Datum: 17.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marquartstein
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Vorstellung Veranstaltungskonzept Chiemgau Trail Run 2019.
3 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1742 am Guxhauser Weg.
4 Antrag auf Errichtung eines Reitplatzes und Umverlegung eines Siloballenlagerplatzes auf den Grundstücken Fl.-Nr. 688 und 695 im Ortsteil Donau.
5 Antrag der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Chiemgauklinik, auf Erstellung einer Flüssiggas-Lagerbehälteranlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 705 in Geisenhausen.
6 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
7 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö informativ 1
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2. Vorstellung Veranstaltungskonzept Chiemgau Trail Run 2019.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Der 1. Chiemgau-Trail-Run fand mit über 500 internationalen Teilnehmern erfolgreich am 05. Mai 2018 in Marquartstein statt. Zu der Veranstaltung und dem Ort gab es viele positive Rückmeldungen.
Herr Dominik Hartmann stellt dem Gemeinderat nun das Konzept für den 2. Chiemgau-Trail-Run vor. Das Konzept sieht eine Erweiterung der Veranstaltung vor, sowohl hinsichtlich der Größe mit mehr Teilnehmern und Zuschauern, als auch zeitlich mit mehreren Tagen.

Das Konzept erscheint stimmig, die Veranstaltung wirkt sich positiv auf den Ort aus. Der Gemeinderat begrüßt daher die Durchführung des 2. Chiemgau-Trail-Run und beschließt zudem den Veranstalter hierbei zu unterstützen, z.B. durch eine kostenlose Inanspruchnahme kommunaler Grundst ücke, eine Unterstützung im Marketing oder bei den erforderlichen Genehmigungsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1742 am Guxhauser Weg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö 3

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Antrag auf isolierte Befreiung nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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4. Antrag auf Errichtung eines Reitplatzes und Umverlegung eines Siloballenlagerplatzes auf den Grundstücken Fl.-Nr. 688 und 695 im Ortsteil Donau.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö 4

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu.

Gemeinderat Hacher persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Antrag der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Chiemgauklinik, auf Erstellung einer Flüssiggas-Lagerbehälteranlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 705 in Geisenhausen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 26.11.2018 ö beschließend 10

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen versagt der Gemeinderat das Einvernehmen nach § 36 BauGB und § 11 9.BImschV zu diesem Vorhaben.

Das Einvernehmen wird versagt, da dem Vorhaben öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 und Ziffer 6 BauGB entgegenstehen.

Das beantragte Bauvorhaben befindet sich im Wasserschutzgebiet (Zone 3) der Gemeinde Marquartstein. Neben der Errichtung eines weiteren unterirdischen Lagerbehälters für Flüssiggas mit einem Fassungsvolumen von 62 cbm, soll der Verbleib von vier nicht mehr benötigten unterirdischen Lagerbehälter für Heizöl mit einem Fassungsvolumen von jeweils 2 x 30.000 Liter und 2 x 50.000 Liter genehmigt werden. Dies stellt eine Außerbetriebnahme einer Anlage zum Lagern wassergefährdender, brennbarer Flüssigkeiten dar. Die Gemeinde erachtet den Verbleib der nicht mehr benötigten Lagerbehälter im Wasserschutzgebiet, auch wenn diese gereinigt und gefüllt werden sollten, als eine abstrakte Gefahr (Altlast) für das Wasserschutzgebiet und verweigert insoweit die Zustimmung zum Gesamtvorhaben. Zumal den Genehmigungsunterlagen keinerlei Gefährdungsbeurteilung (u.a. zu Material, Zustand und Korrosion, Auswirkung bei Alterung) hinsichtlich der nicht mehr benötigten Heizöltanks beigefügt ist. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder eine Gefährdung der Wasserwirtschaft darstellt (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 und Ziffer 6 BauGB).

Desweiteren bedarf die Außerbetriebnahme einer Anlage zum Lagern wassergefährdender, brennbarer Flüssigkeiten einer Anzeige nach Wasserrecht unter Beachtung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), welche dem Antrag nicht beigefügt sind.

Unabhängig davon wird seitens der Gemeinde grundsätzlich eine Änderung der Gesamtplanung dahingehend gefordert, dass die Planung einen Rückbau der nicht mehr benötigten Heizölbehälter im Wasserschutzgebiet vorsieht, um eine dauerhafte Sicherung des Wasserschutzgebietes vor möglichen Altlasten zu gewährleisten.
Sofern, wie beantragt, vorgesehen ist die Behälter im Untergrund zu belassen, ist nachzuweisen,
  1. dass diese Bauteile schadstofffrei sind und sich nicht schädlich auf das Wasserschutzgebiet auswirken,
  2. sich auch unterhalb der verbleibenden Bauteile keine schädliche Bodenveränderung befindet und
  3. deren Rückbau mit verhältnismäßigen Mitteln nicht möglich ist.

Insgesamt war daher nach § 11 9. BImschV das Einvernehmen zu dem Vorhaben auch im immissionsschutzrechtlichen Verfahren, sowie zum Antrag auf Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu ver weigern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö informativ 6
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7. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö informativ 7
Datenstand vom 25.09.2018 10:29 Uhr