Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1757/3 an der Enzianstraße; Änderungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2016 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1757/3 (Furch Dieter) an der Enzianstraße gemäß dem Änderungsplan des Architekturbüros Birner, Unterwössen, vom 11.01.16 zu ändern.

Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Hinsichtlich der Erschließung mit Wasser ist aufgrund der Erhöhung der Wohneinheiten von 1 auf 14 ein größer dimensionierter Hausanschluss für das Grundstück erforderlich, für den vor Satzungsbeschluss eine gesonderte Vereinbarung zur Kostenübernahme abzuschließen ist. Bezüglich des Kanalanschlusses ist die Funktions- und Eignungsfähigkeit des bestehenden Revisionsschachtes auf dem Grundstück zu überprüfen und ggfs. neu zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.02.2016 14:59 Uhr