Datum: 28.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Saal des Gasthofs Prinzregent
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften der letzten beiden öffentlichen Sitzungen.
2 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2172/3 Am Wetterkreuz.
3 Änderung des Bebauungsplanes "Piesenhausen Süd II" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2290 an der Hofkapellenstraße gemäß § 13a BauGB - Billigungsbeschluss.
4 Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Teil 2).
5 Bürgerbeteiligung - Besetzung Beirat für Bildung und Kultur und Beirat für Soziales.
5.1 Bürgerbeteiligung - Besetzung Beirat für Kultur und Bildung.
5.2 Bürgerbeteiligung - Besetzung Beirat für Soziales.
6 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschriften der letzten beiden öffentlichen Sitzungen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö informativ 1
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2. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2172/3 Am Wetterkreuz.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.07.2020 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö 2

Beschluss 1

Nach lebhafter Diskussion hinsichtlich der fehlenden Freiflächengestaltung wird vorgeschlagen ein entsprechendes Bauleitplanverfahren durchzuführen:

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben nicht zu. Hinsichtlich der Freiflächengestaltung ist ein entsprechendes Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

Beschluss 2

Nachdem der Gemeinderat auf eine Freiflächengestaltung verzichtet, wird das Bauvorhaben mit Bedingungen des Gemeinderates zur Abstimmung gestellt:

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben unter der Bedingung zu, dass die Fassade der Garage an der Straßenseite mit zwei Fenstern auszugestalten ist, welche gleichmäßig anzuordnen sind, und nicht als Fensterband ausgebildet werden dürfen.
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen für Hauptgebäude und Garage, sowie der Farbabweichung der Dacheindeckung wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Winklfeld“ ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 12

Beschluss 3

Nachdem der vorherige Beschlussvorschlag durch den Gemeinderat nicht angenommen wurde, wird das Bauvorhaben mit weiteren Bedingungen des Gemeinderates zur Abstimmung gestellt:

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben unter den Bedingungen zu, dass zum einen die Fassade der Garage an der Straßenseite mit zwei Fenstern auszugestalten ist, welche gleichmäßig anzuordnen sind, und nicht als Fensterband ausgebildet werden dürfen. Und zum anderen, dass der Garagenkörper nach Norden verschoben wird und einen Abstand von 2 m zur Grundstücksgrenzen einhalten muss.
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen für Hauptgebäude und Garage sowie der Farbabweichung der Dacheindeckung wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Winklfeld“ ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

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3. Änderung des Bebauungsplanes "Piesenhausen Süd II" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2290 an der Hofkapellenstraße gemäß § 13a BauGB - Billigungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.01.2020 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 10.02.2020 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö 8

Beschluss

Dem Gemeinderat Marquartstein wurde der vom Ing.-Büro Memminger, Marquartstein, erarbeitete Änderungsplan zum Bebauungsplan „Piesenhausen Süd II“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2290 an der Hofkapellenstraße inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurden keine Einwände vorgebracht. Auch im Rahmen der Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden keine Einwände vorgebracht und Empfehlungen berücksichtigt.
Der Gemeinderat Marquartstein billigt daraufhin aufgrund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Ing.-Büro Memminger, Marquartstein, gefertigten Änderungsplan in der Fassung vom 07.09.2020 samt Begründung.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" - Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Teil 2).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2018 ö 2
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.07.2020 ö 8
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.08.2020 ö 1
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.09.2020 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2022 ö 8
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2023 ö 2

Beschluss 1

Dem Gemeinderat wurden die nachfolgenden eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis gebracht und abgewogen:

28.12.2018 und 27.11.2019: Eingang der Schreiben der Eheleute Birgid und Hans Troibner vom 28.12.2018 und 27.11.2019:
Schreiben vom 28.12.2018:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Burgberg widersprechen wir für unser betroffenes Flurstück 100. Unsere landwirtschaftliche Fläche soll zu einer „Grünfläche, die dauerhaft von Bebauung sowie Lagerflächen freizuhalten ist“ erklärt werden.
Die Anmerkung in der Festsetzung, dass privilegierte Vorhaben für Landwirte zulässig sind schränkt unser Recht auf Eigentum ein, da wir keinen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Erwerbs unseres Lebensunterhaltes führen und wir somit nicht privilegiert sind. Diese Tatsache schränkt die Entwicklung und Bewirtschaftung unserer Fläche erheblich ein. Selbiges gilt für Lagerflächen. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sehen wir hier in keinster Weise gewahrt. Im Wohngebiet gibt es beispielsweise für die Lagerung von Brennholz keine Einschränkungen, auf einer „Wiese“, die der Land- und Forstwirtschaft dient, jedoch schon?
Flurstück 100:
Wir bitten um Herausnahme der landwirtschaftlichen Fläche von Flurnummer 100 aus dem Bebauungsplan. Diese Fläche ist westlich des denkmalgeschützten Anwesens Burgstraße 16. Es ist in keinster Weise beabsichtigt in diesem Bereich in Zukunft irgendein Vorhaben zu realisieren. Des Weiteren ist das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) aufgrund des Art. 24 BayDSchG bereits eingeschränkt und gesichert dass keinerlei Vorhaben ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden können. Zudem schließt Art. 6 Abs. 1 Satz 2
BayDSchG eine ortsplanerisch unerwünschte Ausuferung der Bebauung aus.
Auf den im Bebauungsplan-Entwurf eingefärbten grünen Bereich wird seit Jahrzehnten Brennholz und Bauholz gelagert.
Wo soll das Holz dann gelagert werden, da beabsichtigt ist diese Fläche frei von Lagerflächen zu halten? Auch befinden sich für gärtnerische Zwecke ein Erdhaufen und ein Komposthaufen auf der geplanten Grünfläche. Wohin mit diesen Lagerstätten?
Die Grünfläche wird momentan mit Ziegen beweidet. Darf deren Mist auf der Grünfläche weiterhin gelagert und ausgebracht werden?
Desweiteren stellen sich noch folgende Fragen:
Ist es auch weiterhin gestattet, dass Odel, Mist und Gülle auf die Wiese ausgebracht werden?
Wie sähe eine Entschädigung von Seiten der Planungsbehörde aus, da der Grund
aufgrund der Neuplanung abgewertet wird und das Recht auf Eigentum und
Selbstbestimmung eingeschränkt.
§§ 39 ff BauGB
§ 40 Abs. 1 Ziff. 8 und 12 BauGB
Eine weitere Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bebauungsplänen ist, dass der Anteil an Flächen, die dauerhaft frei von jeglicher Bebauung und Lagerflächen freizuhalten sind signifikant höher ist als in anderen.
Deshalb bitte ich, die im vorliegenden Entwurf beabsichtigte Planung der Grünfläche, die das Flurstück 100 betrifft, fallen zu lassen und die Fläche nicht in den Bebauungsplan Burgberg aufzunehmen.
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gem. § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 BauGB die Belange der Land- und Forstwirtschaft zu beachten. In der bisherigen Planung sehen wir dies keineswegs berücksichtigt.
Für Gespräche stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Abwägung zum Schreiben vom 28.12.2018:
Die Fl.-Nr. 100 war auch bisher als Grünfläche im Bebauungsplan „Freiweidach“, sowie im Flächennutzungs- und Landschaftsplan festgesetzt. Aufgrund der vorangegangen Abwägungstatbestände im Rahmen der Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses die Fl.-Nr. 100 (landwirtschaftliche Fläche), wie im ursprünglichen Bebauungsplan „Freiweidach“ auch, weiterhin als landwirtschaftliche Grünfläche festzusetzen.  
Eine übliche landwirtschaftliche Nutzung und Bewirtschaftung ist weiterhin gegeben.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
 
28.12.2018 und 27.11.2019: Eingang der Schreiben der Eheleute Birgid und Hans Troibner vom 28.12.2018 und 27.11.2019:
Schreiben vom 27.11.2019 (Eingang nach Auslegungszeitraum)  
Seit dem Ende der Auslegung des Bebauungsplans Burgberg hat sich mittlerweile einiges geändert.
Mit dem Stichtag 31.12.2018 sind die Bodenrichtwerte um 30 % gestiegen und ein Ende ist nicht in Sicht.
Mit diesem Stichtag ist auch ein Großteil der landwirtschaftlichen Fläche des Flurstückes 100 aus der Richtwertgrenze herausgenommen worden. Zusammen mit dem Flurstück 101 verbleibt eine Restfläche von ca. 1.500 m2 in der Richtwertzone. Davon werden ca. 550m2 weiterhin landwirtschaftlich genutzt (Beweidung durch Ziegen).
Am 25.11.2019 fand aufgrund dieser Fläche ein Gesprächstermin beim Gutachterausschuss statt. Grund für die Flächengröße ist das Vorhandensein eines zweiten Baurechts auf dem Flurstück 101. Dabei handelt es sich um einen Holzstadel mit eingebautem Getreidekasten (Baujahr 1714). Dieser steht, wie das Nazipeter-Anwesen, unter Denkmalschutz.
Im Entwurf des Bebauungsplans ist hier eine blaue Umrahmung zu sehen. Ist es möglich dieses Wohnbaurecht auf das Flurstück 97 zu verlegen?
Nördlich der Flurnummer 101 befindet sich ein weiterer Stadel. Dieser beherbergt eine Autogarage, ein Waschhaus mit einer Schnapsbrennerei, eine Werkstatt und eine Schleppergarage.
Diese beiden Gebäude werden nach wie vor land- und forstwirtschaftlich genutzt.
Ist es möglich, die landwirtschaftlichen Flächen aus dem Bebauungsplan zu entnehmen bzw. so zu bezeichnen, dass es möglich ist diese aus der Richtwertzone zu entnehmen?
Laut Aussage vom Gutachterausschuss kann eine Fläche nur aufgrund eines gültigen Bebauungsplans aus der Richtwertzone genommen werden.
Für Gespräche stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Abwägung zum Schreiben vom 27.11.2019 (Eingang nach Auslegungszeitraum):
Nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange können die in der Anlage des Schreibens gekennzeichneten Flächen nicht aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden. Diese waren schon Bestandteil des noch rechtskräftigen Bebauungsplanes „Freiweidach“. Auch diese Flächen in die anschließenden landwirtschaftlichen Grünflächen einfließen zu lassen, wird wohl nicht im Interesse des Antragstellers sein, zumal im ersten Schreiben vom 28.12.2018 kategorisch gefordert wird auch diese aus dem Bebauungsplan „Burgberg“ herauszunehmen. Ferner werden in diesem Schreiben auch gefordert die Grünflächen ins Dorfgebiet einfließen zu lassen, was zu dem neuerlichen Schreiben konträr steht. Das in diesem Bereich festzusetzende Dorfgebiet ist eh schon schmäler gefasst als im rechtskräftigen Bebauungsplan „Freiweidach“, sodass eine zusätzliche stückhafte Übernahme von sprunghaften Flächen zwischen den Gebäuden zu den landwirtschaftlichen Grünflächen ortsplanerisch verfehlt ist und zudem dem grundsätzlichen Willen des Antragstellers widerspricht. Der Gemeinderat beschließt aber auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, dass das Dorfgebiet (MD) im nördlichen Bereich der Fl.-Nr. 100 nach Osten hin begradigt wird. Dem Hinweis bezüglich des denkmalgeschützten Getreidekastens aus dem Jahr 1714 (wurde vor 3 Jahren vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege nachqualifiziert D-1-89-129-7) im Holzstadel nördlich des Nazipeter-Anwesen wird nachgekommen und im Bebauungsplan als Denkmal gekennzeichnet. Die blaue Baugrenze um das denkmalgeschützte Gebäude lässt daher keinesfalls die Möglichkeit eines Neubaus zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Gemeinderat wurden die nachfolgenden eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis gebracht und abgewogen:

28.12.2018: Eingang des Schreibens von Frau Renate Barthel vom 21.12.2018:
Hiermit möchte ich Ihnen die Problematik der zusätzlichen Bebauung auf der Fl.-Nr. 34/1 des rückwärtigen Geländes Richtung Waldrand vor Augen führen. Dabei handelt es sich um ein stark abfallendes Gelände, welches im unteren Teil in einer Gumpen endet. Aufgrund des Bergdrucks wäre der Wasserschluckwert (~Wasserdurchlässigkeit) bald überschritten. Bei Schneeschmelze und Starkregen wäre auch eine Sickergrube unzureichend. Auf befestigtem Untergrund ist in der Winterzeit eine Salzstreuung der Verkehrswege, wegen Vereisung unumgänglich. Dies lässt das abfallende Gelände Richtung Fl.-Nr. 34 oder Gumpen nicht zu (Schneeräumung + Verfrachtung, wohin?). Bei dieser Gumpen handelt es sich um den Lebensraum von Unken, Fröschen, Kröten, Schlingnattern, Salamandern und anderem Kleingetier. Anhand des Geländeschnittes ist zu ersehen, dass der obere Teil des zu bebauenden Gebietes abgetragen, der untere erhöht werden müsste! Außerdem muss ich auf die Grenzmauern der Nachbarhäuser hinweisen, welche so einen Eingriff in Gelände nicht überstehen würden.  Sehr wichtig erscheint es mir, Ihnen sagen zu müssen, dass sich seinerzeit ein riesiger Stein (Felsbrocken mit ca. 80 cm Durchmesser) von unterhalb der Nock gelöst hat und an der Hauswand unseres Nachbarn zum Stehen kam. Die Straße Richtung Hochbehälter wird immer wieder durch Wasser beeinträchtigt. Heute weiß kein Mensch mehr „wia da Berg geat wozu is“ sich eine riesige Mure abwärts bewegte und erst im Tal, hinter dem Forsthaus Wagemann zum Stehen kam (Festenfeldstraße). Aus dem Areal wurde damals vorübergehend ein Holzlagerplatz. Die Hohlgasse in der Mitte, zeigt mir zu einem sehr geringen Teil welche Massen sich bewegt haben und wir leben hier mit dem Berg und dem sollte man Rechnung tragen. Hiermit bitte ich alle Verantwortlichen diese Aspekte nicht zu unterschätzen.
Abwägung:
Für das Grundstück Fl.-Nr. 34/1 liegen auch Einwendungen von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein, Untere Forstbehörde, vom 17.12.2018, der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 18.02.2019, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.12.2018 und des Bund Naturschutzes vom 20.12.2018 vor. Zu diesen wurden zuvor entsprechende Beschlüsse gefasst, wobei nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange der Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses beschlossen hat, an den beiden geplanten Baurechten festzuhalten, vorbehaltlich einer positiven saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung).   
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

28.12.2018: Eingang des Schreibens von Herrn Dr. Herbert B. Schmidt vom 27.11.2018:
Bei meinen früheren Bauvoranfragen für das Flurstück 88/4 wurde regelmäßig die Ablehnung begründet mit dem Text „vor allem auf Grund der Tatsache, dass sich das Grundstück im Außenbereich befindet“. Wenn ich den jetzt ausgelegten vorgesehenen Bebauungsplan richtig verstehe, liegt Flurstück 88/4 nicht mehr im Außenbereich. Ich darf deshalb meine früheren Anträge erneuern und um entsprechende Aufnahme in diesen Bebauungsplan bitten. Die unter 7.2 formulierte Begründung kann angesichts der Größe der unter „B“ ausgewiesenen Fläche nicht von Bedeutung sein.
Abwägung:
Entsprechend der Abwägung zur Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird wie folgt verfahren: Im Falle der südöstlichen Freifläche, wird der Bebauungsplan reduziert, um unter anderem diese bisherige im Außenbereich befindliche Splittersiedlung nicht noch zu verstärken bzw. zu erweitern (§ 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB). Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange hat der Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses beschlossen, die Fl.-Nrn. T. a. 51, 88/1, 88/2, 88/3, 88/4, 88/5, T. a. 104 und 104/1 aus der Änderungsplanung zu entfernen.    
Die Fl.-Nr. 88/4 verbleibt somit im Außenbereich. Eine Bebauung des nicht privilegierten Grundstückes bleibt somit ausgeschlossen.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
 
05.11.2018: Hinweis von Gemeinderat Hell, dass bei den Baurechten Thannhäuser die Grundflächen erhöht wurden und analog des Bebauungsplanes „Freiweidach“ zu korrigieren sind. Außerdem sind für diese Baurechte noch Schnitte im Bebauungsplan „Burgberg“ vorzusehen, die sich an den neuen Vorgaben des Bebauungsplanes „Burgberg“ hinsichtlich der Aufschüttungen und Abgrabungen zu orientieren haben.
Abwägung:
Gemäß dem Bebauungsplan „Freiweidach“ in dem das Maß der baulichen Nutzung anhand einer maximalen Geschoßflächenzahl von 0,30 festgesetzt wurde ergibt sich für diese beiden Grundstücke eine Grundfläche von 143 m² und 159 m²; der Bebauungsplan „Burgberg“ sieht statt der 143 m² nunmehr 145 m² (im neuen Bebauungsplan 5er Schritte) vor und statt der 159 m² nunmehr 140 m². Insgesamt wurde die Grundfläche also leicht gesenkt. Schnitte sind für diese beiden Grundstücke in den Bebauungsplan „Burgberg“ noch zu übernehmen, analog der neuen Vorgaben für Aufschüttungen und Abgrabungen.                  
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
 
13.11.2018: Email der Rechtsanwälte Döring & Spieß nach Durchsicht des Bebauungsplanentwurfes:
- Begründung muss städtebauliche Argumente beinhalten, keine „steuerlichen“.
- Die GRZ-Angabe ist zu entfernen und ausschließlich die Grundfläche anzugeben.
- Die Bereich MD sind zu prüfen, wenn keine Landwirtschaft mehr vorhanden, ist MD nicht mehr
  zulässig.
- Für das Sondergebiet Burg sollten je nach Wille der Gemeinde konkrete Nutzungen angegeben
  werden.
Abwägung:
Die Begründung ist entsprechend zu überarbeiten. Die GRZ-Angaben dienten lediglich zu Vergleichszwecken für die Entscheidung über die festzulegenden Grundflächen und werden selbstverständlich wieder entfernt. Die MD-Bereiche sind in Ordnung, es gibt ausübende Landwirte, die nicht mehr privilegiert sind bzw. Flächen, die von Landwirten gepachtet wurden. Siehe hierzu auch die Abwägung zur Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde.
Das Sondergebiet „Burg“ ist entsprechend der Abwägung zur Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu entfernen, da es weder die Zulässigkeit noch die künftige Zweckbestimmung beschreibt. Richtigerweise werden gemäß § 8 Abs. 2 BauGB auch die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, hier liegt kein entsprechendes Sondergebiet vor. Die Benennung als Denkmal ist ausreichend.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

06./12.12.2018: Email von Frau Gerold von den Rechtsanwälten Döring & Spieß:
Hier wird nochmals auf die Email vom 13.11.2018 detailliert eingegangen, bzw. auf redaktionelle Fragen und Verständnisfragen eingegangen. Diese wurden dem Huber-Planungsbüro bereits übermittelt und mit diesem durchgegangen, was in eine überarbeitete Planung entsprechend einfließen wird.

Ferner legt der Gemeinderat fest, dass vor Satzungsbeschluss mit den Eigentümern der neu zu bebauenden Grundstücke Grunddienstbarkeiten einzutragen sind, um eine Nutzung der neu entstehenden Wohnungen als Zweitwohnungen auszuschließen.

Abschließend ist die Nr. 5 der textlichen Festsetzungen bezüglich der erforderlichen Stellplätze durch den Verweis auf die Einhaltung der gemeindlichen Stellplatzsatzung in der jeweils gültigen Fassung zu ersetzen.  

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend zu überarbeiten und zur Billigung vorzulegen.                     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bürgerbeteiligung - Besetzung Beirat für Bildung und Kultur und Beirat für Soziales.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 5
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5.1. Bürgerbeteiligung - Besetzung Beirat für Kultur und Bildung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 5.1

Beschluss

Entsprechend der Bürgerbeteiligungssatzung vom 12.01.2015 und in Kenntnis der vorgeschlagenen Bürger beschließt der Gemeinderat den durch Beschluss vom 15.06.2020 eingerichteten Beirat für Bildung und Kultur wie folgt zu besetzen:

  • Herr Siegfried Götze
  • Herr Michi Elgass
  • Frau Dr. Lena Bosch
  • Herr Herwig Bayerl
  • Frau Daniela Brindley
  • Frau Birgit Bader
  • Frau Claudia Riess
  • Herr Dr. Jan Bodo Sperling
  • Frau Angelika Deinhardt

Die Mitglieder des Beirats werden seitens der Verwaltung informiert und zur konstituierenden Sitzung geladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2. Bürgerbeteiligung - Besetzung Beirat für Soziales.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö beschließend 5.2

Beschluss

Entsprechend der Bürgerbeteiligungssatzung vom 12.01.2015 und in Kenntnis der vorgeschlagenen Bürger beschließt der Gemeinderat den durch Beschluss vom 15.06.2020 eingerichteten Beirat für Soziales wie folgt zu besetzen:

  • Herr Peter Raudenbusch
  • Frau Kathrin Entfellner
  • Frau Stefanie Kümper
  • Frau Claudia Kraus
  • Frau Annette Reichelt
  • Frau Sofie Nusko
  • Frau Sandra Altmann

Die Mitglieder des Beirats werden seitens der Verwaltung informiert und zur konstituierenden Sitzung geladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö informativ 6
Datenstand vom 22.10.2020 18:47 Uhr