Datum: 14.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marquartstein
Gremium: Gemeinderat Marquartstein
Körperschaft: Gemeinde Marquartstein
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.
2 Bauantrag auf Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1776/2 an der Pettendorfer Straße.
3 Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Ortszentrum" der Gemeinde Marquartstein - Aufstellungsbeschluss.
4 Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des neuaufzustellenden Bebauungsplanes "Ortszentrum".
5 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 477/6 an der Lanzinger Straße.
6 Auerbräuwiese - Entscheidung über die Ausführung WC-Anbau am Musikpavillon.
7 Entscheidung über die Errichtung einer Halle an der Talstation Hochplattenbahn für Betriebsfahrzeuge.
8 Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.
9 Bekanntgaben und Anfragen.

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2019 ö informativ 1
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2. Bauantrag auf Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1776/2 an der Pettendorfer Straße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2019 ö 2

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Planunterlagen stimmt der Gemeinderat diesem Bauvorhaben zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pettendorf“ ebenfalls zugestimmt.

Gemeinderat Moritz persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Ortszentrum" der Gemeinde Marquartstein - Aufstellungsbeschluss.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2019 ö 3
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 06.12.2021 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2022 10

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt die Neuaufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortszentrum“ für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 291, 291/1, 292, 293, 294, 295, 295/1-/2, 295/4, 296, 296/1-/2, 303/1, 310/2, 310/6-7, 310/9, 347, 347/1, T. a. 349, 350, 350/1, 351, 352, 352/1-/3, 353, 354, 354/3, 355, 355/1, 356, 356/1-/2, 357, 358, 358/1, 359, 360, 361, 362, 362/1, 363, T. a. 407, 464/3, 473/2, 475, 475/1, 476, 476/1, 476/3-/7, 477, 477/5-/6, 478, 478/2, 480, 480/1, 482, 482/1-/2, T. a. 495, T. a. 495/2, T. a. 629/7 und T. a. 745 an der Bahnhofstraße, Lanzinger Straße, Loitshauser Straße, Pettendorfer Straße und Staudacher Straße, der wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden durch die Bebauung im Bereich des bisherigen Bebauungsplanes „Bruckfeld“,
im Süden durch die Bundesstraße B305, forstwirtschaftliche Flächen und die Tiroler Achen,
im Osten durch die Tiroler Achen und
im Westen durch die Pettendorfer und Loitshauser Straße, durch die Bebauung im Bereich des bisherigen Bebauungsplanes „Bruckfeld“, sowie durch forstwirtsch aftliche Flächen.
Die Umgrenzung dieses Gebietes ist im beiliegenden Lageplan, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, eingezeichnet.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) aufgestellt; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB).
Das Gebiet wird wie bisher als Mischgebiet (MI) mit Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.  
   
   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des neuaufzustellenden Bebauungsplanes "Ortszentrum".

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2019 ö 4

Beschluss

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB und des Art. 23 GO erlässt die Gemeinde Marquartstein folgende Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des neuaufzustellenden Bebauungsplanes “Ortszentrum” in der Gemeinde Marquartstein:

§ 1
Zu sichernde Planung
Der Gemeinderat der Gemeinde Marquartstein hat in seiner Sitzung am 14.01.2019 beschlossen   für das in § 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird gemäß des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Marquartstein vom 14.01.2019 eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Geltungsbereich des neuaufzustellenden Bebauungsplanes “Ortszentrum” und umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 291, 291/1, 292, 293, 294, 295, 295/1-/2, 295/4, 296, 296/1-/2, 303/1, 310/2, 310/6-7, 310/9, 347, 347/1, T. a. 349, 350, 350/1, 351, 352, 352/1-/3, 353, 354, 354/3, 355, 355/1, 356, 356/1-/2, 357, 358, 358/1, 359, 360, 361, 362, 362/1, 363, T. a. 407, 464/3, 473/2, 475, 475/1, 476, 476/1, 476/3-/7, 477, 477/5-/6, 478, 478/2, 480, 480/1, 482, 482/1-/2, T. a. 495, T. a. 495/2, T. a. 629/7 und T. a. 745 an der Bahnhofstraße, Lanzinger Straße, Loitshauser Straße, Pettendorfer Straße und Staudacher Straße der Gemarkung Marquartstein.


§ 3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Marquartstein.
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltskosten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.


§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt am Tag der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 477/6 an der Lanzinger Straße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2019 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 04.04.2022 ö 5
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2022 ö 2

Beschluss

Zunächst ist zum Bauantrag festzustellen, dass eine unzulässige Überdeckung der Abstandsflächen vorliegt und mangels Befreiungsantrag nach § 63 Abs. 1 BayBO die Bauantragsunterlagen nicht vollständig und damit nicht genehmigungsfähig sind. Zum anderen befindet sich das geplante Gebäude zum Teil in den im Bebauungsplan „Bruckfeld“ festgesetzten freizuhaltenden Sichtachsen des Kreuzungsbereiches der Bundesstraße B305 und der Kreisstraße TS55, sodass die antragsgegenständliche Bebauung auch diesbezüglich nicht genehmigungsfähig ist. Darüber hinaus fügt sich das beantragte Gebäude nicht im Sinne des §34  Abs. 1 BauGB ein, weil es die gesunden Wohnverhältnisse des benachbarten, westlichen Gebäudes beeinträchtigt, die kleinteilige, enge Bebauung nicht der Eigenart der Umgebungsbebauung entspricht und das Ortsbild stört.
Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Bauantragsunterlagen beschließt der Gemeinderat daraufhin diesem Bauantrag aus vorgenannten Gründen, sowie auf dem Hintergrund der beschlossenen Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ortszentrum“ für diesen Bereich samt Veränderungssperre, nicht zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Auerbräuwiese - Entscheidung über die Ausführung WC-Anbau am Musikpavillon.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2019 ö beschließend 6

Beschluss

Gemeinderätin Kraus persönlich beteiligt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO. Gemeinderätin Kraus nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Dem Gemeinderat wurden die verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten einer WC-Anlage für die Veranstaltungen auf der Auerbräuwiese erläutert.
Nach intensiver Beratung beschließt der Gemeinderat die erforderliche WC-Anlage als Anbau an den Musikpavillon auszuführen. Der Anbau ist in Fortführung von Gebäudeform und Dachform des bestehenden Musikpavillons auszuführen, der Eingangsbereich befindet sind im Westen. Die Bodenplatte ist so weit wie möglich abzusenken und mit der Höhe des Geländes abzustimmen. Die WC-Anlage wurde mit 84.000 € Nettobaukosten veranschlagt, eventuelle Mehrkosten sind nicht förderfähig und gesamt von der Gemeinde zutragen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2019 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Entscheidung über die Errichtung einer Halle an der Talstation Hochplattenbahn für Betriebsfahrzeuge.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2019 ö beschließend 7
Bau- und Umweltausschuss Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.05.2019 ö 1
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 20.05.2019 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat wird über einen gewissen Bedarf an Unterstellmöglichkeiten an der Hochplattenbahn informiert.
Eine Entscheidung hierüber wird jedoch zurückgestellt und der S achverhalt an den Bau- und Umweltausschuss zur Vorberatung verwiesen. Im Bau- und Umweltausschuss soll Art und erforderlicher Umfang einer Unterstellmöglichkeit ausgearbeitet und für den Gemeinderat zur Entscheidung vorbereitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Aktuelles aus der Bürgerbeteiligung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2019 ö informativ 8
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9. Bekanntgaben und Anfragen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Marquartstein (Gemeinde Marquartstein) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2019 ö informativ 9
Datenstand vom 06.02.2019 10:31 Uhr