Bauvoranfrage auf Einbau einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2403/23 an der Lindenstraße.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) | Sitzung des Gemeinderates | 22.01.2024 | ö | 4 |
Beschluss
Nach Durchsicht und Prüfung der Unterlagen zur Bauvoranfrage erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauvorhaben sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht.
Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Niedernfels“, dass Quergiebel aus der Traufe zu entwickeln sind mit einer Dachneigung von 18°-24°. Da sich in diesem Bebauungsplan ausschließlich Quergiebel befinden, die aus der Traufe entwickelt sind, kann auch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Niedernfels“ nicht in Aussicht gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2024 07:47 Uhr