Datum: 22.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marquartstein
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 298 an der Staudacher Straße.
2 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 103/3 in der Kleinen Ötz.
3 Bauantrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2160/9 an der Straße Am Wetterkreuz.
4 Bauantrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2160/7 an der Straße Am Wetterkreuz.
5 Widmung der Straße im Bereich des Wohnbauprojektes MARO in Freiweidach zur Ortstraße.
6 Widmung der Straße im Bereich des Sportplatzes in Freiweidach zur Ortstraße.
7 Antrag der Bergwacht Marquartstein auf Zuschuss für die Beschaffung eines Anhängers für das Quad.
8 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
9 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 298 an der Staudacher Straße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2022 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 13.02.2023 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö 1
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2023 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 4

Beschluss 1

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag grundsätzlich sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der Geschoßflächenzahl (0,495 statt 0,45) und der Abweichung von der Bautengruppe C (Kniestockhäuser) wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ antragskonform gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ebenfalls das Einvernehmen erteilt.
Bezüglich der Dachneigung (Hauptgebäude 25° statt 24°, Fahrradunterstand 10° statt 18°), Dachüberstand (Hauptgebäude 1,60 m an der Giebelseite Front statt mind. 2,00 m [Variante 2 – Dachüberstand 1,60 m an allen Seiten], Fahrradunterstand kein Dachüberstand an der Grenze nach Norden statt mind. 80 cm), Dachform (Fahrradunterstand statt Satteldach nunmehr Pultdach), Holzanteil Außenverkleidung, wird für die Abweichungen von der örtlichen Bauvorschrift gemäß Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO auch das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.
Die Größe der Stellplätze entspricht zum Teil nicht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung und sind noch anzupassen (§ 5 Abs. 8). 
Die ansonsten noch fehlenden Unterlagen sind dem Landratsamt Traunstein noch vorzulegen (Katasterauszug zur Bauvorlage, Angaben zur Versickerungsfähigkeit der versiegelten Flächen). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Beschluss 2

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erachtet der Gemeinderat die geplante Bebauung als nach wie vor zu massiv. Der Gemeinderat beschließt an der festgesetzten Geschoßflächenzahl von 0,45 festzuhalten und einer 10%igen Überschreitung im Befreiungswege nicht zuzustimmen. Die Planung ist entsprechend zu reduzieren.       

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 103/3 in der Kleinen Ötz.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2016 ö beschließend 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö 6
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö 2

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Aufgrund des beträchtlichen Gefälles im Bereich der Grundstückseinfahrt ist vor der Straße auf dem Grundstück zusätzlich eine Entwässerungsrinne (AKO-Trennrinne) vorzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2160/9 an der Straße Am Wetterkreuz.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2022 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö 3

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. 
Analog dem genehmigten Ursprungsantrag wird hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze durch das Hauptgebäude (Drehung), der Überschreitung der Umgrenzung für Nebengebäude bei der Garage, der Überschreitung der Grundfläche (+10%) und der reduzierten Dachüberstände für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Winklfeld“ gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ebenfalls das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.  
Bezüglich des Entwässerungsplanes wird nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der erstmaligen Erschließung des Gesamtgrundstückes, das nunmehr real geteilt wurde, für einen weiteren Grundstücksanschluss an die Abwasseranlage kein Rechtsanspruch besteht. Sollte dieser in Zukunft gewünscht sein, ist er auf eigene Kosten der Antragstellerin herzustellen. Ansonsten besteht die Möglichkeit der Eintragung einer Grunddienstbarkeit für das Leitungsrecht auf dem jeweils anderen Grundstück.  
Die Antragstellerin wird insbesondere hinsichtlich der versiegelten Pflasterflächen auf eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung nach NWFreiV (Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser) und TRENGW (Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser) hingewiesen.

  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2160/7 an der Straße Am Wetterkreuz.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö 4

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. 
Analog dem genehmigten Ursprungsantrag wird hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze durch das Hauptgebäude (Drehung), der Überschreitung der Umgrenzung für Nebengebäude bei der Garage, der Überschreitung der Grundfläche (+10%) und der reduzierten Dachüberstände für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Winklfeld“ gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ebenfalls das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.  
Bezüglich des Entwässerungsplanes wird nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der erstmaligen Erschließung des Gesamtgrundstückes, das nunmehr real geteilt wurde, für einen weiteren Grundstücksanschluss an die Abwasseranlage kein Rechtsanspruch besteht. Sollte dieser in Zukunft gewünscht sein, ist er auf eigene Kosten der Antragstellerin herzustellen. Ansonsten besteht die Möglichkeit der Eintragung einer Grunddienstbarkeit für das Leitungsrecht auf dem jeweils anderen Grundstück.  
Die Antragstellerin wird insbesondere hinsichtlich der versiegelten Pflasterflächen auf eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung nach NWFreiV (Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser) und TRENGW (Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser) hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Widmung der Straße im Bereich des Wohnbauprojektes MARO in Freiweidach zur Ortstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö 5

Beschluss 1

Vor der Widmung hat der Gemeinderat eine Bezeichnung (Straßennamen) für die zu widmende Straße festzulegen. Der Gemeinderat beschließt für die Straße die Bezeichnung „Kindlwandstraße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zum 1. Juli 2023 beabsichtigt der Gemeinderat Marquartstein die neu zu bauende Straße „Kindlwandstraße“ die unter anderem zum Wohnbauprojekt MARO führt von der Eimündung in die Kreisstraße TS34 (Fl.-Nr. 188) bis zum nordwestlichen Kreisverkehr und zum südwestlichen Wendehammer als Ortsstraße zu widmen. 
Die Ortstraße besteht derzeit aus den Fl.-Nrn. T. a. 259 und T. a. 260; nach Vermessung ist die konkrete Fl.-Nr. in der Eintragungsverfügung und im Bestandsverzeichnis zu konkretisieren. Die Widmung ist durch den 1. Bürgermeister durch Eintragung im Bestandsverzeichnis zu erlassen (Länge der Ortstraße: 200 m).
Widmungsbeschränkungen: keine.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Widmung der Straße im Bereich des Sportplatzes in Freiweidach zur Ortstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö 6

Beschluss 1

Vor der Widmung hat der Gemeinderat eine Bezeichnung (Straßennamen) für die zu widmende Straße festzulegen. Der Gemeinderat beschließt für die Straße die Bezeichnung „Bäckerbauerstraße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zum 1. Juli 2023 beabsichtigt der Gemeinderat Marquartstein die neu zu bauende Straße „Bäckerbauerstraße“ die zu den Misch- und Gewerbegebietsbereich führt von der Eimündung in die Kreisstraße TS34 (Fl.-Nr. 188) bis zum nordwestlichen Kreisverkehr als Ortsstraße zu widmen. 
Die Ortstraße besteht derzeit aus den Fl.-Nrn. T. a. 259 und T. a. 260; nach Vermessung ist die konkrete Fl.-Nr. in der Eintragungsverfügung und im Bestandsverzeichnis zu konkretisieren. Die Widmung ist durch den 1. Bürgermeister durch Eintragung im Bestandsverzeichnis zu erlassen (Länge der Ortstraße: 100 m).
Widmungsbeschränkungen: keine.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Antrag der Bergwacht Marquartstein auf Zuschuss für die Beschaffung eines Anhängers für das Quad.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö beschließend 7

Beschluss

Die Gemeinde Marquartstein liegt im Dienstgebiet der Bergwacht Marquartstein. Die Erforderlichkeit zur Anschaffung eines Anhängers für das Rettungs-Quad wird anerkannt. Aufgrund der Haushaltssituation wird sich die Gemeinde Marquartstein mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 500,00 € beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

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8. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö informativ 8
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9. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 22.05.2023 ö informativ 9
Datenstand vom 10.08.2023 08:29 Uhr