst. Im Zuge der Beratung hat er zusätzlich zu dem Vorhaben des Kommunalunternehmens einen Bedarf für eine Vergrößerung der Aufstellfläche für Wertstoffsammelcontainer festgestellt. Der Ausschuss gab die im Beschlussvorschlag abgedruckte Empfehlung an den Marktgemeinderat ab.

Beschluss

1.
Das Vorhaben des Kommunalunternehmens Markt Schwaben, die Wärmezentrale zu erweitern, wird unterstützt. Es widerspricht zum Teil den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 73 „Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen“ in der Fassung seiner 1. Änderung.
Für das Grundstück Am Erlberg 6 (Fl.Nr. 973/35) und die südwestliche Teilfläche des Wertstoffhofgeländes wird eine 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 aufgestellt. Bei der Bebauungsplanänderung handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird.

2.
Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:

Änderung der bestehenden Festsetzung(en)
  • des Bauraums für Haupt- und Nebenanlagen sowie der Regelungen für Nebenanlagen, die außerhalb der Bauräume zulässig sind: künftiger Verlauf der Baugrenze direkt entlang der Abgrenzung zwischen Wertstoffhof und KUMS-Gelände sowie in einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze zwischen KUMS-Gelände und öffentlicher Verkehrsfläche, Wegfall der Grünfläche zwischen Wertstoffhof und dem KUMS-Gelände sowie Schaffung der Möglichkeit der Errichtung baulicher Anlagen bis an die Einfriedung in diesem Bereich
  • zur Baudichte bzw. der überbaubaren Fläche
  • der maximal zulässigen Höhe: max. zulässige Firsthöhe = 528 m üNN
  • der einzuhaltenden Abstandsflächen: Festsetzung einer individuellen Abstandsflächenregelung
  • zum Emissionsschutz: Anpassung an den künftigen Bedarf bzw. die aktuelle Planung des KUMS
  • Vergrößerung der Aufstellfläche für Wertstoffcontainer auf dem Grundstück Fl.Nr. 973/33

3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Am Erlberg 6, Fl.Nr. 973/35 und die südwestliche Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 973/33, Gemarkung Markt Schwaben.

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
im Nordwesten: von der Wegefläche neben der Bahnlinie,
im Nordosten: vom Grundstück Fl.Nr. 973/9 (Grünfläche mit Regenrückhaltebecken),
im Südosten und Südwesten: von der Straße Am Erlberg.

Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch verändert und durch Einbeziehung weiterer Flächen vergrößert werden.

4.
Die Beauftragung eines Stadtplanungsbüros sowie der Fachingenieurbüros für die Erstellung notwendiger Gutachten obliegt dem Kommunalunternehmen Markt Schwaben. Die Beauftragung hat in Abstimmung mit der Marktverwaltung - Abteilung Bauen und Umwelt - zu erfolgen. Die Kosten für die Tätigkeit des Planfertigers sowie für die Anfertigung notwendiger Gutachten hat das Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR zu tragen.

5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

zum Seitenanfang

6. Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Planung der Radschnellverbindung "Münchener Innenstadt – Markt Schwaben" Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Das Fahrrad gilt in der Marktgemeinde Markt Schwaben als ein schnelles, kostengünstiges, platzsparendes, umweltfreundliches und von fast allen Bevölkerungsgruppen nutzbares Verkehrsmittel, welches einen hohen Beitrag zur Behebung der Problembereiche der Umweltbelastung, Feinstaubbelastung und Lärm leisten kann. Deshalb kommt dem Fahrrad 
als Verkehrsmittel in der Verkehrsplanung grundsätzlich ein hoher Stellenwert zu. Der Radverkehr wird dabei konzeptionell als wesentlicher Bestandteil einer umweltverträglichen Mobilität angesehen. 
Besondere Aufmerksamkeit soll nun auch dem überörtlichen Radverkehr zwischen den einzelnen angrenzenden Kommunen und der Landeshauptstadt München gewidmet werden. 
Fünf Radschnellverbindungen aus dem Münchner Zentrum ins Umland werden dabei in den kommenden Jahren weiterverfolgt. Machbarkeitsstudien der Landeshauptstadt München haben Wirtschaftlichkeit und Nutzen der angedachten Radschnellverbindungen belegt.
Zunächst soll nun die Trasse von München nach Markt Schwaben auf der ganzen Länge vertieft geplant werden. 



Diese Trasse in den Münchner Osten weist von allen fünf untersuchten Radschnellverbindungen 
das höchste Potenzial auf. 
Die Landeshauptstadt München und der Landkreis München haben die Realisierung des Radschnellwegs auch bereits beschlossen.
In diesem Zusammenhang plant jetzt auch der Landkreis Ebersberg den Neubau der Radschnellverbindung Münchner Innenstadt – Markt Schwaben innerhalb des Landkreisgebietes Ebersberg. Die Planungen erstrecken sich im Wesentlichen auf die Gebiete des Marktes Markt Schwaben und der Gemeinde Poing. Der Markt Markt Schwaben und die Gemeinde Poing sind dabei in die Planung eingebunden.

Zu diesem Zweck soll eine Vereinbarung für die gemeinschaftliche Planung der Radschnellverbindung Münchener Innenstadt – Markt Schwaben unterzeichnet werden. 
Beteiligte an der Vereinbarung sind der Landkreis Ebersberg, der Landkreis München, die Landeshauptstadt München, die Gemeinde Poing, die Gemeinde Kirchheim b. München, die Gemeinde Feldkirchen, die Gemeinde Aschheim und der Markt Markt Schwaben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den ersten Bürgermeister zu beauftragen, die Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Planung der Radschnellverbindung „Münchener Innenstadt –  Markt Schwaben“ zu unterzeichnen.  Hierbei werden sämtliche Kosten für die im Sinne der entsprechenden vertiefenden Machbarkeitsstudie für eine radiale Radschnellverbindung von der Münchner Innenstadt in Richtung Markt Schwaben anfallenden Planungen auf dem Gebiet des Landkreises Ebersberg und die Einholung der erforderlichen Genehmigungen vom Landkreis Ebersberg übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö 7

Sachvortrag

Der Erste Bürgermeister informiert, dass ab Januar 2023 die Sitzungen wieder im Sitzungssaal stattfinden werden.

Marktgemeinderat Kabisch spricht den Winterdienst an der Ebersberger Straße Ecke Herzog-Ludwig-Straße und an der Geltinger Straße an. Für Fahrradfahrer sei die Situation sehr gefährlich. Marktgemeinderat Schmitt sieht eine ähnlich kritische Situation für Spaziergänger an der Fußgängerbrücke beim Bahnhof. Bürgermeister Stolze sichert eine Überprüfung des Winterdienstes durch den Bauhof zu.

Datenstand vom 18.01.2023 20:27 Uhr