Datum: 07.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marquartstein
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen.
3 Antrag der Reber Immobilienverwaltungs eGbR, Grassau, auf Nutzungsänderung einer Mietwohnung zu einer Ferienwohnung im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 400/1 am Haberspitzweg.
4 Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1945 an der Schloßstraße zu Wohnzwecken.
5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Bio-Pilzbaubetriebes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2021 an der Aschafeldstraße.
6 Einleitung eines Entwicklungsprozesses zur Umgestaltung des Platzes am Kriegerdenkmal Piesenhausen.
7 Antrag Freiwillige Feuerwehr Marquartstein auf Beschaffung der Funktechnik für das Mehrzweckfahrzeug "Einsatzbuggy".
8 Anpassung des Gesellschaftervertrages der Chiemgau GmbH und Gründung von Tochtergesellschaften für Energieprojekte.
9 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
10 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2024 ö informativ 1
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2024 ö informativ 2
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3. Antrag der Reber Immobilienverwaltungs eGbR, Grassau, auf Nutzungsänderung einer Mietwohnung zu einer Ferienwohnung im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 400/1 am Haberspitzweg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2024 ö 3

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Antragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu dieser Nutzungsänderung sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Es wird auf die Bestimmungen des Melderechts sowie die örtliche Kurbeitrags- und Fremdenverkehrssatzung hingewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1945 an der Schloßstraße zu Wohnzwecken.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2024 ö 4
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2024 ö 4

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der Antragsunterlagen erteilt der Gemeinderat zu diesem Antrag auf Vorbescheid sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die für das Bauvorhaben erforderliche Baugrenze und die höhere Grundfläche wird im Zuge der Überarbeitung des Bebauungsplanes „Niedernfels-Ost“ in diesen eingearbeitet.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Bio-Pilzbaubetriebes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2021 an der Aschafeldstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.06.2019 ö 1
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 2
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2023 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2024 ö 5

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung des Antrages auf Vorbescheid beschließt der Gemeinderat diesem nicht zuzustimmen. 
Eine entsprechende Bebauung würde nach wie vor eine unorganische Entwicklung darstellen und die schon bestehende Warzenbildung in diesem Bereich weiter verstärken.
Das antragsgegenständliche Grundstück befindet sich im reinen Außenbereich.  
Eine Privilegierung des Bauvorhabens ist nicht erkennbar.  
Weiters ist das Grundstück hinsichtlich der Wasserversorgung nicht erschlossen; weder von der Gemeinde noch vom WBV Piesenhausen.
Darüber hinaus befindet sich das Grundstück in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Tennbodenbaches; die geplante Höhe OK Bodenplatte mit 70 cm über Gelände ist nicht akzeptabel. Das Grundstück bzw. auch umliegende Grundstücke stehen mehrmals im Jahr zu einem großen Teil unter Wasser, da der Untergrund durchwegs lehmiger Natur ist; eine derartige Bebauung samt versiegelter Erschließungsflächen würde dies noch verschärfen.  
Es werden 2 Stellplätze planerisch dargestellt, jedoch im Antrag auf Vorbescheid 4 Stellplätze angegeben. 
Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung werden nicht erwähnt. 
Hinsichtlich des Immissionsschutzes werden keinerlei Angaben gemacht.
Überdies haben sich sämtliche Nachbarn im ursprünglichen Antrag gegen das Bauvorhaben ausgesprochen; die jetzige Nachbarbeteiligung zeigte auch keinerlei Zustimmung.
Die Fragen zum Vorbescheid gemäß Seite 62 des Betriebskonzeptes werden darüber hinaus noch wie folgt beantwortet:
  1. Ist die Planung nach derzeitigem Stand auch bauplanungsrechtlich umsetzbar? Nein, es ist kein Bebauungsplan in diesem Bereich vorhanden.
  2. Ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig? Nein, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, eine gesicherte Erschließung fehlt und eine Privilegierung angezweifelt wird. 
  3. Wie viele Parkplätze müssen für den Betrieb geplant werden? Im Plan zum Vorbescheid werden 2 Stellplätze dargestellt, im Antrag auf Vorbescheid ist von 4 Stellplätzen die Rede. Die gemeindliche Stellplatzsatzung bietet in ihrer Anlage keine Festlegung für einen landwirtschaftlichen Betrieb. Geht man von einem gewerblichen Betrieb mit Verkaufsplätzen aus (was im Betriebskonzept verneint wird), so ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 1 Stellplatz je 80 m² Nutzfläche bzw. 1 Stellplatz je 1,5 Beschäftigte, sodass sich ein Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen nach Nutzfläche wie nach Beschäftigtenzahl ergeben würde.    
  4. Kann bei einer Bebauung ein Pultdach geplant werden? Nein, die örtliche Bauvorschrift lässt nur Satteldächer zu. 
  5. Die Kulturräume können in ein Gebäude eingebaut werden oder in Form von Containern ausgebaut werden: Kann bei einer Containerlösung (40 Fuß-Containern) mit Holzverkleidung auch ohne zusätzliches Dach über den Containern gebaut werden? Nein. Kann auf eine Holzverkleidung der Container verzichtet werden? Nein, da generell eine Containerlösung abgelehnt wird, ebenso wie die im Plan vorgelegte. 
  6. Im Plan wurde das Gebäude 60 cm über Gelände geplant (OKRD) – wie weit über Gelände kann das Gebäude geplant werden (Hochwasserschutz, Anlieferung)? Gar nicht, da hier ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet besteht.
  7. Wie weit können die Dachüberstände maximal geplant werden (zum Unterstellen von Gartenrollwägen und Kfz)? 1,20 m nach örtlicher Bauvorschrift. 
  8. Würde der geplante Betrieb als landwirtschaftlicher Betrieb nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingestuft? Nein, da gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Außenbereich Vorhaben nur zulässig sind, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Dies ist hier nicht der Fall. Inwieweit das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, obliegt der Beurteilung der Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Traunstein im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsamt. 
  9. Laut derzeitigem Planungsstand kann sich im Hochwasserfall z. T. unter dem Gebäude Wasser ausbreiten. Welche Möglichkeiten für die Retentionsraumschaffung werden akzeptiert? Keine. Auch wenn für das Wasserwirtschaftsamt Traunstein gemäß der Stellungnahme auf Seite 51 der Betriebsbeschreibung keine Einwände gegen das Bauvorhaben bestehen, aber für den Objektschutz die Planung von Geländemodellierungen für erforderlich hält, wird das Hochwasserproblem nur ‚verschoben‘ und die Gefährdung anderer Gebäude in der Nachbarschaft außer Acht gelassen.     
 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Einleitung eines Entwicklungsprozesses zur Umgestaltung des Platzes am Kriegerdenkmal Piesenhausen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Dem Gemeinderat Marquartstein ist der Zustand des Umfeldes am Kriegerdenkmal Piesenhausen bekannt. 
Der Gemeinderat beschließt daher einen Prozess zur Entwicklung und Umgestaltung des Areals unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Piesenhausen einzuleiten und die erforderlichen Mittel hierzu im Haushalt 2025 bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Antrag Freiwillige Feuerwehr Marquartstein auf Beschaffung der Funktechnik für das Mehrzweckfahrzeug "Einsatzbuggy".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2024 ö beschließend 7

Beschluss 1

Der Gemeinderat wird über die erforderliche feuerwehrtechnische Ausstattung für den „Einsatzbuggy“ und über den Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Marquartstein vom 19.09.2024 auf Kostenübernahme durch die Gemeinde in Kenntnis gesetzt.
Da die Maßnahme nicht bekannt war sind hierzu keine Mittel im Haushalt 2024 veranschlagt. Der Gemeinderat beschließt daher zunächst nur die unmittelbar benötigten Positionen für den Fahrzeugausbau in Höhe von 3.343,85 € zu beschaffen. Die hierzu erforderlichen Mittel sind an anderer Stelle im Bereich Brandschutz einzusparen. 
Die Mittel für weiteren Positionen in Höhe von 4.409,78 € können in den Haushalt 2025 eingestellt und im Zuge der Haushaltsaufstellung 2025 beraten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

Beschluss 2

Der Gemeinderat wird über die erforderliche feuerwehrtechnische Ausstattung für den „Einsatzbuggy“ und über den Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Marquartstein vom 19.09.2024 auf Kostenübernahme durch die Gemeinde in Kenntnis gesetzt.
Da die Maßnahme nicht bekannt war, sind hierzu keine Mittel im Haushalt 2024 veranschlagt. Der Gemeinderat beschließt daher zunächst nur die unmittelbar benötigten Positionen für den Fahrzeugausbau in Höhe von 3.343,85 € zu beschaffen. Die hierzu erforderlichen Mittel sind an anderer Stelle im Bereich Brandschutz einzusparen. 
Die Mittel für die weiteren Positionen in Höhe von 4.409,78 € werden im Haushalt 2025 eingestellt und können im Jahr 2025 entsprechend beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Anpassung des Gesellschaftervertrages der Chiemgau GmbH und Gründung von Tochtergesellschaften für Energieprojekte.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2024 ö 8

Beschluss

Die Gemeinde Marquartstein stimmt mit folgenden Maßgaben der Satzungsänderung und Gründung von Tochtergesellschaften der Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen (im Folgenden: Chiemgau GmbH) zu:

  • Die Gemeinde Marquartstein stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH in der Entwurfsfassung vom 02.08.2024 zu.
  • Die Gemeinde Marquartstein stimmt der Neugründung der Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Chiemgau GmbH und dem Gesellschaftsvertrag der Energieregion Chiemgau Verwaltungs GmbH in der Entwurfsfassung vom 02.08.2024 zu.
  • Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwicklung der Energieprojekte-Kommanditgesellschaften (KGs) auf Gesellschafterebene entsprechend dem Mustergesellschaftsvertrag als Beispiel für eine zukünftige KG in der Entwurfsfassung vom 02.08.2024 voranzutreiben.
  • Die Gemeinde Marquartstein stimmt der Neugründung der Projektgesellschaft PV-Übersee GmbH & Co. KG als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Chiemgau GmbH zu. Komplementärin wird die Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH i.G. Die Gemeinde Marquartstein stimmt zugleich dem Gesellschaftsvertrag der Projektgesellschaft PV-Übersee GmbH & Co. KG in der Entwurfsfassung vom 17.09.2024 zu.
  • Sollten bis zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH noch Anpassungen der oben benannten Satzungen und (Muster-)Verträge erforderlich werden, umfasst die Zustimmung auch diese Korrekturen (u.a. nach Prüfung durch die Rechtsaufsicht oder einen Notar), soweit sie nicht die grundsätzlichen Ziele und Zwecke der Gesellschaft sowie die wesentliche Grundstruktur der Gesellschaft und der ausgearbeiteten Verträge betreffen.
  • Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH der Satzungsänderung, der Neugründung der Energieregion Chiemgau Verwaltungs GmbH, der Mustersatzung für Projektgesellschaften und der Neugründung der Projektgesellschaft PV-Übersee-GmbH zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2024 ö informativ 9
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10. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2024 ö informativ 10
Datenstand vom 29.10.2024 18:00 Uhr