Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 473 (Sondergebiet Kurpark) am Kirchenweg gemäß § 13 BauGB.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemeinderätin Kraus persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderätin Kraus nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 473 am Kirchenweg gemäß dem Änderungsplan des Bauamtes der VG Marquartstein vom 30.01.2019 samt Begründung zu ändern.
Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2019 10:38 Uhr