Bauvoranfrage auf Umbau und Sanierung des Anwesens Burgstr. 18 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 49.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen , stimmt der Gemeinderat dieser Bauvoranfrage in der vorliegenden Form grundsätzlich zu. Zunächst ist jedoch eine entsprechende Bebauungsplanänderung erforderlich, die sich an den Maßstäben der derzeitigen Überarbeitung des Bebauungsplanes „Freiweidach“ zu orientieren hat (Maß der baulichen Nutzung durch festgesetzte Grundflächen). Diese Änderung soll dann in den Gesamtplan, der voraussichtlich im Dezember vorgestellt werden soll, einfließen. Pro Wohneinheit sind 1,5 Stellplätze vorzusehen. Hinsichtlich der Straßensituation im oberen Teil der Burgstraße entlang des antragsgegenständlichen Grundstücks ist eine Straßengrundabtretung aus der Fl.-Nr. 48 erforderlich (Teil der Burgstraße liegt auf diesem Grundstück).  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 07.12.2015 13:33 Uhr