Nach eingehender Beratung wurde der Haushaltsplan 2022 genehmigt und die Haushaltssatzung sowie der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 in der Fassung vom 04.04.2022 beschlossen.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Marquartstein
(Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.437.750 EUR
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.871.000 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 125.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 310 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 105.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.