Datum: 03.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marquartstein
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen.
3 Bauantrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Lagerräume im Erdgeschoss in Wohnräume als zweite Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 64 an der Alten Dorfstraße.
4 Bauantrag auf Nutzungsänderung des Wohnhauses - davon drei Zimmer mit jeweils zwei Betten für Feriengäste auf dem Grundstück Fl.-Nr. 45 an der Burgstraße.
5 Bekanntgabe von freigestellten Bauvorhaben und Erteilung von isolierten Befreiungen
6 Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform 2025.
7 Widmung der Hochplattenbahn als öffentliche Einrichtung, Einstufung als Regiebetrieb und Festlegung der allgemeinen Beförderungsbedingungen.
8 Festlegung der Fahrpreise der Hochplattenbahn für den Zeitraum ab Wintersaison 2024/2025.
9 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
10 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.06.2024 ö informativ 1
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.06.2024 ö informativ 2
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3. Bauantrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Lagerräume im Erdgeschoss in Wohnräume als zweite Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 64 an der Alten Dorfstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.06.2024 ö 3

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Antragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu dieser Nutzungsänderung sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Hinsichtlich der textlichen Festsetzung Nr. 3 des Bebauungsplanes „Altes Dorf“ (3 m Mindestabstand von Balkonen zur Grundstücksgrenze) erteilt der Gemeinderat Befreiung gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Es wird auf die Bestimmungen des Melderechtes sowie die örtliche Fremdenverkehrssatzung hingewiesen, was die Nutzung der Wohnung anbelangt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Nutzungsänderung des Wohnhauses - davon drei Zimmer mit jeweils zwei Betten für Feriengäste auf dem Grundstück Fl.-Nr. 45 an der Burgstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.06.2024 ö 4
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5. Bekanntgabe von freigestellten Bauvorhaben und Erteilung von isolierten Befreiungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.06.2024 ö informativ 5
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6. Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform 2025.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.06.2024 ö informativ 6

Beschluss

Der Gemeinderat wird über den Inhalt des Rundschreibens des Bayerischen Gemeindetages vom 16.05.2024 informiert. 
Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Berechnungen zur Aufkommensneutralität der Grundsteuer durchzuführen und dem Gemeinderat einen Vorschlag zum Hebesatz zu unterbreiten, sowie einen Entwurf einer Hebesatzsatzung vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Widmung der Hochplattenbahn als öffentliche Einrichtung, Einstufung als Regiebetrieb und Festlegung der allgemeinen Beförderungsbedingungen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.06.2024 ö beschließend 7

Beschluss 1

Die Gemeinde Marquartstein widmet gemäß Art. 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist, die
„Hochplattenbahn Marquartstein“

in der Schloßstraße 46 in Marquartstein als öffentliche Einrichtung wie folgt:

1. Widmung 
1.1 Zur Förderung des Tourismus, der Steigerung der Attraktivität der Gemeinde und zur Nutzung durch die Erholungssuchenden stellt die Gemeinde Marquartstein die Hochplattenbahn Marquartstein als eine der Öffentlichkeit dienende Einrichtung zur Verfügung. 

1.2 Die Hochplattenbahn Marquartstein wird als Regiebetrieb (Art. 88 Abs. 6 BayGO) geführt. 

1.3 Die Benutzung der Hochplattenbahn Marquartstein steht nicht nur Gemeindeangehörigen, sondern allen Personen offen. Eine Benutzung kann insbesondere abgelehnt oder nur unter Auflagen gestattet werden, wenn 
a) die Kapazität nicht ausreicht, 
b) höhere Gewalt, witterungsbedingte Verhältnisse oder ein Defekt einen Betrieb ausschließt,
c) eine beabsichtigte Nutzung mit dem Zweck und der Ausgestaltung der Einrichtung nicht vereinbar ist, 
d) oder der Nutzer nicht die erforderliche Geeignetheit für eine ordnungsgemäße Benutzung vorweist. 

2. Benutzungsverhältnis 
Die Benutzung der Hochplattenbahn Marquartstein erfolgt auf der Grundlage privaten Rechts und gemäß den allgemeinen Beförderungsbedingungen, welche durch den Gemeinderat festgelegt werden. Die Nutzung der Hochplattenbahn Marquartstein wird durch das Betriebspersonal geregelt. Das Betriebspersonal wird zum Vollzug der allgemeinen Beförderungsbedingungen ermächtigt.

3. Benutzungsentgelt 
Für die Benutzung wird ein Beförderungsentgelt erhoben. Die Festlegung der Höhe des Beförderungsentgelts erfolgt durch den Gemeinderat. 

4. Zeitraum der Widmung 
Die Widmung gilt ab 04.06.2024 und ist unbefristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt die allgemeinen Beförderungsbedingungen in der Fassung des heutigen Tages zur Kenntnis und beschließt diese zur verbindlichen Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Festlegung der Fahrpreise der Hochplattenbahn für den Zeitraum ab Wintersaison 2024/2025.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.06.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Benutzung der Hochplattenbahn folgende Fahrpreise ab der Wintersaison 2024/2025 und Sommersaison 2025:

1. Sommersaison:


Erwachsene
Erwachsene
Kinder
5 – 14 Jahre
Kinder
5 – 14 Jahre

alt
neu
alt
neu
Berg- und Talfahrt
12,00
14,00
8,00
9,00
Berg- oder Talfahrt (Einfache Fahrt)
  8,00
  9,00
5,00
6,00
Ermäßigte Berg- und Talfahrt mit Gästekarte oder für Gruppen
10,00
12,00
6,00
7,00










Familienkarten
alt
neu


Familienkarte Berg- und Talfahrt
32,00
37,00


Ermäßigte Familienkarte Berg- und Talfahrt mit Gästekarte
26,00
31,00


Familienkarte Berg- oder Talfahrt (Einfache Fahrt)
21,00
24,00








2. Wintersaison:


Erwachsene
Erwachsene
Kinder
5 – 14 Jahre
Kinder
5 – 14 Jahre

alt
neu
alt
neu
Tageskarte
20,00
23,00
14,00
15,00
Halbtageskarte
17,00
20,00
12,00
13,00
30-PunkteKarte
30,00
35,00
18,00
20,00
Bergfahrt
6 Punkte
6 Punkte
6 Punkte
6 Punkte
Talfahrt
6 Punkte
6 Punkte
6 Punkte
6 Punkte





Leihschlitten
5,00
10,00
5,00
8,00

3. Saisonkarte:


Erwachsene
Erwachsene
Kinder
5 – 14 Jahre
Kinder
5 – 14 Jahre

alt
neu
alt
neu
Saisonkarte (Mai bis einschl. Oktober)
100,00
120,00
45,00
55,00


Hinweise und Ermäßigungen: 

  • Alle Preise in Euro inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Bei ermäßigten Fahrpreisen gilt Ausweispflicht.
  • Jugendliche ab 15 Jahren zählen als Erwachsene.
  • Das zweite Kind und alle weiteren Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren einer Familie fahren im Rahmen der Familienkarte kostenfrei. 
  • Kinder unter 5 Jahren fahren in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen kostenfrei. 
  • Ermäßigte Fahrpreise gelten für Inhaber von gültigen Gästekarten und für Gruppen ab 15 Personen. Zusätzlich wird je 15 Personen eine kostenlose Fahrkarte im Wert der jeweiligen Kartenart gewährt (15 zahlen – 16 fahren). Nur gültig beim gemeinsamen Kauf aller Gruppentickets.
  • Ermäßigung für Schwerbehinderte ab GdB 50 eingetragener Schwerbehinderung oder eingetragenem Merkzeichen G und Ermäßigung für eingetragene Begleitperson von Schwerbehinderten nur gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises: Berg- und Talfahrt zu 9,00 € je Person. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.06.2024 ö informativ 9
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10. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 03.06.2024 ö informativ 10
Datenstand vom 06.08.2024 08:11 Uhr