Datum: 08.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Altes Bad Unterwössen
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 23:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Arbeitskreis Bücherschrank - Zustimmung Gestaltung und Kostentragung Bücherschrank.
3 Information über den Schulverbund Achental und Schulverband Grassau sowie Vorstellung einer möglichen Sprengeländerung.
4 Bauantrag auf Sanierung, Nutzungsänderung, Ausbau und Erweiterung auf insgesamt 4 Wohneinheiten des Anwesens Lanzing 1 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 610/1 - Einreichung von Austauschplänen.
5 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage im Baukörper auf dem Grundstück Fl.-Nr. 490/6 im Ortsteil Streunthal.
6 Tekturantrag zum Anbau von zwei Abstellräumen an einem Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1744/1 in Pettendorf.
7 Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des neuaufzustellenden Bebauungsplanes "Freiweidach Nord".
8 Bekanntgabe des Gutachtens über Kontrolle, Bestandsaufnahme und Pflegekonzept zum Mischwaldgürtel an der Lindenstraße, sowie Entscheidung über mögliche Maßnahmen.
9 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2021 ö informativ 1
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2. Arbeitskreis Bücherschrank - Zustimmung Gestaltung und Kostentragung Bücherschrank.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Dem Gemeinderat wird das Ergebnis des Arbeitskreises „Bücherschrank“ vorgestellt. Der Gemeinderat begrüßt die vorgeschlagene Gestaltung und bewilligt für die Realisierung des Projektes die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 2.600,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zudem wird die Unterstützung durch den Bauhof für Fundament und evtl. Pflasterarbeiten zugesichert. Als Standort wird der vorgeschlagene Bereich nördlich des Rathauses festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Information über den Schulverbund Achental und Schulverband Grassau sowie Vorstellung einer möglichen Sprengeländerung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Rektor Georg Tischler von der Grund- und Mittelschule Grassau und Rektor Otto Manzenberger von der Grund- und Mittelschule Unterwössen informieren über Aufbau und Arbeit von Schulverband Grassau und Schulverbund Achental. Die Rektoren berichten insbesondere über den aktuellen Stand und über die zukünftige Entwicklung im Schulverbund. Der Schulverbund regelt u.a. auch eine Verteilung der Schüler, um durch erforderliche Klassenstärken die Mittelschulen an den jeweiligen Standorten erhalten zu können.

Für den Erhalt der Mittelschule Unterwössen wird es erforderlich werden, dass Schüler aus Marquartstein diese zukünftig besuchen, um in den Klassen eine entsprechende Klassenstärke halten zu können. Über eine diesbezügliche Änderung der Schülerströme entscheidet zwar der Schulverbund, jedoch befürwortet und unterstützt der Gemeinderat eine entsprechende Entscheidung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Sanierung, Nutzungsänderung, Ausbau und Erweiterung auf insgesamt 4 Wohneinheiten des Anwesens Lanzing 1 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 610/1 - Einreichung von Austauschplänen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2021 ö 4

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen (Austauschpläne) und nach Kenntnis des neuerlichen Sachverhaltes des am 25.05.2020 zunächst durch den Gemeinderat abgelehnten Bauantrages, insbesondere, dass die Untere Bauaufsichtsbehörde diesen Antrag in der überarbeiteten Fassung vom 23.10.2020 als genehmigungsfähig erachtet, stimmt der Gemeinderat diesem Bauantrag auf Sanierung, Nutzungsänderung, Ausbau und Erweiterung auf insgesamt 4 Wohneinheiten des Anwesen Lanzing 1 im Außenbereich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

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5. Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage im Baukörper auf dem Grundstück Fl.-Nr. 490/6 im Ortsteil Streunthal.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2020 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2021 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 13.09.2021 ö 2

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und der Unterschreitung des Dachüberstandes in einem Teilbereich des nördlichen Daches sowie der Überschreitung der lichten Raumhöhe im Obergeschoss wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Streunthal“ ebenfalls zugestimmt. Aufgrund der Nähe zu einem Wald befindet sich das Bauvorhaben innerhalb der Baumfallzone; dies ist durch eine entsprechende Gebäudestatik zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit des Pflasters bei Stellplätzen, Zufahrt und Terrasse sollte das Datenblatt des Pflasters hierzu Bestandteil der Baugenehmigung werden.

Namentliche Nennung gem. Art 54 Abs. 1 Satz 3 GO: Zweite Bürgermeisterin Kraus stimmte gegen diesen Beschluss.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

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6. Tekturantrag zum Anbau von zwei Abstellräumen an einem Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1744/1 in Pettendorf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2021 ö 6

Beschluss

Gemeinderat Moritz persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Moritz nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat Marquartstein diesem Tekturantrag gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des neuaufzustellenden Bebauungsplanes "Freiweidach Nord".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2021 ö 7

Beschluss

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB und des Art. 23 GO erlässt die Gemeinde Marquartstein folgende Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des neuaufzustellenden Bebauungsplanes “Freiweidach Nord“ in der Gemeinde Marquartstein:

§ 1
Zu sichernde Planung
Der Gemeinderat der Gemeinde Marquartstein hat in seiner Sitzung am 31.07.2017 beschlossen   für das in § 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird gemäß des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Marquartstein vom 08.02.2021 eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Geltungsbereich des neuaufzustellenden Bebauungsplanes “Freiweidach Nord” und umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. T. a. 156, T. a. 164, 165, 166/1, 167/1, 167/2, 167/3, 167/4, 167/5, 167/6, 167/7, T. a. 168, 168/1, T. a. 169, 175, 175/1, 175/2, 175/3, 175/4, 175/5, 175/7, 176/1, 177/1, 178/2, 179/1, 179/2, 179/3, 179/4, 180, T. a. 188, 188/4, 251/1, 260/2, 263, 263/1, 263/2, 264, 264/1, 264/2, 264/3, 264/4, 264/5, 264/7, 265, 266, 266/1, 267, 267/1, 267/2, 267/3, 267/4, 267/5, 268, 268/1, 268/2, 268/3, 268/4, 268/5, 268/6, 268/7, 268/8, 268/9 und 268/10 an der Freiweidacher Straße, Festenfeldstraße und am Griespointweg der Gemarkung Marquartstein.


§ 3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Marquartstein.
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltskosten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.


§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt am Tag der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe des Gutachtens über Kontrolle, Bestandsaufnahme und Pflegekonzept zum Mischwaldgürtel an der Lindenstraße, sowie Entscheidung über mögliche Maßnahmen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des Gutachtens des Büros Bauroth vom 29.12.2020 und hieraus insbesondere von den kostenintensiven Sicherungsmaßnahmen für den Mischwaldbestand.
 
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und/oder dem Kreisfachberater und angelehnt an die Vorschläge des Gutachtens vernünftige Maßnahmen zum Erhalt des Bestandes zu ergreifen, welche dem Schutzzweck des Bestandes zum einen und der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde zum anderen gerecht werden. Die Maßnahmen sind auf eine langfristige Naturverjüngung des Bestandes auszurichten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2021 ö informativ 9
Datenstand vom 24.02.2021 15:02 Uhr