Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Stoppt das geplante Misch- und Gewerbegebiet und die Bebauung durch Investoren "Am Sportplatz" in Freiweidach!" (Lebenswert statt Zugeteert).


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Gemeinderat Entfellner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Entfellner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Vertreter des Bürgerbegehrens „Stoppt das geplante Misch- und Gewerbegebiet und die Wohnbebauung durch Investoren „Am Sportplatz“ in Freiweidach!“ (Kurzform: Lebenswert statt Zugeteert!) reichten dieses am 23.01.2020 bei der Gemeinde ein. Mit dem Bürgerbegehren wird die Durchführung eines Bürgerentscheides gefordert (Art. 18a Abs. 1 GO).

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens (Art. 18a Abs. 8 GO). Das Bürgerbegehren ist zulässig wenn es die formellen und materiellen Anforderungen des Art. 18a GO erfüllt.

Nach Würdigung der gesamten Sach- und Rechtslage ist das Bürgerbegehren in der eingereichten Form unzulässig, da es hinsichtlich der Fragestellung den formell-rechtlichen Anforderungen gemäß Art. 18a Abs. 4 Satz 1 GO nicht entspricht. Auf die ausführliche Begründung im Sachverhalt wird verwiesen.

Nach Kenntnis der Sach- und Rechtslage beschließt der Gemeinderat das eingereichte Bürgerbegehren „Stoppt das geplante Misch- und Gewerbegebiet und die Wohnbebauung durch Investoren „Am Sportplatz“ in Freiweidach!“ (Kurzform: Lebenswert statt Zugeteert!) für unzulässig zu erklären und lehnt aufgrund der unzulässigen Fragestellung die Durchführung eines gleichlautenden Bürgerentscheids ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Datenstand vom 10.03.2020 10:41 Uhr