Antrag auf Erhöhung der festgesetzten Fußbodenhöhe für das Grundstück Fl.-Nr. 72/T am Oberen Mühlfeldweg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Kenntnis des Antrages und unter Berücksichtigung der nunmehrigen stimmigen Gesamtsituation der Höhen der 4 Gebäude in diesem Bereich würde eine weitere Erhöhung des Fertigfußbodens ü. NN auf dem nordwestlichen Grundstück die insgesamt angemessenen Höhendifferenzen stören. Der Gemeinderat stimmt einer Erhöhung des Fertigfußbodens um weitere 70 cm deshalb nicht zu.
Gemeinderätin Entfellner-Häusler persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.12.2015 13:33 Uhr