Datum: 18.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marquartstein
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.-Nr. 2415 in Niedernfels gemäß den Entwürfen des Architekturbüros Plötzeneder.
3 Vorlage der Jahresrechnung 2016 gem. Art. 102 Abs. 2 GO.
4 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Gemeinde Marquartstein für das Haushaltsjahr 2016.
5 Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Marquartstein für das Haushaltsjahr 2016.
6 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 - Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
7 Bürgerbeteiligung - Vorstellung Arbeitskreis zum Aufbau eines Carsharing-Angebots in Marquartstein.
8 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2017 ö informativ 1
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2. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.-Nr. 2415 in Niedernfels gemäß den Entwürfen des Architekturbüros Plötzeneder.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2017 ö 2

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen lehnt der Gemeinderat diesen Antrag auf Bauleitplanung aus baurechtlichen, ortsplanerischen und strukturellen Gründen ab (Beschattungssituation, Ensembleschutz, Denkmalnähe, Ausgleichsproblematik, Erschließungsproblematik, unzulässige Länge einer Privatstraße, Schulnähe).

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern , die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

Nach sachgerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander besteht keine Erforderlichkeit für eine städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich. Im Gegenteil, der Gemeinderat kommt zu dem Ergebnis diesen Bereich im Wesentlichen in seiner Ursprünglichkeit zu erhalten. Insbesondere führen die rein fiskalischen Gründe der Antragsteller nicht zu der Notwendigkeit einer Bauleitplanung. Unabhängig davon besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Bauleitplanung (§ 1 Abs. 7 BauGB). Einer zusätzlichen Bebauung in diesem Bereich wird daher auch insgesamt nicht zugestimmt.

Das Grundstück mit dem darauf befindlichen Bestandsgebäude ist baurechtlich nur auf der Grundlage des § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen (bspw. evtl. mögliche Renovierung, untergeordnete Erweiterung oder Ersatzbau). Ein konkreter Antrag kann im Rahmen eines Vorbescheides in Abstimmung mit dem Landratsamt Traunstein, untere Bauaufsichtsbehörde, und in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde (Nähe zu einem Baudenkmal und einem Bodendenkmal) entsprechend geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Vorlage der Jahresrechnung 2016 gem. Art. 102 Abs. 2 GO.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2017 ö informativ 3
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4. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Gemeinde Marquartstein für das Haushaltsjahr 2016.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Gemeinde Marquartstein wurden bereits am 06. und 07. November 2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung 2016 ausführlich behandelt.
Der Gemeinderat genehmigt entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Rechnungsjahres 2016 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Marquartstein für das Haushaltsjahr 2016.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Die Jahresrechnung 2016 wurde am 06. und 07. November 2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung geprüft. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2016 wie folgt fest:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 - Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2017 ö beschließend 6

Beschluss

Erster Bürgermeister Scheck persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Erster Bürgermeister Scheck nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. Den Vorsitz führt zweite Bürgermeisterin Kraus.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 06. und 07. November 2017 die Jahresrechnung geprüft. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderätin Memminger, trägt dem Gemeinderat den Inhalt des Prüfberichts und das Ergebnis der Prüfung vor. Mit Beschluss vom 18. Dezember 2017 stellte der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung fest. Die Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Entlastung liegen vor.
Der Gemeinderat erteilt daraufhin dem ersten Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bürgerbeteiligung - Vorstellung Arbeitskreis zum Aufbau eines Carsharing-Angebots in Marquartstein.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von Inhalt, Zweck, Nutzen und Kosten der eingereichten Projektidee und setzt diesen Arbeitskreis im Sinne der Bürgerbeteiligungssatzung für die Ausarbeitung der Projektidee ein. Der Arbeitskreis wird legitimiert im Namen und im Auftrag der Gemeinde zu handeln, jedoch ohne Rechtsverbindlichkeit. Die Befugnisse des Ersten Bürgermeisters und des Gemeinderates bleiben insoweit unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2017 ö informativ 8
Datenstand vom 16.02.2018 09:20 Uhr