Aufhebung des Bebauungsplanes Freiweidach für das Gebiet östlich der Tiroler Achen, in Kraft getreten am 05.07.1966 - Aufhebungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.06.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bebauungsplan „Freiweidach“ ist nach 50 Jahren mit seinen rund 60 Änderungen in denen man den jeweiligen städtebaulichen Erfordernissen und Vorstellungen im Laufe der Jahre hinweg versucht hat Rechnung zu tragen, nicht mehr geeignet adäquat, zeitgemäß, rechtssicher und damit zuverlässig die Bauleitplanung in diesem Bereich zu regeln. Darüber hinaus entsprechen inzwischen solche Altpläne nicht mehr den heutigen komplexen Anforderungen an die bebaute Umwelt und setzen den Gestaltungsmöglichkeiten der Bewohner vielfach enge Grenzen.
Dieser qualifizierte Bebauungsplan „Freiweidach“ soll deshalb durch insgesamt 4 neue qualifizierte Bebauungspläne ersetzt werden. Aufgrund des inzwischen baulich sehr großen und sehr unterschiedlich strukturierten Gebietes des bisherigen Bebauungsplanes, empfiehlt es sich nämlich kleinteiligere Bauleitpläne aufzustellen.
Der Gemeinderat Marquartstein beschließt daher, den rechtskräftigen qualifizierten  Bebauungsplan „Freiweidach“ für das Gebiet östliche der Tiroler Ache, der einen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt, in Kraft getreten am 05.07.1966, aufzuheben.
Der Bebauungsplan „Freiweidach“ ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die landwirtschaftlichen Flächen Richtung Staudach-Egerndach,
im Süden durch die landwirtschaftlichen Flächen Richtung Unterwössen und vereinzelter Wohnbebauung,
im Osten durch land- und forstwirtschaftliche Flächen und
im Westen durch die Tiroler Ache und landwirtschliche Flächen.
Dieses Gebiet umfasst die Grundstücksflächen, die in beiliegendem Lageplan, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, dargestellt sind.
Daraufhin beschließt der Gemeinderat für die Aufhebung des Bebauungsplanes „Freiweidach“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2018 11:47 Uhr