Datum: 28.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marquartstein
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen.
3 Nachtragshaushaltsplan und Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde für das Jahr 2022.
4 Vorlage der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 2 GO.
5 Bauanfrage auf Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 316/4 an der Enzianstraße - überarbeitete Pläne.
6 Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 387/13 an der Geigelsteinstraße.
7 Bauantrag auf Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit durch Dachgeschossaufstockung und Neubau eines Doppelcarports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 388/2 an der Loitshauser Straße.
8 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neue Ortsmitte" der Gemeinde Marquartstein - Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
9 Bekanntgabe von freigestellten Bauvorhaben und Erteilung von isolierten Befreiungen.
10 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
11 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö informativ 1
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö informativ 2
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3. Nachtragshaushaltsplan und Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde für das Jahr 2022.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Nachtragshaushaltssatzung


der Gemeinde Marquartstein
(Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des Art. 68 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden




erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag 
des Haushaltsplanes einschl. 
der Nachträge

a) im 
Verwaltungshaushalt

EUR

EUR
gegenüber
bisher EUR
auf nunmehr
EUR verändert





die Einnahmen
473.000
0
7.437.750
7.910.750
die Ausgaben
504.800
31.800
7.437.750
7.910.750





b) im 
Vermögenshaushalt









die Einnahmen
803.200
0
4.871.000
5.674.200
die Ausgaben
903.200
100.000
4.871.000
5.674.200

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Vorlage der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 2 GO.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö informativ 4
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5. Bauanfrage auf Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 316/4 an der Enzianstraße - überarbeitete Pläne.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2022 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 08.04.2024 ö 3

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der überarbeiteten Planung beschließt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben bei Vorlage eines entsprechenden Bauantrages über das Landratsamt Traunstein zuzustimmen. Hinsichtlich der Situierung des Garagenkörpers außerhalb einer festgesetzten Umgrenzung für Nebengebäude/Garagen wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ sowie hinsichtlich der Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift bezüglich Dachüberstände ebenfalls zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

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6. Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 387/13 an der Geigelsteinstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2022 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö 6

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Planunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Geschoßflächenzahl (9%), der Baugrenzen, dem aus der Traufe entwickelten Quergiebel und der Dachneigungen wird auch einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ bzw. der örtlichen Bauvorschrift zugestimmt; zum Quergiebel generell ist noch eine Befreiung vom Landratsamt Traunstein nachzufordern. 
Hinsichtlich der Entwässerung mittels Sickerschachts ist noch eine Begründung vorzulegen, warum keine flächige Versickerung möglich ist sowie ein Nachweis, wie die Entwässerung der Stellplätze erfolgen soll. Bei Letzteren wird empfohlen, diese nicht unmittelbar an der künftigen Straße zu situieren, sondern zum problemloseren Ein- und Ausfahren hierfür einen entsprechenden Abstand einzuplanen.  
Bezüglich der Erschließung wird übergangsweise eine Kiesstraße angelegt. Die Straßenführung ist gemäß Bebauungsplan und bereits herausgemessenem Straßengrund im Eigentum der Gemeinde Marquartstein vorgegeben. Die Herstellung des Straßenteilstücks hin zur Bruckfeldstraße samt anschließender Widmung erfolgt zeitnah nach Fertigstellung des Gebäudes. Das Grundstück ist mit Wasserleitung (auf dem Grundstück) und Abwasserleitung (im herausgemessenen Straßenbereich) voll erschlossen.     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bauantrag auf Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit durch Dachgeschossaufstockung und Neubau eines Doppelcarports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 388/2 an der Loitshauser Straße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.09.2020 ö 3
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.11.2020 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö 7

Beschluss

Gemeinderat Fuchs persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Fuchs nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. 
Nach Durchsicht und Prüfung des Bauantrages stimmt der Gemeinderat diesem zu. Hinsichtlich der Überschreitung der seitlichen Wandhöhe des Hauptgebäudes auf max. 6,90 m (bislang max. 6,40 m, hergeleitet aus den festgesetzten Raumhöhen samt Aufbauten) sowie des Einbaus eines Quergiebels am Hauptgebäude samt Überschreitung der Dachneigungen wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ ebenfalls zugestimmt, soweit dies nach Ansicht des Landratsamtes Traunstein genehmigungsfähig erscheint. Dem Carport, der sich außerhalb von Umgrenzungen für Nebenanlagen/Garagen befindet, wird nicht zugestimmt, da eine Überbauung des Wasserhausanschlusses damit verbunden ist. Befreiungsanträge für die Überschreitung der seitlichen Wandhöhe, der Dachneigungen und des Quergiebels sind vom Landratsamt Traunstein noch nachzufordern sowie eindeutige Plan-/Antragsunterlagen bezüglich der seitlichen Wandhöhe.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neue Ortsmitte" der Gemeinde Marquartstein - Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö 8
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2023 ö 2
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2023 ö 3
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö 1
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.11.2023 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein hat am 06.12.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neue Ortsmitte“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. T. a. 291, T. a. 292, T. a. 293, T. a. 294, 352, 352/1, T. a. 352/2, T. a. 356/1, 357, 358, 358/1, 359, 360, 361, 362, 362/1, T. a. 478 und 482/1 im Ortszentrum von Marquartstein, der wie folgt umgrenzt ist: Im Norden, Süden, Osten und Westen durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Ortszentrum“ (MI), beschlossen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 17.12.2021.
 
Das Gebiet wird als Mischgebiet (MI) festgesetzt.

Erfordernis und Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neue Ortsmitte“ ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Vorhaben der Gemeinde Marquartstein und der ‚Lebensraum Tiroler Achen GmbH‘ für Wohn- und Gewerbenutzung, Wohnnutzung zum Teil EOF gefördert, zu schaffen. In den beabsichtigen 5 Gebäuden sollen rund 40 Wohnungen, davon 8-9 EOF, 4-5 Arztpraxen, eine Apotheke und 2 Gewerbeeinheiten entstehen sowie eine Tiefgarage mit 74 Stellplätzen. 

Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Voraussetzungen hierzu sind gegeben. Für die Aufstellung von Bauleitplänen ist die Gemeinde in eigener Verantwortung zuständig (§ 2 BauGB). Zweck des Bebauungsplanes ist es, eine städtebauliche Ordnung mittels Festsetzungen zu schaffen (§ 8 Abs. 1 BauGB).

In der Gemeinde Marquartstein besteht ein erheblicher Bedarf nach Bauland, um darauf Mehrfamilienhäuser für Miet- oder Eigentumswohnungen errichten zu können aber auch für Gebäude in denen Wohnen und Arbeiten gleichermaßen möglich ist sowie für kleinere regionale Gewerbebetriebe. Diesem wird mit dieser Bebauungsplanaufstellung Rechnung getragen. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und umweltschützender Anforderungen erfolgen. Ferner wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB auf die Wohnbedürfnisse, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, der Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung, sowie den Anforderungen kostensparenden Bauens berücksichtigt. Insbesondere werden gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB die Bedürfnisse von Familien beachtet. Auch richtet man das Augenmerk auf die Fortentwicklung des vorhandenen Ortszentrums gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB. Des Weiteren wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB den Belangen des Umweltschutzes Rechnung getragen, einerseits durch eine flächensparende Bebauung, andererseits durch noch festzusetzende und bereits vorbesprochene Maßnahmen hinsichtlich Grünflächen und Baumpflanzungen. Darüber hinaus wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB den Belangen der Wirtschaft, insbesondere ihrer mittelständischen Struktur, und der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Rechnung getragen.            

Die Erschließung des Mischgebietes erfolgt durch die bestehenden Ortstraßen Staudacher Straße und Schlechinger Straße und durch die Bundesstraße B305. Die Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung, sowie an die Abwasserentsorgung ist möglich.
 
Der Flächennutzungsplan weist diesem Bereich bereits als Mischgebiet (MI) aus, eine Änderung ist nicht erforderlich.  

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Planungsbüro Hohmann Steinert, Übersee, beauftragt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB).

Die nunmehr vom Planungsbüro Hohmann Steinert, Übersee, ausgearbeitete vorgelegte Planung in der Fassung vom 20.10.2022 samt Begründung mit integriertem Grünordnungsplan, Festsetzungen und Hinweise, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den Anlagen Relevanzprüfung Artenschutz, geotechnischer Bericht, verkehrstechnische Untersuchung, immissionsschutztechnisches Gutachten und Bemessungsbericht Überflutung wurden dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert. Daraufhin wurde festgelegt, zu dieser Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Unterrichtung der Öffentlichkeit) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Vorabbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe von freigestellten Bauvorhaben und Erteilung von isolierten Befreiungen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö informativ 9
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10. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö informativ 10
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11. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 28.11.2022 ö informativ 11
Datenstand vom 19.12.2022 17:16 Uhr