Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen gem. § 12 Abs. 1 KommHV-Kameralistik.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 06.08.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Der kalkulatorische Zinssatz für das Anlagekapital der kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird zum 01.01.2018 auf 3,0 % festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2018 11:37 Uhr