Datum: 05.08.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marquartstein
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen.
3 Loitshauser Straße - Gestaltung Fahrradunterstand am Rathaus.
4 Grundsatzentscheidung über die Beschaffung von Stadtmobiliar für den Gemeindebereich.
5 Festlegung eines pauschalen Verrechnungssatzes über die Aufteilung der Kosten für die Herstellung einer geschlossenen Asphaltdeckschicht nach Verlegung von Fernwärme und Glasfaserleerrohrinfrastruktur.
6 Widmung "Prinzregentensaal" als öffentliche Einrichtung.
7 Festlegung der Benutzungsordnung zur Nutzung des Prinzregentensaales.
8 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
9 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2024 ö informativ 1
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2024 ö informativ 2
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3. Loitshauser Straße - Gestaltung Fahrradunterstand am Rathaus.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Gestaltungsvorschlag für einen Fahrradunterstand entsprechend den Ausführungen in der Gemeinde Aschau und Unterwössen, Ortsteil Brem, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung aufgrund der bevorstehenden sitzungsfreien Zeit mit der Planung eines Fahrradunterstandes in Anlehnung an diese Modelle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Grundsatzentscheidung über die Beschaffung von Stadtmobiliar für den Gemeindebereich.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat hat sich intensiv mit der Gestaltung des zu beschaffenden Stadtmobiliars für das Ortszentrum, sowie für Aufenthaltsbereiche innerhalb der Gemeinde beschäftigt und beschließt als Bank ein Modell, angelehnt an das Modell Estiva der Firma Runge, zu beschaffen. Die Verwaltung wird beauftragt hierzu Rücksprache mit örtlichen Handwerksbetrieben zu halten.
Zunächst werden zeitnah Standorte und Anzahl der Gegenstände durch den Gemeinderat im Zuge einer Ortsbesichtigung festgelegt. Termin für die Ortsbesichtigung ist am Montag, 12.08.2024 um 18:00 Uhr am Rathaus.
Der Umfang sollte sich anhand der verfügbaren Haushaltsmittel der jeweiligen Maßnahme, wie Ortsdurchfahrt oder Loitshauser Straße orientieren. Separate Mittel für Stadtmobiliar sind im Haushalt 2024 nicht veranschlagt. 
Für die zukünftige Gestaltung von Ruhebänken außerhalb des geschlossenen Ortsgebietes, wie an Wanderwege und Aussichtsplätze, ist eine andere Gestaltung und ein anderes Modell denkbar und eine Entscheidung durch den Gemeinderat noch zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Festlegung eines pauschalen Verrechnungssatzes über die Aufteilung der Kosten für die Herstellung einer geschlossenen Asphaltdeckschicht nach Verlegung von Fernwärme und Glasfaserleerrohrinfrastruktur.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2024 ö beschließend 5

Beschluss

Mit Beschluss vom 07.08.2023 hat der Gemeinderat die Wärmeversorgung Marquartstein KU mit der Herstellung einer geschlossenen Asphaltdeckschicht für Straßen beauftragt, in denen Fernwärmeleitungen verlegt wurden. Diese Arbeiten werden nur in Straßen durchgeführt, in denen die Straßenoberfläche bereits vor Verlegung der Fernwärmeleitungen so schlecht war, dass die Gemeinde in naher Zukunft sowieso die Straßenoberfläche hätte erneuern müssen.

Damit die Aufteilung der Kosten nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht, beschließt der Gemeinderat einen pauschalierten Aufteilungssatz zwischen Gemeinde und KU wie folgt:

Der Graben für die Fernwärmeleitungen benötigt einschließlich eines Nachschneidens ca. 1,5 m Breite. Ausgehend von einer durchschnittlichen Straßenbreite von 5 m wären dies ca. 30 %. Die Gemeinde würde dann 70 % der Straßenoberfläche tragen, unter Berücksichtigung, dass im Graben der Fernwärmeleitungen auch die Glasfaserleerrohrinfrastruktur der Gemeinde mit verlegt wurde. Da jedes Grundstück mit Glasfaserleerrohren erschlossen wurde, führte dies zu zusätzlichen Öffnungen der Straßen, als dies für die Fernwärmeleitungen erforderlich gewesen wäre.

Da bei allen betroffenen Straßen in der Gemeinde eine durchschnittliche Breite der Straßenoberfläche von ca. 5 m angenommen werden kann, soll dieser Maßstab 30/70 bei allen durchgeführten Maßnahmen angewendet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Widmung "Prinzregentensaal" als öffentliche Einrichtung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Die Gemeinde Marquartstein widmet gemäß Art. 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist, den 
„Prinzregentensaal“

in der Loitshauser Straße in Marquartstein als öffentliche Einrichtung wie folgt:

1. Widmung 

1.1 Zur Förderung des sozialen Zusammenhaltes und der lebendigen Dorfgemeinschaft, des Kulturlebens, der sozialen und anderer im öffentlichen Interesse liegenden Aktivitäten stellt die Gemeinde Marquartstein den Prinzregentensaal als eine der Öffentlichkeit dienende Einrichtung zur Verfügung. 

1.2 Eine Nutzung steht nicht nur Gemeindeangehörigen, sondern allen Personen, Vereinen, Einrichtungen und Institutionen offen, soweit dies mit den Regelungen im Mietvertrag vereinbar ist. Politischen Parteien und Wählergruppen jedoch nur, wenn diese im Gemeindegebiet mit einem Ortsverband vertreten sind. Eine Benutzung der Räume des Prinzregentensaals für Veranstaltungen mit ganz oder teilweise religiösen Inhalt ist ausgeschlossen. 

1.3 Die Benutzung des Prinzregentensaals kann insbesondere abgelehnt oder nur unter Auflagen gestattet werden, wenn 
a) die Kapazität nicht ausreicht, 
b) die Nutzung mit dem Zweck der Einrichtung nicht vereinbar ist, 
c) durch die Nutzung eine übermäßige Abnutzung oder Schädigung des Prinzregentensaals oder der Einrichtung droht, 
d) oder der Nutzer nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung und Benutzung bietet. 

2. Benutzungsverhältnis 

Die Benutzung der Räume des Prinzregentensaals erfolgt auf der Grundlage privaten Rechts. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer Benutzungsordnung, die der Gemeinderat festlegt. Die Nutzung des Saales und der Räume wird durch die Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein organisiert. Die Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein wird zum Vollzug der Benutzungsordnung ermächtigt.

3. Benutzungsentgelt 

Für Nutzungen wird eine pauschale Saalmiete und eine Reinigungskostenerstattung erhoben. Saalmiete und Reinigungskostenerstattung wird in der Benutzungsordnung geregelt. Zudem kann eine Kaution vorgesehen werden, über die die Verwaltung entscheidet. 

4. Zeitraum der Widmung 

Die Widmung gilt ab 01.04.2024 und ist unbefristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Festlegung der Benutzungsordnung zur Nutzung des Prinzregentensaales.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2024 ö beschließend 7

Beschluss 1

Vor Beschluss über die Benutzungsordnung legt der Gemeinderat das Nutzungsentgelt gemäß § 5 der Benutzungsordnung wie folgt fest: 
       Das Nutzungsentgelt beträgt je Nutzung an einem Tag:
a.        Bürger der Gemeinde        180,00 €
b.        Ortsansässige Vereine und Organisationen 130,00 €
c.        Nicht ortsansässige Bürger und Vereine und Organisationen, sowie alle Gewerbetreibenden 230,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt die Benutzungsordnung zur Nutzung des Prinzregentensaales in der Fassung des heutigen Tages zur Kenntnis und beschließt diese zur verbindlichen Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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8. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2024 ö informativ 8
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9. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 05.08.2024 ö informativ 9
Datenstand vom 11.09.2024 11:54 Uhr