Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen gem. § 12 Abs. 1 KommHV-Kameralistik.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 19.12.2016 ö beschließend 8

Beschluss

Der kalkulatorische Zinssatz für das Anlagekapital der kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird zum 01.01.2016  auf 4,0 % festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 17:34 Uhr