Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 389/3 an der Kampenwandstraße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauvorhaben grundsätzlich sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Zu nachfolgenden Befreiungsanträgen wird ebenfalls das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt:  
  1. Überschreitung der Baugrenze im Süden durch den geplanten Erker sowie geringfügig durch das geplante Hauptgebäude, abweichend vom Bebauungsplan „Bruckfeld“. 
  2. Überschreitung der Umgrenzung für Nebengebäude durch Carport und Gartenhütte, abweichend vom Bebauungsplan „Bruckfeld“. 
  3. Höhere lichte Raumhöhe von 2,51 m - 2,54 m, abweichend von der Festsetzung Nr. 14 des Bebauungsplanes „Bruckfeld“, die eine Raumhöhe von 2,40-2,50 m vorsieht. 
  4. Geringere Dachüberstände von 1,30 m bis 1,50 m, abweichend von der örtlichen Bauvorschrift Nr. 6.4. mit Dachüberständen von 1,60 – 2,00 m.  
Hinsichtlich der geplanten seitlichen Wandhöhe von 6,73 m wird das Einvernehmen jedoch nicht erteilt; für max. 6,50 m wird das Einvernehmen erteilt – mit dieser seitlichen Wandhöhe lässt sich auch die beantragte lichte Raumhöhe verwirklichen.   
Ein Nachweis über die Versickerungsfähigkeit der gepflasterten Flächen ist noch vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.08.2024 07:55 Uhr