Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Loitshauser Straße ab Einmündung Bundesstraße B305 bis auf Höhe des Anwesens Loitshauser Str. 29.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 23.09.2024 ö 6

Beschluss 1

Auf Antrag von Gemeinderat Fuchs (Eingegangen per E-Mail am 22.09.2024) beschließt der Gemeinderat in entsprechender Abänderung seines Beschlusses vom 12.12.2022 die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der gesamten Loitshauser Straße weiterzuführen bis nach Piesenhausen zum dortigen Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende verkehrsrechtlichen Anordnung auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

Beschluss 2

Gemeinderat Götschel beantragt ausschließlich für den Bereich der Loitshauserstraße ohne einen Gehweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h zu erlassen. Dies betrifft den Bereich ab Einmündung Kampenwandstraße bis nach Piesenhausen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

Beschluss 3

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 13.09.2024 hinsichtlich der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Loitshauser Straße ab Einmündung Bundesstraße B305 bis auf Höhe des Anwesens Loitshauser Straße 29. 
Der Gemeinderat genehmigt diese vom 1. Bürgermeister ausgefertigte verkehrsrechtliche Anordnung nachträglich und erlässt diese in eigener Zuständigkeit in der vorliegenden Fassung, welche einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11

Beschluss 4

Gemeinderat Hell beantragte im Anschluss die Durchführung einer Geschwindigkeitsmessung im Bereich der geplanten Geschwindigkeitsbegrenzung um Angaben über die Anzahl der Fahrzeuge und der gefahrenen Geschwindigkeit zu erhalten. Der Zeitraum der Messung soll mindesten vier bis sechs Wochen betragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2024 18:23 Uhr