Antrag auf Neubau zweier Doppelhaushälften, einer Einzelgarage und eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2303/1 in der Unterleiten.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2022 ö 4

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben unter folgenden Auflagen und Erläuterungen zu:
  • Die Nr. 5 der Festsetzung des Bebauungsplanes „Piesenhausen Süd“ ist einzuhalten; einer Befreiung wird nicht zugestimmt. Entsprechend ist die seitliche Wandhöhe der bisher in diesem Gebiet genehmigten Bauvorhaben anzupassen (bislang max. 5,70 m).
  • Die Höhe der OKR ü. NN darf max. 30 cm über Straßenniveau betragen, analog der Nachbarbebauung.
  • Bezüglich der Überschreitung der Baugrenze durch den Carport wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Piesenhausen Süd“ zugestimmt.
  • Hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der Dachneigung, der verkürzten Dachüberstände und des fehlenden Holzanteils an der Außenfassade wird einer Befreiung von der örtlichen Bauvorschrift ebenfalls zugestimmt; ein Befreiungsantrag ist hierzu dem Landratsamt Traunstein vorzulegen.
  • Bezüglich des Entwässerungsplanes wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Realteilung kein Rechtsanspruch für einen weiteren Grundstücksanschluss an die Abwasseranlage besteht, da das Grundstück bereits erstmalig erschlossen ist. Sollte dieser in Zukunft gewünscht sein, ist er auf eigene Kosten des Antragstellers herzustellen. Ansonsten besteht die Möglichkeit der Eintragung einer Grunddienstbarkeit für das Leitungsrecht auf dem jeweils anderen Grundstück. Der Regenentwässerung in den Straßenentwässerungskanal wird zugestimmt. Die bestehende Drainage zwischen den Nachbarn muss funktionell erhalten bleiben. Erforderliche Drainagen zur Entwässerung der Stellplätze und Zufahrten sind im Entwässerungsplan konkret darzustellen. Es wird aus Erfahrungswerten dringend empfohlen, keine Kellerschächte mit Fenstern einzubauen. 
  • Die Antragstellerin wird insbesondere hinsichtlich der versiegelten Pflasterflächen auf eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung nach NWFreiV (Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser) und TRENGW (Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser) hingewiesen.       

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2022 17:09 Uhr