Bauantrag auf Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 316/4 an der Enzianstraße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.04.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauvorhaben sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Hinsichtlich der Situierung des Garagenkörpers außerhalb einer festgesetzten Umgrenzung für Nebengebäude/Garagen erteilt der Gemeinderat für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ ebenfalls gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.06.2024 13:25 Uhr