Bauvoranfrage auf Abbruch des bestehenden Gebäudes und Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Wohneinheiten und 3 Carports samt 2 Gästestellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 270/3 an der Freiweidacher Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2021 ö 5

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat dieser Bauvoranfrage in der vorgelegten Form nicht zu. Zunächst ist eine entsprechende Bebauungsplanänderung gemäß § 13a BauGB durchzuführen mit folgenden Maßgaben bzw. Festsetzungen, orientiert am in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanentwurf „Freiweidach Süd“:
  • Max. Grundfläche für Hauptgebäude 150 m² (beantragt 142 m²).
  • Max. seitliche Wandhöhe 6,40 m² (beantragt 5,56 m).
  • Dachneigung 18°-26° (beantragt 24°).
  • Dachüberstände an den Giebelseiten mindestens 1,00 m und an den Traufseiten mindestens 0,80 m (beantragt 0,58 bzw. 0,64 m).
  • Der Baukörper ist in landschaftsgebundener Bauweise zu gestalten. Gliederung, Material und Farbgebung müssen sich harmonisch in die Umgebung einfügen. Putzflächen sind in weißer bis leicht getönter Farbgebung herzustellen. Holzverkleidungen müssen aus senkrecht verlaufenden Brettern bestehen, ausgenommen Holzblockbauweise, und dürfen nur farblos oder in hellen Farbtönen gestrichen werden (beantragt vollverputzt und ohne Holzanteil).    
  • Hinsichtlich der Stellplätze findet die Stellplatzsatzung der Gemeinde Marquartstein in der jeweils gültigen Fassung Anwendung (beantragt 3 Carports + 2 Gästestellplätze). Der Carport ist dabei 5,50 m von der Straße abzurücken.
Hinsichtlich der Straßengrundabtretung für Kreisstraße und Hofangerweg sind bis Satzungsbeschluss notarielle Vereinbarungen zu treffen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2021 16:50 Uhr