Datum: 26.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Altes Bad Unterwössen
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Sportplatz" im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 194/T, 259/T und 260 im Ortsteil Freiweidach gemäß § 30 Abs. 1 BauGB; Aufstellungsbeschluss.
3 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbauprojekt MARO" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 259/T im Ortsteil Freiweidach gemäß § 12 BauGB; Aufstellungsbeschluss.
4 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Marquartstein für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 194/T, 251/T, 255/T, 258, 259 und 260 im Ortsteil Freiweidach der Gemeinde Marquartstein.
5 Bekanntgabe von Baugenehmigungen, Genehmigungsfreistellungen und isolierten Befreiungen.
6 Antrag TSV 1910 Marquartstein e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Mährobotern zur Rasenpflege.
7 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
8 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2021 ö informativ 1
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2. Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Sportplatz" im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 194/T, 259/T und 260 im Ortsteil Freiweidach gemäß § 30 Abs. 1 BauGB; Aufstellungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2021 ö 2
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2022 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2022 ö 2
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2022 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.04.2023 ö 2
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 194/T, 259/T und 260 im Ortsteil Freiweidach, der wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden durch eine landwirtschaftliche Fläche und ein Sportplatzgelände, 
im Süden durch eine landwirtschaftliche Fläche und den in Aufstellung befindlichen vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Wohnbauprojekt MARO“, 
im Osten durch den derzeitigen rechtskräftigen Bebauungsplan „Freiweidach“ (WA) bzw. dem künftigen Bebauungsplan „Freiweidach Nord“ (WA) und
im Westen durch die Tiroler Achen und den in Aufstellung befindlichen vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Wohnbauprojekt MARO“,
Die Umgrenzung dieses Gebietes ist im beiliegenden Entwurf, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, gekennzeichnet.

Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI) und Gewerbegebiet (GE) festgesetzt.

Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Mehrfamilienhäusern in kommunaler Verantwortung zu schaffen, ferner für Gebäude in denen Arbeiten und Wohnen gleichermaßen ermöglicht wird und schließlich für Gewerbebetriebe. 

Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Voraussetzungen hierzu sind gegeben. Für die Aufstellung von Bauleitplänen ist die Gemeinde in eigener Verantwortung  zuständig (§ 2 BauGB). Zweck des Bebauungsplan ist es, eine städtebauliche Ordnung mittels Festsetzungen zu schaffen (§ 8 Abs. 1 BauGB).

In der Gemeinde Marquartstein besteht ein erheblicher Bedarf nach Bauland, um darauf Mehrfamilienhäuser für Miet- oder Eigentumswohnungen errichten zu können aber auch für Gebäude in denen Wohnen und Arbeiten gleichermaßen möglich ist sowie für kleinere regionale Gewerbebetriebe. Diesem wird mit dieser Bebauungsplanaufstellung Rechnung getragen. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und umweltschützender Anforderungen erfolgen. Ferner wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB auf die Wohnbedürfnisse, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, der Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung, sowie den Anforderungen kostensparenden Bauens berücksichtigt. Insbesondere werden gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB die Bedürfnisse von Familien beachtet. Auch richtet man das Augenmerk auf die Fortentwicklung des vorhandenen Ortsteils gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB. Des Weiteren wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB den Belangen des Umweltschutzes Rechnung getragen, einerseits durch eine flächensparende Bebauung, andererseits durch noch festzusetzende und bereits vorbesprochene Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde. Darüber hinaus wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB den Belangen der Wirtschaft, insbesondere ihrer mittelständischen Struktur, und der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Rechnung getragen.       

Die Erschließung dieses Gebietes erfolgt durch eine noch zu errichtende öffentliche Straße, die an die Kreisstraße TS34 angebunden werden soll. Die Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung, sowie an die Abwasserentsorgung ist möglich.

Der Flächennutzungsplan ist entsprechend parallel zu ändern.  

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Architekturbüro Roland Richter, Freilassing, beauftragt. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat zu dem vom Architekturbüro Roland Richter, Freilassing, gefertigten Entwurf in der Fassung vom 23.07.2021 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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3. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbauprojekt MARO" im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 259/T im Ortsteil Freiweidach gemäß § 12 BauGB; Aufstellungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2021 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2022 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2022 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2022 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.04.2023 ö 3

Beschluss

Gemeinderat Entfellner persönlich beteiligt gemäß Art 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Entfellner nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbauprojekt MARO“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 259/T im Ortsteil Freiweidach, der wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Am Sportplatz“ (WA/MI/GE),
im Süden durch eine landwirtschaftliche Fläche,
im Osten durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Am Sportplatz“ (WA/MI/GE) und
im Westen durch die Tiroler Achen.
Die Umgrenzung dieses Gebietes ist im beiliegenden Entwurf, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, gekennzeichnet.

Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.

Erfordernis und Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbauprojekt MARO“ ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens der ‚MARO Genossenschaft für ein selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen eG‘ zu schaffen. Diese beabsichtigt 4 Gebäude mit rund 25 Wohnungen für alle Altersgruppen mit integrierter Demenz-Wohngemeinschaft zu errichten. 

Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Voraussetzungen hierzu sind gegeben. Für die Aufstellung von Bauleitplänen ist die Gemeinde in eigener Verantwortung  zuständig (§ 2 BauGB). Zweck des Bebauungsplan ist es, eine städtebauliche Ordnung mittels Festsetzungen zu schaffen (§ 8 Abs. 1 BauGB).

In der Gemeinde Marquartstein besteht ein erheblicher Bedarf nach günstigen Wohnraum in Mietverhältnissen. Diesem wird mit dieser Bebauungsplanaufstellung Rechnung getragen. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und umweltschützender Anforderungen auch gegenüber künftiger Generationen erfolgen. Ferner wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB auf die Wohnbedürfnisse, der Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, den Anforderungen kostensparenden Bauens, sowie der Bevölkerungsentwicklung eingegangen und diese berücksichtigt. Insbesondere werden gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB die Bedürfnisse von Familien, jungen, alten und behinderten Menschen beachtet. Auch richtet man das Augenmerk auf die Fortentwicklung des vorhandenen Ortsteils gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB. Des Weiteren wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB den Belangen des Umweltschutzes Rechnung getragen, einerseits durch eine flächensparende Bebauung (dreigeschossig, ausgedehnte Grünflächen), andererseits durch noch festzusetzende und bereits vorbesprochene Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde.
     
Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt durch eine noch zu errichtende öffentliche Straße, die an die Kreisstraße TS34 angebunden werden soll. Die Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung, sowie an die Abwasserentsorgung ist möglich.
 
Der Flächennutzungsplan ist entsprechend parallel zu ändern.  

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Architekturbüro Roland Richter, Freilassing, beauftragt. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit zweistufiger Bürger- und Behördenbeteiligung und mit Umweltprüfung aufgestellt. Mit dem Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Kostenübernahme und zur Durchführung des Vorhabens  entsprechend  der  Vorhabenpläne,  die  im  Rahmen  des  Verfahrens  auszuarbeiten  und  abzustimmen  sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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4. 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Marquartstein für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 194/T, 251/T, 255/T, 258, 259 und 260 im Ortsteil Freiweidach der Gemeinde Marquartstein.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2021 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2022 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2022 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.11.2022 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.04.2023 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt den rechtsgültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Marquartstein für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 194/T, 251/T, 255/T, 258, 259, 260 und 262 im Ortsteil Freiweidach zu ändern. Der Änderungsbereich soll als allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI) und Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden sowie die bisherige Festsetzung der „Kampfbahn“ im nördlich verbleibenden Teil als landwirtschaftliche Fläche und als „Trainingsplatz/Spielplatz“. 
Mit der Erarbeitung der Änderungsplanung wird das Architekturbüro Roland Richter, Freilassing, beauftragt.
Nach Erstellung eines Planentwurfs werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen öffentlich dargelegt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe von Baugenehmigungen, Genehmigungsfreistellungen und isolierten Befreiungen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2021 ö 5
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6. Antrag TSV 1910 Marquartstein e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Mährobotern zur Rasenpflege.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2021 ö 6

Beschluss

Mit Schreiben vom 02.07.2021 teilte der TSV 1910 Marquartstein e.V. mit, dass die Beschaffung von 2 Mährobotern zur Rasenpflege des Sportplatzes beabsichtigt ist. Die Kosten werden 20.300 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer betragen. Der Sportverein bittet die Gemeinde um Gewährung eines Zuschusses in Höhe von ca. 50 % der Anschaffungskosten. Als Begründung für den Zuschuss wird angeführt, dass weitere Ausgaben in der nächsten Zeit anstehen, wie Ersatz Vereinsbus und Flutlichtanlage. Bereits die Kosten für die jährliche Rasenpflege belaufen sich auf ca. 2.500 bis 3.000 € pro Jahr. Zudem fehlen bereits das zweite Jahr in Folge Einnahmen aus dem Dorffest.

Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung des Sportvereines zu unterstützen und gewährt hierzu einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 €. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2021 nicht verfügbar, daher sind diese im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen und können insoweit erst im Haushaltsjahr 2022 ausbezahlt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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7. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2021 ö informativ 7
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8. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2021 ö informativ 8
Datenstand vom 19.10.2021 09:34 Uhr