Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage/Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2311 in der Unterleiten.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.07.2016

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat wurden die Stellungnahmen des Landratsamtes Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, vom 23.05.16, und der Unteren Bauaufsichtsbehörde, vom 03.06.16 inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Mit der Vorlage der überarbeiteten Planfassung vom 28.06.16 wurde den Empfehlungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde nachgekommen. Bezüglich der Einwendungen der Unteren Naturschutzbehörde wurde das Planungsbüro Hohmann und Steinert, Übersee, hinsichtlich der naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Belange durch die Antragstellerin beauftragt und die Abarbeitung des Eingriffsregelverfahrens im Fachbeitrag vom 09.06.16 dokumentiert, darin die Ausgleichsmaßnahme ermittelt und in der Änderungsplanung festgesetzt.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Planer Florian Röthinger, Rottau, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Piesenhausen Süd“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2311 in der Fassung vom 28.06.16 samt Begründung als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.08.2016 08:01 Uhr