Datum: 18.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marquartstein
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Bauantrag auf Neubau eines Dreifamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 338/9 an der Pettendorfer Straße.
3 Zustimmung zur Änderung des Mietvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und der Gemeinde Marquartstein über die Überlassung des Streunthaler Hofes zur Unterbringung von Flüchtlingen.
4 Widmung "Treffpunkt Marquartstein" als öffentliche Einrichtung.
5 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
6 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö informativ 1
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2. Bauantrag auf Neubau eines Dreifamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 338/9 an der Pettendorfer Straße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö 2

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Bauantragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Bauvorhaben grundsätzlich sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Hinsichtlich der Überschreitung der Umgrenzung für Garagen und Nebengebäude sowie der geringfügigen Überschreitung der Baugrenzen und der Überschreitung der seitlichen Wandhöhe wird für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ antragskonform gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ebenfalls das Einvernehmen erteilt. Ein separater Entwässerungsplan ist noch vorzulegen. Bezüglich der versiegelten Flächen Garagenvorplatz, Stellplätze, Terrasse wurden keine Angaben hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit gemacht. Entsprechende Nachweise sind noch vorzulegen; es wird auf die Einhaltung der textlichen Festsetzung Nr. 6 hinsichtlich des Versiegelungsgrades hingewiesen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Zustimmung zur Änderung des Mietvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und der Gemeinde Marquartstein über die Überlassung des Streunthaler Hofes zur Unterbringung von Flüchtlingen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Änderung des Mietzweckes im Mietverhältnis zwischen Freistaat Bayern und der Gemeinde über die Überlassung des Streunthaler Hofes zu. § 2 Mietzweck erhält folgende Fassung: „Die Vermietung erfolgt zu Wohnzwecken als Wohngemeinschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.“ Im Übrigen bleibt es bei einer Verlängerung für ein weiteres Jahr bis 31.12.2024 zu den ausgehandelten Konditionen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Widmung "Treffpunkt Marquartstein" als öffentliche Einrichtung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Die Gemeinde Marquartstein widmet gemäß Art. 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist, den 
„Treffpunkt Marquartstein“

in der Staudacher Straße 8 in Marquartstein als öffentliche Einrichtung wie folgt:

1. Widmung 

1.1 Zur Förderung des sozialen Zusammenhaltes und der lebendigen Dorfgemeinschaft, des Kulturlebens, der sozialen und anderer im öffentlichen Interesse liegenden Aktivitäten stellt die Gemeinde Marquartstein die Räume des Treffpunkts Marquartstein als eine der Öffentlichkeit dienende Einrichtung zur Verfügung. 

1.2 Eine Benutzung der Räume des Treffpunkts für Veranstaltungen, die ganz oder teilweise gewerblichen oder politischen oder religiösen Veranstaltungen dienen, ist ausgeschlossen. 

1.3 Die Benutzung des Treffpunkts kann insbesondere abgelehnt oder nur unter Auflagen gestattet werden, wenn 
a) die Kapazität nicht ausreicht, 
b) die Nutzung mit dem Zweck der Einrichtung nicht vereinbar ist, 
c) durch die Nutzung eine übermäßige Abnutzung oder Schädigung des Treffpunkts oder der Einrichtung droht, 
d) oder der Nutzer nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung und Benutzung bietet. 

2. Benutzungsverhältnis 

Die Benutzung der Räume im Treffpunkt erfolgt auf der Grundlage privaten Rechts. Die Nutzung der Räume wird durch das Quartiersmanagement organisiert. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer Nutzungsordnung. Die Verwaltung wird zur Ausarbeitung und zum Vollzug der Nutzungsordnung ermächtigt.

3. Benutzungsentgelt 

Für die Nutzungen, die ein offenes Angebot darstellen müssen, wird kein Benutzungsentgelt erhoben. Es können jedoch Kautionen vorgesehen werden, über die die Verwaltung entscheidet. 

4. Zeitraum der Widmung 

Die Widmung gilt ab 01.01.2024 und ist unbefristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö informativ 5
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6. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö informativ 6
Datenstand vom 23.01.2024 14:57 Uhr