Datum: 27.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marquartstein
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen.
3 Bevorstehende Großprojekte in der Gemeinde - Vorstellung der Ergebnisse der Klausur des Gemeinderates und Entscheidung über die Durchführung der geplanten Maßnahmen.
4 Grundsatzentscheidung zum weiteren Vorgehen Kindergarten St. Veit.
5 Tekturantrag zum Bauantrag auf Erweiterung des Einfamilienhauses; Erweiterung um einen Raum im Erdgeschoß und um eine Terrasse auf dem Grundstück Fl.-Nr. 319/25 an der Enzianstraße.
6 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 103/3 in der Kleinen Ötz.
7 Antrag auf Ausweisung eines Baurechts auf dem Grundstück Fl.-Nr. 75/1 am Burg Cafe an der Alten Dorfstraße.
8 Bekanntgabe von freigestellten Bauvorhaben und Erteilung von isolierten Befreiungen.
9 Ausbau B307 - Stellungnahme der Gemeinde zur Vorentwurfsplanung des Staatlichen Bauamtes Traunstein.
10 Widmung der Straße zum Heizkraftwerk als beschränkt-öffentlichen Weg.
11 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
12 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö informativ 1
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö informativ 2
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3. Bevorstehende Großprojekte in der Gemeinde - Vorstellung der Ergebnisse der Klausur des Gemeinderates und Entscheidung über die Durchführung der geplanten Maßnahmen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Neben einer Vielzahl von Investitionsvorhaben, zu denen die Gemeinde gesetzlich oder privatrechtlich durch Verträge zur Durchführung verpflichtet ist oder deren Durchführung bereits beschlossen ist, stehen auch noch Maßnahmen wie Kindergarten und Grundschule (Neubau oder Sanierung/Erweiterung) sowie ein Bürgerhaus zur Entscheidung und Realisierung an. Da die Vorhaben aus organisatorischen und finanziellen Gründen nicht zeitgleich durchführbar sind, muss eine Reihenfolge der Durchführung der Projekte festgelegt werden.

Der Gemeinderat beschließt das Projekt Kindergarten vor dem Projekt Grundschule und erst anschließend das Projekt Bürgerhaus umzusetzen. Mit dem Projekt Kindergarten soll in 2023 begonnen werden. Das jeweils nächste Projekt soll gestartet werden, wenn dies organisatorisch und finanziell möglich ist, eine Fertigstellung des vorherigen Projekts ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat ist sich der Verantwortung zum Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit der Gemeinde bewusst und hat diese bei der Entscheidung in Abwägung mit den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt. Grundvoraussetzung für eine Realisierung der Projekte ist zudem eine stabile gesamtwirtschaftliche Lage, welche die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde nachhaltig gewährleisten kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Grundsatzentscheidung zum weiteren Vorgehen Kindergarten St. Veit.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat hat sich im Rahmen einer Ortseinsicht über den baulichen Zustand des Kindergartens St. Veit informiert und erachtet einen Neubau oder eine Komplettsanierung als dringend erforderlich. Mangels eines geeigneten gemeindeeigenen Grundstücks ist die Maßnahme am jetzigen Standort auf dem Grundstück der Kath. Kirchenstiftung durchzuführen. Die Gemeinde erklärt sich grundsätzlich bereit hierzu das Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechts zu übernehmen, sofern angemessene Konditionen vereinbart werden können.
Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit der Kath. Kirchenstiftung die Konditionen über das Erbbaurecht auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 
Zudem ist der Zustand des Bestandsgebäudes zu untersuchen und im Zuge einer Vorplanung ein Konzept mit einer Gegenüberstellung von Neubau und Sanierung/Erweiterung zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Tekturantrag zum Bauantrag auf Erweiterung des Einfamilienhauses; Erweiterung um einen Raum im Erdgeschoß und um eine Terrasse auf dem Grundstück Fl.-Nr. 319/25 an der Enzianstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 5

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. 
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze für Erdgeschossanbau und Terrassenüberdachung (diese wäre gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g) BayBO verfahrensfrei und bedürfte bei einer Einzelbeantragung lediglich einer isolierten Befreiung) wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ im Bereich Fischerwiesen antragskonform gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ebenfalls das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. 
Bezüglich der Überschreitung der max. Grundfläche von 40 m² für Garagen und Nebenanlagen sowie für die Dachneigung und Dacheindeckung wird für die Terrassenüberdachung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ im Bereich Fischerwiesen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB auch das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 103/3 in der Kleinen Ötz.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2016 ö beschließend 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö 2

Beschluss 1

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Hinsichtlich des Carports wird die Variante mit dem Pultdach favorisiert. Hinsichtlich des Abstandes des Carports zur Straße Kleine Ötz von nunmehr 70 cm besteht Einverständnis; einer Befreiung von der Stellplatzsatzung zu § 5 Abs. 2 Satz 2, dass ein Abstand von 3 Metern zur Straße eingehalten werden muss, wird gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO ebenfalls das Einvernehmen erteilt. Eine konkrete Beschreibung bezüglich der Versickerungsfähigkeit des Pflasters ist noch vorzulegen. Allen sonstigen Auflagen gemäß dem Beschluss des Gemeinderates Marquartstein vom 16.01.2023 wurde nachgekommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Beschluss 2

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Hinsichtlich des Carports wird nur für einen Einzelcarport mit einem Abstand von 3 m zur öffentlichen Straße gemäß Stellplatzsatzung § 5 Abs. 2 Satz 2 das Einvernehmen erteilt. Der Carport muss mit einem begrünten Pultdach versehen werden. Die Verlegung des Schmutzwasserhausanschlusses ist entsprechend anzupassen, sodass Abstände zu Straße und Carport gegeben sind. Hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung ist zu begründen, warum keine flächige Versickerung mit Rigolen erfolgen kann. Eine konkrete Beschreibung bezüglich der Versickerungsfähigkeit des Pflasters ist noch vorzulegen. Allen sonstigen Auflagen gemäß dem Beschluss des Gemeinderates Marquartstein vom 16.01.2023 wurde nachgekommen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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7. Antrag auf Ausweisung eines Baurechts auf dem Grundstück Fl.-Nr. 75/1 am Burg Cafe an der Alten Dorfstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 7

Beschluss

Gemeinderat Moritz persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderat Moritz nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. 
Nach Kenntnisnahme des Antrages stimmt der Gemeinderat diesem Antrag nicht zu. Aufgrund der Ortsrandlage in diesem Bereich und dem Herausragen eines entsprechenden Baurechts aus der Linie der bisherigen Bebauung, ist eine geordnete bauliche Entwicklung hier nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe von freigestellten Bauvorhaben und Erteilung von isolierten Befreiungen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö informativ 8
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9. Ausbau B307 - Stellungnahme der Gemeinde zur Vorentwurfsplanung des Staatlichen Bauamtes Traunstein.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Die Gemeinde befürwortet aufgrund des sehr schlechten Zustandes grundsätzlich den Ausbau der B 307. Hinsichtlich der Entwicklung der Planung gegenüber den ersten Entwürfen wird die erfolgte Reduzierung der Straßenbreiten und Kurvenradien ausdrücklich begrüßt. Positiv wird auch die Planung eines straßenbegleitenden Radweges gesehen.

Mit der bestandsnahen Linienführung zwischen der Anschlussstelle Raiten und Donau besteht ebenfalls Einverständnis. Die Beseitigung der Unstetigkeitsstelle zwischen km 0-250 und 0+100 ist aus Sicht der Gemeinde Marquartstein nicht notwendig.

Die Linienführung ab dem Ortsteil Donau (km 0+500) bis ca. km 0+900 führt aufgrund der großen Kurvenradien zu einer nahezu geradlinigen Durchdringung der dortigen Geländeerhebungen. Die erforderlichen Geländeeinschnitte stellen einen massiven Eingriff in die Natur dar und beeinträchtigen das intakte Landschaftsbild in diesem Bereich. Eine Planung auf Basis einer geringeren zulässigen Fahrgeschwindigkeit und damit reduzierter Haltesichtweiten würde eine wesentlich verträglichere Durchwegung des Geländes ermöglichen und aufgrund eines geringeren baulichen Aufwandes auch die Kosten für Bau und Unterhalt reduzieren. 
Darüber hinaus wäre in diesem Falle auch bereits ab Donau eine Weiterführung des Radweges auf der rechten Straßenseite denkbar, was zu einem Wegfall der Überquerung beim km 1+300 führen könnte.  

Im weiteren Verlauf des Ausbaues ab km 0+900 sind insbesondere jegliche Eingriffe, die möglicherweise negative Auswirkungen auf das Wasserschutzgebiet der Gemeinde haben könnten, zu unterlassen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich wird die Unfallrisiken und Gefahren für die Trinkwasserversorgung Marquartstein weiter verringern.
Hinsichtlich der geplanten Abgrabung zur Flutmulde wird gebeten, das Angebot des Grundstückseigentümers von Fl.Nr. 722 auf teilweise Abtragung der dort vorhandenen natürlichen Geländeerhebung zu prüfen.

Zum Ende der Ausbaustrecke hin sollten zum Übergang auf den innerörtlichen Bereich bauliche Maßnahmen dafür sorgen, dass überhöhte Fahrgeschwindigkeiten in diesem Bereich verhindert werden.                 

Die Bedenken bzw. Anregungen der Grundstücksanlieger auf dem Gemeindegebiet Marquartstein werden als Anhang dieser gemeindlichen Stellungnahme gesammelt an das Staatliche Bauamt Traunstein weitergeleitet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Widmung der Straße zum Heizkraftwerk als beschränkt-öffentlichen Weg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 10

Beschluss 1

Vor der Widmung hat der Gemeinderat eine Bezeichnung (Straßennamen) für die zu widmende Straße festzulegen. Der Gemeinderat beschließt für die Straße zum Heizwerk die Bezeichnung „Am Heizwerk“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Beschluss 2

Zum 1. Mai 2023 beabsichtigt der Gemeinderat Marquartstein die für das Heizwerk Marquartstein neu zu bauende Straße „Am Heizwerk“ von der Eimündung in die Bundesstraße B305 (Fl.-Nr. 309) bis zur Einmündung in den nicht gewidmeten Feld- und Waldweg am Achendamm der Tiroler Achen (Fl.-Nr. 1484/16) als beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen. 
Der beschränkt-öffentliche Weg besteht aus der Fl.-Nr. T. a. 1813. Die Widmung ist durch den 1. Bürgermeister durch Eintragung im Bestandsverzeichnis zu erlassen (Länge des beschränkt-öffentlichen Weges: 130 m).
Widmungsbeschränkungen: Verbot für Fahrzeuge aller Art (VZ-Nr. 250). Betriebs- und Versorgungsdienst frei (VZ-Nr. 1026-39).
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö informativ 11
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12. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö informativ 12
Datenstand vom 10.08.2023 08:14 Uhr