Erweiterung der anteiligen Bezuschussung von Elternbeiträgen für Kinderkrippenplätze auch für Eltern, die ihre Kinder außerhalb von Marquartstein unterbringen müssen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2017 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt in Anlehnung der Beschlüsse vom 23.07.2007 und 25.08.2008 die anteilige Erstattung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kinderkrippenplätze im Kindergarten St. Veit, sofern diese Plätze belegt sind, auch in anderen anerkannten öffentlichen Einrichtungen in anderen Gemeinden. Die Erstattung erfolgt in Höhe der Differenz von dem Beitrag des Krippenplatzes zu dem entsprechenden Regelbeitrag für den Kindergartenplatz im Kindergarten St. Veit und sofern die Elternbeiträge nicht bereits durch andere öffentliche Mittel erstattet oder übernommen werden. Diese Regelung gilt nur für Kinder, welche mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind. Die Erstattung erfolgt weiterhin nur auf Antrag und unter Vorlage erforderlicher Nachweise. Da es sich bei dieser Leistung um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt, besteht auf die Leistung kein Rechtsanspruch. Die Leistung kann durch den Gemeinderat jederzeit geändert oder eingestellt werden. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2017 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2017 14:41 Uhr