Bauantrag auf Neubau einer Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.-Nr. 2362/3 und /4 am Altweg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Bürgermeister Scheck und Gemeinderat Entfellner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. 1. Bürgermeister Scheck und Gemeinderat Entfellner nehmen an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Nach Durchsicht und Prüfung der Antragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Hinsichtlich der fehlenden Umgrenzung für Nebengebäude in einem Teil des antragsgegenständlichen Bereiches (bei Fl.-Nr. 2362/4 handelt es sich lt. Flächennutzungs- und Landschaftsplan um ein Dorfgebiet ohne Bebauungsplan und kann als Innenbereich gemäß § 34 BauGB betrachtet werden) wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberfeld“ ebenfalls das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.
Ein entsprechender Befreiungsantrag ist dem Landratsamt Traunstein noch vorzulegen.
Die Sickerschachtlösung bezüglich der Dachentwässerung entspricht nicht den gesetzlichen Regelungen; es sind Rigolen oder Sickerrohre vorzusehen.
Ferner ist ein Nachweis über die Versickerungsfähigkeit der gepflasterten Flächen noch vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.04.2025 09:27 Uhr