Nach eingehender Beratung wurde der Haushaltsplan 2016 genehmigt und die Haushaltssatzung sowie der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 in der Fassung vom 09.05.2016 beschlossen.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Marquartstein
(Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.825.550 EUR
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.937.600 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 300 v. H.
2. Gewerbesteuer
350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 105.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.