Datum: 05.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Altes Bad Unterwössen
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:20 Uhr bis 23:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen.
3 Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes "Niedernfels Ost".
4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1945/7 an der Schloßstraße.
5 Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines ehem. Schafstalles samt Heulager sowie einer Schreinerwerkstatt zu zwei Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 497 an der Schlechinger Straße in Laimgrub.
6 Bauantrag auf Anbau eines Balkons am bestehenden Anwesen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 497 an der Schlechinger Straße in Laimgrub.
7 Bauantrag auf Errichtung einer Unterstellmöglichkeit für zwei KFZ mit Waschküche und Gartenküche sowie Abstellräumen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 523 an der Schlechinger Straße.
8 Bauantrag auf Neubau einer Gewerbehalle mit KFZ-Werkstatt, Immobilienbüro, Wohnmobilvermietung mit Eigentumswohnung und Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 306 im eingeschränkten Gewerbegebiet Marquartstein Nord an der Windeckstraße.
9 Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 380/2 an der Pettendorfer Straße gemäß § 13a BauGB - Änderungsbeschluss.
10 Änderung des Bebauungsplanes "Niedernfels" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2403/10 an der Lindenstraße gemäß § 13a BauGB - Änderungsbeschluss.
11 Änderung des Bebauungsplanes "Freiweidach" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 270/3 an der Freiweidacher Straße gemäß § 13a BauGB - erneuter Änderungsbeschluss.
12 Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 378/9 am Glasererweg gemäß § 13a BauGB - Satzungsbeschluss.
13 Bekanntgabe von isolierten Befreiungen, Freistellungen und Baugenehmigungen.
14 Entscheidung über die Gestaltung der Pflasterflächen für den Bauabschnitt 1.
15 Antrag auf eine gesundheitsverträgliche Digitalisierung der Gemeinde Marquartstein (Antrag zum Thema 5G).
16 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
17 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö informativ 1
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö informativ 2
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3. Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes "Niedernfels Ost".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö 3

Beschluss

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB und des Art. 23 GO erlässt die Gemeinde Marquartstein folgende Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes “Niedernfels Ost“ in der Gemeinde Marquartstein:

§ 1
Zu sichernde Planung
Zur Sicherung der Planung für den Bebauungsplan „Niedernfels Ost“ wird gemäß des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Marquartstein vom 05.07.2021 eine Veränderungssperre erlassen.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Niedernfels Ost” und umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. T. a. 1908/3, 1945, 1945/1, 1945/4, 1945/5, 1945/7, 1945/8, 1945/9, T. a. 1947/2, 1951, 1951/1, 1951/2, 1951/3, 1951/4, 1951/5, T. a. 1953, T. a. 1954, T. a. 1954/1 und 2442/7 an der Schloßstraße und am Jägerweg der Gemarkung Marquartstein.

§ 3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Marquartstein.
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltskosten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt am Tag der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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4. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1945/7 an der Schloßstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö 4
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2021 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2021 ö 5

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung des Antrages auf Vorbescheid und nach Kenntnis des nachfolgenden Sachverhaltes:
  1. Es besteht eine grundsätzliche Bereitschaft zur Abtretung des Straßengrundes, jedoch sind noch keine Notarverträge erstellt worden,  
  2. Das Landratsamt Traunstein hat die offenen Punkte hinsichtlich der grundbuchrechtlichen Erschließung, der Erbringung des Wasseranschlusses durch den Wasserbeschaffungsverband Piesenhausen und der erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis noch nicht geklärt und damit noch keine abschließende Genehmigungsfähigkeit festgestellt,
  3. Eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Niedernfels Ost“ zur Sicherung der Planung erlassen wurde,
stimmt der Gemeinderat diesem Antrag nicht zu.  
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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5. Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines ehem. Schafstalles samt Heulager sowie einer Schreinerwerkstatt zu zwei Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 497 an der Schlechinger Straße in Laimgrub.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö 5

Beschluss

Gemeinderat Entfellner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Entfellner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Nach Durchsicht und Prüfung des Antrages auf Vorbescheid zum Einbau von zwei Ferienwohnungen stimmt der Gemeinderat diesem gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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6. Bauantrag auf Anbau eines Balkons am bestehenden Anwesen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 497 an der Schlechinger Straße in Laimgrub.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö 6

Beschluss

Gemeinderat Entfellner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Entfellner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Nach Durchsicht und Prüfung des Bauantrages zum Anbau eines Balkons stimmt der Gemeinderat diesem gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bauantrag auf Errichtung einer Unterstellmöglichkeit für zwei KFZ mit Waschküche und Gartenküche sowie Abstellräumen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 523 an der Schlechinger Straße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö 7

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung des Bauantrages stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben grundsätzlich zu. Der Entwässerungsplan ist unzureichend, da die Oberflächenentwässerung nicht dargestellt ist. Hinsichtlich des Wasseranschlusses ist ein Neuanschluss oder ein interner Anschluss über den Bestand möglich.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

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8. Bauantrag auf Neubau einer Gewerbehalle mit KFZ-Werkstatt, Immobilienbüro, Wohnmobilvermietung mit Eigentumswohnung und Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 306 im eingeschränkten Gewerbegebiet Marquartstein Nord an der Windeckstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö 8

Beschluss

Gemeinderat Aigner persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Aigner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erklärt der Gemeinderat zunächst, dass für das als Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 BayBO vorgelegte Bauvorhaben, das Genehmigungsverfahren durchzuführen und als Antrag auf Baugenehmigung zu behandeln ist, da gemäß Art. 58 Abs. 1 Nr. 2 BayBO das Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eingeschränktes Gewerbegebiet Marquartstein Nord“ entspricht.
Der Gemeinderat stimmt daraufhin diesem Bauvorhaben grundsätzlich zu. Hinsichtlich des Einbaus eines Quergiebels und hinsichtlich der abweichenden Dachneigung des Quergiebels wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eingeschränktes Gewerbegebiet Marquartstein Nord“ ebenfalls grundsätzlich zugestimmt. Ein entsprechender Befreiungsantrag fehlt jedoch bei den vom Landratsamt Traunstein zur Verfügung gestellten Unterlagen und wurde vom Planer per Email am 01.07.21 übersandt. Ferner fehlt für die Kfz-Werkstatt ein schalltechnisches Prüfungsgutachten gemäß Nr. 14 Abs. 3 der Festsetzungen durch Text des Bebauungsplanes „Eingeschränktes Gewerbegebiet Marquartstein Nord“ (Nach Absprache mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde kann auf das Prüfungsgutachten nur dann verzichtet werden, wenn offensichtlich ist, dass es sich um einen nicht störenden, geräuscharmen Betrieb wie bspw. ein Büro handelt; Nr. 14 Abs. 3 Satz 4 der Festsetzungen durch Text). Weiters fehlen ein Entwässerungsplan für Schmutz- und Regenwasser sowie ein Nachweis über die versickerungsfähigen Materialien bei der Herstellung der Stellplätze (Nr. 15 der Festsetzungen durch Text). Es wird auch darauf hingewiesen, dass die GRZ-Berechnung unvollständig ist und sich lediglich auf das Gebäude bezieht, ohne Einrechnung der Zufahrten und Stellplätze. Für die überdachte Terrasse über dem Obergeschosse ist ein Geländer vorzusehen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

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9. Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 380/2 an der Pettendorfer Straße gemäß § 13a BauGB - Änderungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö 9
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 13.09.2021 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 06.12.2021 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 380/2 an der Pettendorfer Straße gemäß dem Änderungsplan des Ing.-Büros Memminger, Marquartstein, in der Fassung vom 05.06.2021 samt Begründung zu ändern.
Der Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB).
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Änderung des Bebauungsplanes "Niedernfels" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2403/10 an der Lindenstraße gemäß § 13a BauGB - Änderungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.07.2020 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.07.2020 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.09.2020 ö 4
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.11.2020 ö 2
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö 7
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö 10
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2021 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2021 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 10.01.2022 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den Bebauungsplan „Niedernfels“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 2403/10 an der Lindenstraße gemäß dem Änderungsplan des Architekturbüros Dießbacher, Traunstein, in der überarbeiteten Fassung vom 14.06.2021 samt Begründung zu ändern.
Der Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB).
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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11. Änderung des Bebauungsplanes "Freiweidach" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 270/3 an der Freiweidacher Straße gemäß § 13a BauGB - erneuter Änderungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.06.2019 ö 2
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2019 ö 6
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 25.11.2019 ö 8
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö 11
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2021 ö 7
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 10.01.2022 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den Bebauungsplan „Freiweidach“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 270/3 an der Freiweidacher Straße gemäß dem Änderungsplan des Architekturbüros Schulte, Burgrieden, in der Fassung vom 21.05.2021 samt Begründung zu ändern.
Der Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB).
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Hinsichtlich der Straßengrundabtretung für Kreisstraße und Hofangerweg sind bis Satzungsbeschluss notarielle Vereinbarungen zu treffen.  
Nach Abschluss des Verfahrens ist die reduzierte Planung in die Bebauungsplanaufstellung „Freiweidach Süd“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 378/9 am Glasererweg gemäß § 13a BauGB - Satzungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2020 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö 12

Beschluss

Dem Gemeinderat wurde die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 19.05.2021 zur Kenntnis gebracht, Einwendungen wurden nicht erhoben; Hinweise beachtet.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches, den von der Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung im Institut für ökologische Forschung, Etting-Polling, Frau Prof. Dr. Ulrike Pröbstl-Haider, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 378/9 an der Pettendorfer Straße in der Fassung vom 11.03.2021 samt Begründung als Satzung.  
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. Bekanntgabe von isolierten Befreiungen, Freistellungen und Baugenehmigungen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö 13
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14. Entscheidung über die Gestaltung der Pflasterflächen für den Bauabschnitt 1.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 14

Beschluss 1

Zunächst beschließt der Gemeinderat, für den Bauabschnitt 1, Pflastersteine mit gebrochener Kante anstatt einer Ausführung mit gesägter Kante.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Gemeinderat hat die Musterfläche des ausgeschriebenen Pflasters (Großformat Pflasterstein „TETRAGO nativo“ der Fa. Godelmann; Farbe „muschelkalk“) für den Bauabschnitt 1 zur Kenntnis genommen und beschließt die Ausführung im BA1 gemäß der Musterfläche in der Farbe „Muschelkalk“. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, verschiedene Formate und damit einhergehend verschiedene Verlegearten abzufragen und solche einer einheitlichen Verlegung im Großformat vorzuziehen, sofern dies ohne unverhältnismäßig hohe Mehrkosten und Zeitverzögerungen möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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15. Antrag auf eine gesundheitsverträgliche Digitalisierung der Gemeinde Marquartstein (Antrag zum Thema 5G).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö beschließend 15

Beschluss

Die Gemeinde ist sich einerseits dem Versorgunganspruch der Bevölkerung an einer flächendeckenden und ausreichenden Versorgung mit Mobilfunk als auch der Vorsorge vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunk bewusst.

Über die technischen Sachverhalte sowie die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden wurden zahlreiche Informationen eingeholt und dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

Um beiden Zielen möglichst gerecht zu werden beschließt der Gemeinderat:

  • Höchste Priorität bei der Versorgung mit Breitband-Internet hat der weitere Ausbau von kabelgebundenen Anschlüssen (Glasfaser) bis in die Gebäude
  • bei Mobilfunk Sprachdiensten strebt die Gemeinde Marquartstein sowohl für private auch als gewerbliche Nutzer eine flächendeckende Versorgung bis in die Gebäude („indoor“) an
  • bei Mobilfunk Datendiensten hält die Gemeinde Marquartstein sowohl für private auch als gewerbliche Nutzer eine flächendeckende Versorgung außerhalb der Gebäude („outdoor“) für ausreichend
  • die Gemeinde kommt ihrem Vorsorgeauftrag nach, indem sie regelmäßig aktiv bei den Netzbetreibern nach Planungen zu zukünftigen Standorten für Funkmasten anfragt. In einem konkreten Planungsfall gilt dann als Zielvorgabe eine effiziente Versorgung bei gleichzeitiger Immissionsminimierung in enger Abstimmung mit der Gemeinde. Die gleichzeitige Nutzung von Standorten durch mehrere Netzbetreiber ist dabei zu fördern.
  • für Bereiche der Schulen und Kinderbetreuung bleibt die kabelgebundene Netzwerkverbindung weiterhin priorisiert, der bedarfsgerechte Einsatz mobiler Endgeräte per WLAN („Wireless Local Area Network“) ist notwendig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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16. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö informativ 16
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17. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.07.2021 ö informativ 17
Datenstand vom 28.07.2021 15:05 Uhr