Bauanfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 455 an der Loitshauser Straße.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.11.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen stimmt der Gemeinderat dieser Bauanfrage aus nachfolgenden Gründen nicht zu:
- Die Massivität der Bebauung mit einer GFZ von 0,51, die über ein verträgliches Maß einer Nachverdichtung hinausgeht, samt zusätzlicher Versiegelung des Grundstückes über den bereits bestehenden hohen Versiegelungsgrad hinaus.
Das Bauen in zweiter Reihe auf einem Grundstück mit einem schmalen handtuchartigen Zuschnitt und dem mit dem Bauen in zweiter Reihe erfahrungsgemäß verbundenen großen Konfliktpotential hinsichtlich Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte etc.
Die bereits jetzt vorhandenen Stellplatzprobleme, sodass Mieter nicht auf dem Grundstück mit der schmalen Zufahrt parken, sondern bspw. den Parkplatz des Friedhofs nutzen, was immer wieder zu Konflikten führt.
Die weitere Bebauung in unmittelbarer Nähe zum Friedhof und den sich womöglich verstärkenden immissionsschutzrechtlichen Konflikten, wie in der Vergangenheit häufig aufgetreten.
Daher kann auch die hierfür erforderliche Bebauungsplanänderung nicht in Aussicht gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
Datenstand vom 28.02.2025 08:24 Uhr