Datum: 12.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marquartstein
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" - Beratung über die Anmerkungen durch Gemeinderat Lloyd.
2 Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" - Beratung über die überarbeitete Begründung.
3 Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" - Beratung über eingegangene Anträge vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; betreffend die Fl.-Nrn. 4, 5/1 u. T. a. 11.
4 Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" - Beratung über eingegangene Anträge vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; betreffend die Fl.-Nr. 97.
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" - Beratung über eingegangene Anträge vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; betreffend die Fl.-Nr. 94.
6 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" - Beratung über die Anmerkungen durch Gemeinderat Lloyd.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2018 ö 1

Beschluss

Die Anmerkungen von Gemeinderat Lloyd wurden eingehend gewürdigt und soweit erforderlich wurde ihnen im Bebauungsplanentwurf Rechnung getragen. Eine Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht.  
Darüber hinaus soll die textliche Festsetzung Nr. 2 wie folgt geändert werden: Die Baugrenze darf durch untergeordnete Erker und Wintergärten sowie durch Balkone bis zu einer Tiefe von 1,50 m  überschritten werden, sofern ein Mindestabstand von 3 m zur Grundstücksgrenze eingehalten wird. Terrassen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" - Beratung über die überarbeitete Begründung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2018 ö 2

Beschluss

Nach Kenntnis der überarbeiteten Begründung empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat dieser in der vorliegenden  Form zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" - Beratung über eingegangene Anträge vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; betreffend die Fl.-Nrn. 4, 5/1 u. T. a. 11.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2018 ö 3

Beschluss

Nach Kenntnis des Sachverhaltes und nach Ortseinsichtnahme empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat ein Baurecht nach den Vorgaben des Antrages aus dem Jahre 2007 hinsichtlich der Situierung auszuweisen, mit einer maximalen Grundfläche von 100 m² und einer seitlichen Wandhöhe von maximal 5,60 m.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" - Beratung über eingegangene Anträge vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; betreffend die Fl.-Nr. 97.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2018 ö 4

Beschluss

Nach Kenntnis des Antrages von Herrn Stefan Troibner vom 23.06.2017 auf Ausweisung von 3 Baurechten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 97 unterhalb des denkmalgeschützten Nazipeter-Anwesens, empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat diesem Antrag nicht zuzustimmen und an seiner Planung in diesem Bereich festzuhalten.
Ursprünglich bestand eine Änderungsplanung aus dem Jahr 1977/78 in der im genannten Bereich 3 Baugrundstücke ausgewiesen wurden. 1984 wurden auf Veranlassung von Herrn Johann Troibner in diesem vorgenannten Bereich 2 Baugrundstücke durch den Gemeinderat ausgewiesen samt einer Grünfläche, wobei sich der jetzige Antrag auf diese festgesetzte Grünfläche bezieht. Das nordwestliche Grundstück außerhalb der Grünfläche wurde bebaut.
Mit Bescheinigung vom 01.03.16 wurde Herrn Johann Troibner für die Übergabe an seinen Sohn Stefan zur Vorlage bei den entsprechenden Ämtern wunschgemäß bestätigt, dass unter anderem das Grundstück Fl.-Nr. 97 im bestehenden rechtskräftigen, wie im künftigen Bebauungsplan als Grünfläche dargestellt und von Bebauung freizuhalten ist, zumal sich in unmittelbarer Nähe ein denkmalgeschütztes Gebäude befindet (Denkmalliste Teil A, Nr. D-1-89.129-7).
Darüber hinaus würde mit dem Bauwunsch eine über 100 m lange Privatstraße entstehen, was dem Art. 4 Abs. 2 BayBO für private Wohnwege begrenzter Länge (max. 60-80 Meter) und damit einer geordneten und sinnvollen Erschließung widersprechen würde.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Burgberg" - Beratung über eingegangene Anträge vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; betreffend die Fl.-Nr. 94.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2018 ö 5

Beschluss

Nach Kenntnis des Sachverhaltes und nach Ortseinsichtnahme empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat für die beantragte Umwandlung des bisherigen Sondergebietes hin zu einem allgemeinen Wohngebiet, folgende Eckpunkte:

  • Für das Grundstück ist aufgrund der Umwandlung von einem „Sondergebiet Altenheim“ (gemäß Bebauungsplanänderung aus dem Jahre 2000; ausschließlich zulässig Einrichtungen der Altenhilfe gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) hin zu einem allgemeinen Wohngebiet gemäß den bestehenden allgemeinen Wohngebieten in dem  in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Burgberg, eine deutlich reduzierte Bebaubarkeit zugrunde zu legen und daher auf dem Hintergrund einer max. Geschoßflächenzahl von 0,4 (0,3 – 0,4 wurden zum Abgleich der Grundflächen herangezogen; ursprünglich liegt die GFZ im Bebauungsplan Freiweidach bei 0,3) eine maximale Grundfläche in Höhe von 740 m² möglich (derzeit besteht für das Sondergebiet eine GFZ von 0,6 bzw. eine Bestandsgrundfläche von 1100 m²).
  • Der Bestand nach Abbruch der beiden Gebäude weist noch eine Grundfläche von 373 m² auf.
  • Die neu festzusetzenden Wohngebäude können daher max. eine Grundfläche von insgesamt 367 m² aufweisen. Es sind neue Vorschläge für eine Bebauung zu unterbreiten.
  • Die seitliche Wandhöhe dieser Gebäude ist aufgrund der Hang- und Randlage sensibel festzusetzen.
  • Pro Gebäude sind max. 3 Wohneinheiten zugelassen, entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanvorentwurfes. Hier bedarf es womöglich je nach Vorschlag noch einer eingehenden Diskussion.
  • Die entsprechend erforderlichen Stellplätze sind aufzuzeigen.

Es wird zeitnah um neue Vorschläge gebeten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2018 ö informativ 6
Datenstand vom 30.10.2018 07:59 Uhr