Datum: 16.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marquartstein
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Antrag auf Umbau und Sanierung der Anwesen Freiweidach 3 und 3a, Ausbau der Tenne und Einbau einer weiteren Wohneinheit auf den Grundstücken Fl.-Nr. 219/1 und /4.
3 Bauantrag auf Umbau und Aufstockung des Anwesens Breitensteinstr. 3 und Neubau einer 3-fach Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 395/1.
4 Konzeptplanung zum Neubau einer Vereinsküche in Holzbauweise auf dem Grundstück Fl.-Nr. 473.
5 Behandlung der Altablagerung Tiroler Ache II im Gebiet der Gemeinde Unterwössen.
6 Erweiterung der anteiligen Bezuschussung von Elternbeiträgen für Kinderkrippenplätze auch für Eltern, die ihre Kinder außerhalb von Marquartstein unterbringen müssen.
7 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
8 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2017 ö informativ 1
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2. Antrag auf Umbau und Sanierung der Anwesen Freiweidach 3 und 3a, Ausbau der Tenne und Einbau einer weiteren Wohneinheit auf den Grundstücken Fl.-Nr. 219/1 und /4.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2017 ö 2

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Umbau und Aufstockung des Anwesens Breitensteinstr. 3 und Neubau einer 3-fach Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 395/1.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2016 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2017 ö 3

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen, stimmt der Gemeinderat diesem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ ebenfalls zugestimmt.

Gemeinderätin Memminger persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Konzeptplanung zum Neubau einer Vereinsküche in Holzbauweise auf dem Grundstück Fl.-Nr. 473.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2017 ö 4

Beschluss

Nach Kenntnis der Planung und des Betriebskonzeptes befürwortet der Gemeinderat die Errichtung einer Vereinsküche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 473 (Auerbräuwiese) durch den GTEV Marquartstein-Piesenhausen e.V., Königlich privilegierte Feuerschützengesellschaft Marquartstein und der Musikkapelle Marquartstein. Die Errichtung des Gebäudes erfolgt durch die beteiligten Vereine in Eigenleistung. Die Gemeinde stellt die Grundstücksfläche für die Vereinsküche unentgeltlich zu Verfügung.
Der Gemeinderat beschließt zudem das Vorhaben finanziell mit Mitteln in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für den Baukörper ohne Einrichtung, jedoch maximal mit 70.000 € zu bezuschussen.
Als Gegenleistung für den Zuschuss ist der Gemeinde ein gleichberechtigtes Nutzungsrecht durch die beteiligten Vereine einzuräumen. Art und Umfang des Nutzungsrechtes, sowie die Aufteilung der Kosten für den Unterhalt sind vor Baubeginn in einer gesonderten Vereinbarung zu regeln. In der Vereinbarung ist festzuhalten, dass eine gewerbliche Nutzung der Vereinsküche ausgeschlossen ist.
Die Gemeinde wird die Maßnahme als LEADER-Projekt anmelden und versuchen eine Mitfinanzierung der Maßnahme über das Programm zu erreichen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2017 zu veranschlagen.

Gemeinderätin Memminger persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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5. Behandlung der Altablagerung Tiroler Ache II im Gebiet der Gemeinde Unterwössen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Aufforderung des Landratsamtes Traunstein zu einer Behandlung der Altablagerung „Tiroler Ache II“ im Rahmen einer Altlastensanierung. Die Gemeinde ist als ehemaliger Betreiber der Altablagerung für eine Behandlung zuständig. Die Gemeinde Marquartstein wird von der Möglichkeit gem. § 3 Abs. 5 BBodSchV Gebrauch machen und strebt eine Auskofferung und Entsorgung der Altlast aufgrund des festgestellten geringen Umfangs der Altablagerung an. Zuvor ist jedoch die Fördermöglichkeit der geplanten Maßnahme über den Unterstützungsfonds nach Art. 13a BayBodSchG zu klären.
Die Verwaltung wird beauftragt die Förderung der Maßnahme bei der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) zu beantragen. Das Vorgehen ist mit dem Landratsamt Traunstein und dem Wasserwirtschaft Traunstein abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Erweiterung der anteiligen Bezuschussung von Elternbeiträgen für Kinderkrippenplätze auch für Eltern, die ihre Kinder außerhalb von Marquartstein unterbringen müssen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2017 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt in Anlehnung der Beschlüsse vom 23.07.2007 und 25.08.2008 die anteilige Erstattung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kinderkrippenplätze im Kindergarten St. Veit, sofern diese Plätze belegt sind, auch in anderen anerkannten öffentlichen Einrichtungen in anderen Gemeinden. Die Erstattung erfolgt in Höhe der Differenz von dem Beitrag des Krippenplatzes zu dem entsprechenden Regelbeitrag für den Kindergartenplatz im Kindergarten St. Veit und sofern die Elternbeiträge nicht bereits durch andere öffentliche Mittel erstattet oder übernommen werden. Diese Regelung gilt nur für Kinder, welche mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind. Die Erstattung erfolgt weiterhin nur auf Antrag und unter Vorlage erforderlicher Nachweise. Da es sich bei dieser Leistung um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt, besteht auf die Leistung kein Rechtsanspruch. Die Leistung kann durch den Gemeinderat jederzeit geändert oder eingestellt werden. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2017 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2017 ö informativ 7
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8. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2017 ö informativ 8
Datenstand vom 02.02.2017 14:41 Uhr