Entscheidung über die Realisierung eines genossenschaftlichen Wohnbauprojekts auf dem Grundstück Fl.-Nr. T aus 262 durch MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen eG.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 15.07.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Gemeinderat Entfellner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 GO. Gemeinderat Entfellner nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Der Gemeinderat ist über Ziel und Zweck eines genossenschaftlichen Wohnbau-Projektes durch die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen eG, Ohlstadt, in vorausgegangenen Sitzungen ausreichend informiert worden.
Das Wohnbau-Projekt wurde im Vergleich zur ursprünglichen Planung nun deutlich reduziert. Anstatt der bisherigen Baufläche von ca. 7.700 m² mit 7 Gebäuden, ist nunmehr eine Bebauung auf ca. 4.200 m² Fläche mit 4 Gebäuden geplant. Es ist eine Demenz-WG mit 9 Wohneinheiten vorgesehen. Darüber hinaus sollen 25 Wohnungen und ein großer Gemeinschaftsraum untergebracht werden.
Der Gemeinderat beschließt die Realisierung des in der Sitzung vorgestellten reduzierten genossenschaftlichen Wohnbau-Projektes in Marquartstein auf einem Teilgrundstück aus Fl.-Nr. 262. Die mögliche Ausgestaltung des Wohnbau-Projektes ist eng mit der Gemeinde abzustimmen.

Voraussetzung für eine Realisierung ist jedoch die baurechtliche Zulässigkeit im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und eine gesicherte Erschließung. Über einen städtebaulichen Vertrag sind weitere Regelungen hinsichtlich der Kostenübernahme der Planungsleistungen gem. § 11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB und der Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere die Grundstücksnutzung, sowie die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu treffen. In Bezug auf die Vergabe und Belegung der Wohnungen ist der Gemeinde ein angemessenes Mitspracherecht einzuräumen, dessen Kriterien vom Gemeinderat noch genau festzulegen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Datenstand vom 30.07.2019 15:36 Uhr