Datum: 25.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Saal des Gasthofs Prinzregent
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Bauvoranfrage auf Abbruch und Neubau des Anwesens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 377 an der Loitshauser Straße.
3 Bauantrag auf Sanierung, Nutzungsänderung, Ausbau und Erweiterung auf insgesamt 4 Wohneinheiten des Anwesens Lanzing 1 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 610/1.
4 Änderung des Bebauungsplanes "Pettendorf" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1742/5 am Schnappenweg gemäß § 13a BauGB - Satzungsbeschluss.
5 Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 419/3 am Niedernfelser Weg gemäß § 13 BauGB - Satzungsbeschluss.
6 Änderung des Bebauungsplanes "Piesenhausen Süd" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2307 in der Unterleiten gemäß § 13a BauGB - Satzungsbeschluss.
7 Genehmigung der Unterlagen zur Durchführung eines VGV-Verfahrens für die Planung der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke zur Instandsetzung und Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Marquartstein.
8 Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen am Bergwalderlebnisweg.
9 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
10 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö informativ 1
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2. Bauvoranfrage auf Abbruch und Neubau des Anwesens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 377 an der Loitshauser Straße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 2

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen beschließt der Gemeinderat der vorgelegten Bauvoranfrage nicht zuzustimmen. Zunächst ist eine Bebauungsplanänderung gemäß § 13a BauGB mit folgenden Eckdaten durchzuführen:
  • GFZ max. 0,45.
  • Seitliche Wandhöhe max. 6,40 m.
  • Das Maß der Oberkannte Fertigfußboden ist in m über NN anzugeben unter Beachtung der Ziff. 16 der weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ (Erdgeschossfußboden darf nicht höher als 0,50 m über dem anschließenden Gelände liegen).
  • Dachneigung max. 25°.
  • Festsetzung von Stellplätzen/Garagen gemäß der Stellplatzverordnung der Gemeinde Marquartstein (Wohneinheit [WE] >75m² / pro WE 2 Stellplätze + 10% f. Besucher = 5 Stellplätze).
  • Beachtung der Spartenpläne für Wasser und Abwasser (keine Überbauung).  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Sanierung, Nutzungsänderung, Ausbau und Erweiterung auf insgesamt 4 Wohneinheiten des Anwesens Lanzing 1 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 610/1.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2021 ö 4

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen und nach Kenntnis des Sachverhaltes stimmt der Gemeinderat diesem Bauantrag auf Errichtung von insgesamt 4 Wohneinheit für das Anwesen Lanzing 1 im Außenbereich aus folgenden Gründen nicht zu:
Eine landwirtschaftliche Nachnutzung gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1c BauGB liegt nicht vor. Die landwirtschaftliche Nutzung des Anwesens liegt fast 60 Jahre zurück und wurde seither privat von verschiedenen Eigentümer genutzt. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der landwirtschaftlichen Nachnutzung dienen dazu, um den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu unterstützen. Im konkreten Fall kann davon aber keine Rede sein. Dazu kommt noch, dass § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB lediglich die erstmalige Nutzungsänderung privilegiert. Jede weitere Umnutzung eines ursprünglich privilegierten, aber bereits geänderten Vorhabens beurteilt sich allein nach § 35 Abs. 2 BauGB, so das Bundesverwaltungsgericht. Im konkreten Fall wurde eine erstmalige Nutzungsänderung mit dem Bauantrag aus dem Jahre 1974 (Ausbau des ehem. Stallgebäudes Gen.-Nr. 44/1973) durchgeführt.
Unserer Ansicht nach kann auch nicht der § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB herangezogen werden:
„Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind:
4.  die Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden, auch wenn sie aufgegeben sind, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts dient“
Die Anwendungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 24.10.2018 führt dazu aus: „Ein Gebäude ist für die Kulturlandschaft prägend, wenn es ihr aktiv seinen Stempel aufdrückt, mithin eine Art „Vorreiterrolle“ eingenommen hat. Demgegenüber bedeutet „Wahrung“ nur das passive Aufrechterhalten des Vorhandenen.“ Satz 1 ist im konkreten Fall unserer Ansicht nach nicht erkennbar.
Auch die Planunterlagen selbst weisen Unstimmigkeiten auf, denen nicht zugestimmt werden kann:
  • Im Obergeschoss entsteht nach Süden hin im Tennenbereich eine über 41m² große für das Gebäude untypische Terrasse auf der ganzen Gebäudelänge und widerspricht unseres Erachtens auch dem vorgenannten § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB (...das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden…).
  • An der Ostseite des Hauptgebäudes ist im Dachgeschoss ein zusätzlicher Balkon geplant, der für das Gebäude ebenso untypisch ist, auch im Hinblick auf historische Fotos.
  • Das Nebengebäude wird Teils abgebrochen, aber wiederum leicht über der Grundstücksgrenze wie der Bestand geplant mit einer Länge von über 11m und einer seitlichen Wandhöhe von 6m. Nachbarunterschriften oder eine Erklärung zu diesem Umstand fehlen gänzlich.
  • Ferner erscheint die Aufteilung der Wohneinheiten als unrealistisch: Die Wohneinheiten 1-3 verbleiben im bisherigen Hauptgebäude mit Nutzflächen von 118 bis 144 m² auf 3 Etagen, lediglich Abstellräume dieser Wohneinheiten finden sich im Bereich des Tennengebäudes im Erdgeschoss wieder. Die Wohneinheit 4 erstreckt sich im gesamten Tennengebäude vom Erdgeschoss über das Obergeschoss bis zum Dachgeschoss mit einer Nutzfläche von sage und schreibe über 420 m², also mehr als die anderen 3 Wohneinheiten zusammen!
  • Zudem weist der Plan falsche oder irreführende Bezeichnungen auf (Traufhöhe und Giebelhöhe werden z. T. falsch benutzt, altes Dach wird gekennzeichnet, neues nicht etc.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Änderung des Bebauungsplanes "Pettendorf" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1742/5 am Schnappenweg gemäß § 13a BauGB - Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö 7
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2019 ö 10
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2020 ö 9
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 4

Beschluss

Dem Gemeinderat wurde die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 21.04.2020 zur Kenntnis gebracht, Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches, den vom Ing.-Büro Memminger, Marquartstein, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Pettendorf“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 1742/5 am Schnappenweg in der Fassung vom 10.09.2019 samt Begründung als Satzung.  
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 419/3 am Niedernfelser Weg gemäß § 13 BauGB - Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2019 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2020 ö 8
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2020 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.07.2020 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 5
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6. Änderung des Bebauungsplanes "Piesenhausen Süd" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2307 in der Unterleiten gemäß § 13a BauGB - Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.10.2018 ö 2
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.02.2019 ö 2
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2019 ö 6
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2019 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.04.2019 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2019 ö 7
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2020 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 6

Beschluss

1. Bürgermeister Scheck stellt zur Geschäftsordnung den Antrag, aufgrund der persönlichen Umstände des Antragstellers, diesen Tagesordnungspunkt in der nichtöffentlichen Sitzung zu behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Genehmigung der Unterlagen zur Durchführung eines VGV-Verfahrens für die Planung der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke zur Instandsetzung und Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Marquartstein.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 7

Beschluss

In einer Gemeinschaftsmaßnahme der Gemeinde Marquartstein und des Staatlichen Bauamtes Traunstein soll die Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 305 in der Gemeinde Marquartstein städtebaulich besser integriert und grundhaft Instand gesetzt werden. Aufgrund umfangreicherer Maßnahmen als ursprünglich geplant und steigender Kosten bei Materialien und Dienstleistungen überschreiten die Gesamtkosten der Maßnahme mittlerweile den EU-Schwellenwert und müssen deshalb europaweit ausgeschrieben werden.
Der Gemeinderat beschließt die zu diesem Zweck erarbeiteten Vergabeunterlagen in der vorliegenden Fassung vom 28.04.2020 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen am Bergwalderlebnisweg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat wird über erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich des Bergwalderlebnisweges informiert. Die Kosten der Maßnahmen werden auf ca. 15.000 € bis 20.000 € geschätzt, welche nicht durch den Haushaltsansatz gedeckt sind. Der Gemeinderat beschließt die Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen und genehmigt die Mehrausgaben zu gleich als überplanmäßige Ausgaben. Die Verwaltung wird mit der Einholung entsprechender Angebote oder Kostenschätzungen beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö informativ 9
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10. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö informativ 10
Datenstand vom 03.07.2020 14:54 Uhr