Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 - Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Erster Bürgermeister Scheck persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Erster Bürgermeister Scheck nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. Den Vorsitz führt zweite Bürgermeisterin Kraus.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 24.06.2019 die Jahresrechnung geprüft. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderätin Memminger, trägt dem Gemeinderat den Inhalt des Prüfberichts und das Ergebnis der Prüfung vor. Mit Beschluss vom 09.03.2020 stellte der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung fest. Die Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Entlastung liegen vor.
 Der Gemeinderat erteilt dara ufhin dem ersten Bürgermister für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2020 15:51 Uhr