Datum: 09.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marquartstein
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Gemeinde Marquartstein für das Haushaltsjahr 2017.
3 Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Marquartstein für das Haushaltsjahr 2017.
4 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 - Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
5 Änderung des Bebauungsplanes "Piesenhausen Süd" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2307 in der Unterleiten gemäß § 13a BauGB - Billigungsbeschluss.
6 Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 419/3 am Niedernfelser Weg gemäß § 13 BauGB - Änderungsbeschluss.
7 Zuschuss für Feuerwehrdienstleistende bei Erwerb eines Führerscheins zum Zwecke des Führens von Feuerwehreinsatzfahrzeugen.
8 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
9 Bekanntgaben und Anfragen.

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2020 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Gemeinde Marquartstein für das Haushaltsjahr 2017.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Gemeinde Marquartstein wurden bereits am 24.06.2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung 2017 ausführlich behandelt.
Der Gemeinderat genehmigt entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Rechnungsjahres 2017

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Marquartstein für das Haushaltsjahr 2017.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Die Jahresrechnung 2017 wurde am 24.06.2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung geprüft. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2017 wie folgt fest.

 
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
 
 
 
 
Solleinnahmen
6.692.114,58 €
3.925.963,81 €
10.618.078,39 €
+ neue HER
0,00 €
0,00 €
0,00 €
./. Abgang alte HER
0,00 €
0,00 €
0,00 €
./. Abgang alte KER
0,07 €
0,00 €
0,07 €
bereinigte Solleinnahmen
6.692.114,51 €
3.925.963,81 €
10.618.078,32 €





Sollausgaben
6.692.114,51 €
4.005.036,85 €
10.697.151,36 €
+ neue HAR
0,00 €
2.300,00 €
2.300,00 €
./. Abgang alte HAR
0,00 €
81.373,04 €
81.373,04 €
./. Abgang alte KAR
0,00 €
0,00 €
0,00 €
bereinigte Sollausgaben
6.692.114,51 €
3.925.963,81 €
10.618.078,32 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 - Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Erster Bürgermeister Scheck persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Erster Bürgermeister Scheck nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. Den Vorsitz führt zweite Bürgermeisterin Kraus.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 24.06.2019 die Jahresrechnung geprüft. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderätin Memminger, trägt dem Gemeinderat den Inhalt des Prüfberichts und das Ergebnis der Prüfung vor. Mit Beschluss vom 09.03.2020 stellte der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung fest. Die Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Entlastung liegen vor.
 Der Gemeinderat erteilt dara ufhin dem ersten Bürgermister für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Änderung des Bebauungsplanes "Piesenhausen Süd" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2307 in der Unterleiten gemäß § 13a BauGB - Billigungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.10.2018 ö 2
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.02.2019 ö 2
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2019 ö 6
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2019 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.04.2019 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2019 ö 7
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2020 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Gemeinderätin Memminger persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderätin Memminger nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Dem Gemeinderat Marquartstein wurde der vom Ing.-Büro Memminger, Marquartstein, erarbeitete Änderungsplan zum Bebauungsplan „Piesenhausen Süd“ im Bereich des  Grundstückes Fl.-Nr. 2307 in der Unterleiten inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurden keine Einwände vorgebracht. Im Rahmen der Vorabbeteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde wurden mit Schreiben vom 02.10.2019 keine Einwände erhoben, die sonstigen fachlichen Informationen wurden in die überarbeitete Planung eingearbeitet; eine übergreifende Änderung, bezogen auf das Quartier soll nicht erfolgen.  
Der Gemeinderat Marquartstein billigt daraufhin aufgrund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Ing.-Büro Memminger, Marquartstein, gefertigten Änderungsplan in der Fassung vom 23.10.2019 samt Begründung.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

6. Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 419/3 am Niedernfelser Weg gemäß § 13 BauGB - Änderungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2019 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2020 ö 8
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2020 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.07.2020 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 419/3 (Ramm) gemäß dem Änderungsplan des Architekturbüros Entfellner, Marquartstein, vom 20.02.2020 zu ändern.
Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Zuschuss für Feuerwehrdienstleistende bei Erwerb eines Führerscheins zum Zwecke des Führens von Feuerwehreinsatzfahrzeugen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt in Erweiterung des Beschlusses vom 13.07.2017 die Kostenerstattung (Kosten für Ausbildung, Prüfgebühr und Ausstellung Fahrerlaubnis) für den Erwerb der Fahrerlaubnis der der Klasse C durch Feuerwehrdienstleistende.
Voraussetzung ist eine Verpflichtung des jeweiligen Feuerwehrdienstleistenden zu 10 Jahren aktiven Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr Marquartstein. Der Zuschuss ist zuvor zu beantragen und wird nach Vorlage der Fahrerlaubnis ausbezahlt. Der Zuschuss setzt daher einen erfolgreichen Erwerb der Fahrerlaubnis voraus. Die entstanden Kosten  in Höhe von ca. 2.500 € je Fahrerlaubnis sind durch Vorlage von Belegen nachzuweisen. Zudem übernimmt die Gemeinde für Feuerwehrdienstleistende die Kosten für die alle 5 Jahre erforderliche Verlängerung der Fahrerlaubnis in Höhe von ca. 130 €.
Hierzu sind ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich Mittel für den Erwerb von 2 Fahrerlaubnisse der Klasse C, sowie für 4 Verlängerungen zu veranschlagen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2020 ö informativ 8
zum Seitenanfang

9. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2020 ö informativ 9
Datenstand vom 21.04.2020 15:51 Uhr