Nach eingehender Beratung wurde der Haushaltsplan 2017 genehmigt und die Haushaltssatzung sowie der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 in der Fassung vom 29.05.2017 beschlossen.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Marquartstein
(Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.051.950 EUR
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.732.900 EUR
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 310 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 105.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.