Datum: 11.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Altes Bad Unterwössen
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet den neuaufzustellenden Bebauungsplanes "Ortszentrum".
3 Bauantrag auf Errichtung eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2293 an der Hofkapellenstraße.
4 Bauantrag von Hans Hacher Elektrotechnik GmbH auf Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 306/18 in der Windeckstraße.
5 Bauantrag von Herrn Franz Aigner auf Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt und Büro auf dem Grundstück Fl.Nr. 306/23 in der Windeckstraße.
6 Wärmeversorgung Marquartstein KU - Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates gemäß Unternehmenssatzung.
7 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
8 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2021 ö informativ 1
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2. Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet den neuaufzustellenden Bebauungsplanes "Ortszentrum".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2021 ö 2

Beschluss

Die Gemeinde Marquartstein erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. der Bekanntmachung  vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl S. 98) folgende Satzung über die Verlängerung der am 25.01.2019 in Kraft getretenen Veränderungssperre für das Gebiet des neuaufzustellenden Bebauungsplanes „Ortszentrum“:

§ 1
Verlängerung der Veränderungssperre
(1) Zur Sicherung der Planungen im Geltungsbereich des neuaufzustellenden Bebauungsplanes „Ortszentrum“ bekanntgemacht im Amtsblatt der Gemeinde Marquartstein am 25.01.2019 wird die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.
(2) Die Jahresfrist für die Verlängerung der Veränderungssperre beginnt mit Ablauf der bisherigen Geltungsdauer der Veränderungssperre.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Geltungsbereich des neuaufzustellenden Bebauungsplanes “Ortszentrum” und umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 291, 291/1, 292, 293, 294, 295, 295/1-/2, 295/4, 296, 296/1-/2, 303/1, 310/2, 310/6-7, 310/9, 347, 347/1, T. a. 349, 350, 350/1, 351, 352, 352/1-/3, 353, 354, 354/3, 355, 355/1, 356, 356/1-/2, 357, 358, 358/1, 359, 360, 361, 362, 362/1, 363, T. a. 407, 464/3, 473/2, 475, 475/1, 476, 476/1, 476/3-/7, 477, 477/5-/6, 478, 478/2, 480, 480/1, 482, 482/1-/2, T. a. 495, T. a. 495/2, T. a. 629/7 und T. a. 745 an der Bahnhofstraße, Lanzinger Straße, Loitshauser Straße, Pettendorfer Straße und Staudacher Straße der Gemarkung Marquartstein.

§ 3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Marquartstein.
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltskosten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Satzung tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Errichtung eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2293 an der Hofkapellenstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2021 ö 3

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen durch Hauptgebäude, Garage und Balkone wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Piesenhausen Süd II“ ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauantrag von Hans Hacher Elektrotechnik GmbH auf Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 306/18 in der Windeckstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2021 ö 4
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5. Bauantrag von Herrn Franz Aigner auf Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt und Büro auf dem Grundstück Fl.Nr. 306/23 in der Windeckstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2021 ö 5

Beschluss

Gemeinderat Aigner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Aigner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht, ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO nicht möglich.
Die Gemeinde erklärt gemäß Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, der Antrag hierfür wurde seitens des Antragstellers bereits gestellt.

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen nimmt der Gemeinderat wie folgt zu den Befreiungsanträgen Stellung:

  1. Baufenster
Die Überschreitung des Baufensters um 35,3 % liegt in einem vertretbaren Bereich und kann seitens der Gemeinde befreit werden.

  1. Private Grünfläche
Dem betrieblichen Ablauf des Unternehmens geschuldet benötigt der Betrieb große Verkehrsflächen für Schleppkurven und Rangierflächen. Der Antragsteller hat im vorgelegten Plan die größtmögliche, mit einem reibungslosen Betriebsablauf vereinbare Grünfläche auf dem Grundstück dargestellt. Der Grundgedanke des grün umrandeten Grundstücks wird im Allgemeinen beibehalten. Die größere Breite der Zufahrt wird ebenso mit der entsprechenden Schleppkurve beim Ein- und Ausfahren begründet.
Einer Abweichung der geforderten privaten Grünflächen kann daher zugestimmt werden.
Die Bepflanzung der Grünflächen ist in Anlehnung an die Festsetzungen im Bebauungsplan mit der Unteren Naturschutzbehörde in einem detaillierten Grünordnungsplan abzustimmen.

  1. Nebenanlage
Das Palettenlager wurde weitestgehend aus den ursprünglichen Grünflächen herausgezogen. Damit ist eine ausreichende Hintergrünung und somit verringerte Ansicht vom Achendamm aus gesehen möglich. Das Lager dient den betrieblichen Abläufen des Betriebes. Eine logistisch sinnvolle Unterbringung des Lagers innerhalb des Baufensters scheint nicht möglich. Eine schädliche Wirkung für das Gebiet ist durch dieses Lager nicht zu erwarten. Einer Befreiung von der Festsetzung zu den Nebenanlagen kann daher zugestimmt werden.

  1. Fassadengestaltung
Im November wurde dem Ausschuss anthrazitfarbene Metall-Muster der geplanten Fassadengestaltung vorgelegt. Die Ausführung in Sandwich-Fertigteilen entspricht heutigen Standards, die unter energetischen (Dämmung) und brandschutzrechtlichen Anforderungen einer wirtschaftlichen Lösung entsprechen. Die Ansichten zum Achendamm sowie zur Straße hin werden durch Tore unterbrochen. Das vorgelegte Muster entspricht grundsätzlich nicht den ortsplanerischen Anforderungen. Sofern die angedeuteten Holzpaneele den überwiegenden Teil der Fassade ausmachen und dadurch wirksam von der Metallansicht ablenken, kann der Ausführung in Sandwich-Paneelen zugestimmt werden. Diese Befreiung scheint zudem als vertretbar, da die Parzelle in zweiter Reihe zur Ortsdurchfahrt, und somit nur bedingt sichtbar liegt.

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben samt Befreiungsanträgen sein Einverständnis zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Wärmeversorgung Marquartstein KU - Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates gemäß Unternehmenssatzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Gemäß § 5 Abs. 3 der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Wärmeversorgung Marquartstein, Anstalt des öffentlichen Rechts, bestellt der Gemeinderat folgende übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats:

  • Herrn Martin Riedl,
  • Herrn Josef Moritz,
  • Herrn Anton Entfellner,
  • Herrn Klaus Hell und
  • Herrn Franz Aigner.

Die Amtszeit beträgt 6 Jahre und endet bei Mitgliedern, die dem Gemeinderat angehören, mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Gemeinderat. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2021 ö informativ 7
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8. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2021 ö informativ 8
Datenstand vom 09.02.2021 09:05 Uhr