Diskussion über das Ergebnis der Machbarkeitsstudie Schule, KiTa und Bürgersaal am ehemaligen Bahngelände, sowie Entscheidung über weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 02.06.2025 ö beschließend 4

Beschluss

Frau Barbara Hummel vom Büro Hummel – Kraus Stadtplaner PartG mbB stellte in der Gemeinderatssitzung am 19.05.2025 die Machbarkeitsstudie über eine Realisierung von Grundschule, Kindertagesstätte und Bürgersaal am ehemaligen Bahngelände vor. Eine Entscheidung wurde auf Antrag von Gemeinderat Hell zurückgestellt. 

Die Umsetzung eines Neubaus für die Kindertagesstätte auf dem ehemaligen Bahngelände ist auch neben eventueller Realisierungen von Grundschule und Bürgersaal möglich und führt gegenüber einer Generalsanierung des Bestands an der Pettendorfer Straße zu wesentlichen Kostenersparnissen (Entfall von Kosten für die Übernahme der Bestandsgebäude; bei Weiterbetrieb des Bestands während der Bauphase keine Kosten für eine Übergangslösung mit Containern; durch eigenes Grundstück keine langfristigen Kosten für die Erbpacht des kirchlichen Grundstücks und auch kein damit verbundenes Kostenrisiko hinsichtlich der Trägerschaft)

Der Gemeinderat beschließt deshalb die Planungen zur Sanierung des Kindergartens St. Veit einzustellen und abzurechnen, da ein Neubau auf gemeindeeigenem Grundstück erfolgen wird. Der Kindergarten St. Veit soll durch Zusammenarbeit von Träger, Eigentümer und Gemeinde im derzeitigen Zustand bis zur Fertigstellung des Neubaus weiter betrieben werden. Die Verwaltung wird die Träger und Eigentümer des Kindergartens St. Veit über die Entscheidungen der Gemeinde in Kenntnis setzen.

Die Gemeinde bereitet die Auslobung eines Planungswettbewerbs vor, dessen Planungsaufgabe den Neubau einer Kindertagesstätte mit Umsetzungsversprechen und mindestens einen Ideenteil für Grundschule und Bürgersaal beinhalten soll. Dabei sind unter Wahrung der Möglichkeiten einer stufenweisen Umsetzung mögliche Synergieeffekte aufzuzeigen und zu nutzen.

Parallel zur Ausarbeitung der Planungsaufgabe wird die Verwaltung beauftragt eine Entscheidungsgrundlage für Sanierung/Erweiterung oder Neubau der Grundschule auszuarbeiten. Eine Entscheidung über Sanierung/Erweiterung oder Neubau ist vor Fertigstellung der Planungsaufgabe zu treffen.

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Durchführung eines Planungswettbewerbes einzuholen.


Namentliche Nennung gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 3 GO: 
Gemeinderat Klaus Hell stimmt gegen diesen Beschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 25.06.2025 07:33 Uhr